Drucksache - VII-0121  

 
 
Betreff: Umgang und Information der BVV und Bürgern zu Baumaßnahmen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionPiratenfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
10.05.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
31.05.2012 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
24.05.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion 6. BVV am 25.04.12

1

1.     Das Bezirksamt wird ersucht, 2 Wochen vor Beschlussfassung von allen Bauvorbescheiden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen diese zur Kenntniss zu geben. Auch bei Bebauungsplänen ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen frühzeitig über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren.

 

2.     Bei Bauvorhaben des Bezirks hat das Bezirksamt die BVV und die Bürger des Bezirks in geeigneter Weise über das Bauvorhaben frühzeitig zu Informieren. Auch bei Bebauungsplänen sind die Bürger frühzeitig in geeigneter Form über sämtliche Auswirkungen und Änderungen zu informieren. 

 

Geeignet ist, die Veröffentlichung des gesamten Bauplans mit einer kurzen Beschreibung über die Änderungen und Auswirkungen auf die umliegende Umgebung, Veränderungen von Straßenverläufen, Veränderungen von Grundstücken, ggf. Grundrissänderungen von Wohnungen, Veränderungen in der Versorgungsstruktur der Bürger z. B. Veränderungen von zu- und Ableitungen von Gas, Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon, Internet aber auch Veränderungen der zur Verfügung stehenden Gewerbefläche in der näheren Umgebung, Veränderung von Grünflächen, Spielplätzen und Erholungsstätten.  

Zu Informieren ist ggf. über lokale Wochenzeitungen, Rundfunk, Aushänge im Bezirksamt, am betroffenen Objekt, in unmittelbarer Umgebung des betroffenen Objekts durch Aufstellen von Informationstafeln. Auch denkbar ist die Gestaltung einer Informationswebseite im Internet für größere Projekte. Frühzeitig ist, wenn das Bezirksamt Kenntnis darüber hat, dass das Bauvorhaben dort verwirklicht werden soll und bereits Anhaltspunkte vorliegen wie das Objekt genutzt werden soll, welche Größe es ca. haben wird.

 

3. Daten Dritter in Verträgen sind ggf. zu schwärzen / unkenntlich zu machen.

Nach den Bauvorbescheiden, die nicht im Einklang mit Nutzungsabsichten der BVV standen (wie zum Beispiel Pfefferberg, Belforterstr

Nach den Bauvorbescheiden, die nicht im Einklang mit Nutzungsabsichten der BVV standen (wie zum Beispiel Pfefferberg, Belforterstr./Wasserturm, KGA Famos), wird klar, dass es bedeutsam für die BVV ist, Informationen vor der Erteilung von Bauvorbescheiden zu bekommen. Das Bezirksamt sieht sich im Moment aufgrund von fehlenden Informationen in der Vergangenheit z. B. einem Amtspflichthaftungsprozess gegenüber, der für das Bezirksamt sehr teuer werden könnte. Bis heute ist unklar, aufgrund welcher Information die Bauvorbescheide erlassen wurden. Es erscheint daher sinnvoll, um zukünftige Schwierigkeiten zwischen Bezirksamt und BVV zu vermeiden, die BVV stärker in den Informationsstand des Bezirksamtes mit einzubinden. Zudem wird hiermit auch die BVV befähigt ggf.  Informationen an die Bürger zu gewährleisten und damit auch Bürgerbeteiligung zu etablieren. Zudem kann erst durch die umfassende Information der BVV gegenüber dem Bezirksamt ggf. Verwaltungshandeln angeregt werden und offene Fragen geklärt werden. Zudem würde dies auch die Transparenz des Bezirksamtes erhöhen.

 

Es sollte auch diskutiert werden, wie Auswirkungen von Bebauungsplanverfahren besser an die Bürger kommuniziert werden können und wo öffentlichkeitswirksam Bebauungspläne und eine detaillierte Beschreibung der Änderungen und Auswirkungen des Bebauungsplanes aufgestellt werden können. 


 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft ist bereits im Baugesetzbuch in § 3 BauGB festgeschrieben. Leider wird viel zu wenig über Bauabsichten und bauliche Änderungen von Seiten des Bezirks informiert. Zudem ist nicht geregelt wie die Information an die Bürger verbreitet werden soll und vor Allem zu welchem Zeitpunkt  die Bürger informiert werden sollen. Deshalb bedarf es einer Konkretisierung und Erarbeitung von Informationskriterien. 

Viele der Diskussionen mit Bürgern in der BVV hätten ruhiger und sachlicher geführt werden können, wenn die Bürger den selben Informationsstand wie das Bezirksamt oder die Bezirksverordneten gehabt hätten. Die Verbreitung der Information an die Bürger und die informelle Aufbereitung der Information ist wichtig, um ein sachliches Miteinander in der BVV und mit den Bürgern zu gestalten. 

Der Abs. 2 des Antrags soll als Vorschlag dienen objektive Kriterien festzulegen, wie die Information an die Bürger gestaltet werden soll. Hier bedarf es sicherlich Änderungen und Konkretisierungen im Antragstext. Insoweit wird kein Problem gesehen hier Änderungen zuzulassen und im zuständigen Ausschuss einen ausführlichen Kriterienkatalog wie die Informationspolitik des Bezirks gegenüber den Bürgern aussehen soll, zu erarbeiten. Die Aufzählung der verschiedenen Änderungen und Auswirkungen sind als Anregung zu verstehen. Entsprechende Erweiterungen oder Änderungen sind hier willkommen. 

 

 

 

 

 
 

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