Drucksache - VII-0060  

 
 
Betreff: Umzug der Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes in das Bürodienstgebäude Darßer Straße 203
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.02.2012 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 4. BVV

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                 .01.2012

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Umzug der Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes in das Bürodienstgebäude Darßer Straße 203

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes ziehen vorerst für zwei Jahre in freistehende Räume des Bürodienstgebäudes Darßer Straße 203.

 

Begründung

 

Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wurden im Bezirksamt Pankow das Amt für Tiefbau- und Landschaftsplanung sowie das Umwelt- und Naturschutzamt mit den jeweils gesetzlich festgelegten Aufgabenstellungen gebildet.

Das komplett in das neue Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt eingehende vormalige Tiefbauamt hat seinen Dienstsitz in der Darßer Straße 203. Im Interesse der örtlichen Zusammenführung des neuen Amtes und der Herstellung eines reibungslosen Dienstbetriebes werden die Gruppen 1 und 2 zeitnah hinzu ziehen.

 

Der Umzug weicht ab von der ursprünglichen Umzugsplanung (BA-Beschluss vom 02.03.2010), die ein Verbleiben in der Fröbelstraße 17 und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten den Umzug des ehemaligen Tiefbauamtes vorsah. Die örtliche Zusammenführung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wäre erst 2014 möglich geworden.

 

Mit der Entscheidung zum Umzug der Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wird das Argument der örtlichen Ämterzusammenführung höher bewertet, als ein möglicher erneuter Umzug (doppelte Kosten). Durch das Verbleiben des Bezirksstadtrates der Abteilung Stadtentwicklung und seines Stabes sowie die Unterbringung der zentralen Büroleitung der Abteilung Stadtentwicklung ist das Dienstgebäude Darßer Straße 203 zwar besser ausgelastet als im BA-Beschluss vom 02.03.2010 (Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV VI–0989/2010) zugrunde gelegt wurde, stellt jedoch immer noch nicht die wirtschaftlichste Belegung dar.

 

Die Unterbringung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes in der Darßer Straße 203 stellt keinen Vorgriff auf derzeit angestellte grundsätzliche Überlegungen  zur wirtschaftlichen Auslastung von Büroflächen dar und ist bis zum Abschluss der Berechnungen und dem Beweis der Wirtschaftlichkeit eine Lösung für vorerst 2 Jahre.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

7.000 € für Umzüge aus Kapitel 3307

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

                                                                                                                Facility Management

 

 

 

 

 
 

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