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Drucksache - VII-0060
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Umzug der Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes in das Bürodienstgebäude Darßer Straße 203
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes ziehen vorerst für zwei Jahre in freistehende Räume des Bürodienstgebäudes Darßer Straße 203.
Begründung
Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin wurden im Bezirksamt Pankow das Amt für Tiefbau- und Landschaftsplanung sowie das Umwelt- und Naturschutzamt mit den jeweils gesetzlich festgelegten Aufgabenstellungen gebildet. Das komplett in das neue Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt eingehende vormalige Tiefbauamt hat seinen Dienstsitz in der Darßer Straße 203. Im Interesse der örtlichen Zusammenführung des neuen Amtes und der Herstellung eines reibungslosen Dienstbetriebes werden die Gruppen 1 und 2 zeitnah hinzu ziehen.
Der Umzug weicht ab von der ursprünglichen Umzugsplanung (BA-Beschluss vom 02.03.2010), die ein Verbleiben in der Fröbelstraße 17 und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten den Umzug des ehemaligen Tiefbauamtes vorsah. Die örtliche Zusammenführung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wäre erst 2014 möglich geworden.
Mit der Entscheidung zum Umzug der Gruppen 1 und 2 des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes wird das Argument der örtlichen Ämterzusammenführung höher bewertet, als ein möglicher erneuter Umzug (doppelte Kosten). Durch das Verbleiben des Bezirksstadtrates der Abteilung Stadtentwicklung und seines Stabes sowie die Unterbringung der zentralen Büroleitung der Abteilung Stadtentwicklung ist das Dienstgebäude Darßer Straße 203 zwar besser ausgelastet als im BA-Beschluss vom 02.03.2010 (Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV VI–0989/2010) zugrunde gelegt wurde, stellt jedoch immer noch nicht die wirtschaftlichste Belegung dar.
Die Unterbringung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes in der Darßer Straße 203 stellt keinen Vorgriff auf derzeit angestellte grundsätzliche Überlegungen zur wirtschaftlichen Auslastung von Büroflächen dar und ist bis zum Abschluss der Berechnungen und dem Beweis der Wirtschaftlichkeit eine Lösung für vorerst 2 Jahre.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
7.000 € für Umzüge aus Kapitel 3307
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend Facility Management
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