Drucksache - VII-0042  

 
 
Betreff: Nordhof Pfefferberg - Frei- und Grünfläche statt Bürohaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
19.01.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
09.02.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.03.2012 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrün, 5. BVV am 14.03.12

Antrag der Linksfraktion zur 3

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 09.02.2012 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss

für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

JA 3  /  NEIN 11  /  ENTHALTUNGEN 1

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1.     die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Realisierung der städtebaulichen Ziele für den Nordhof des Pfefferbergs, gemäß Sanierungsrahmenplan öffentlich zugängliche und nutzbare Frei-/Grünfläche, langfristig zu sichern,

 

2.     zur 4. Tagung der BVV zu berichten, welche bau- und privatrechtliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ergriffen bzw. eingeleitet wurden.

 

 

Der Sanierungsrahmenplan für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz sieht für den Nordhof des Pfefferberggeländes eine öffentlich nutzbare Grünfläche vor

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

Der Ausschuss hat den vorliegenden Antrag im Zusammenhang mit der vom Bezirksamt geplanten Änderung des Sanierungsziels für den Nordhof des Pfefferbergs diskutiert. An der Diskussion beteiligten sich auch Vertreter des Eigentümers und die Betroffenenvertretung Teutoburger Platz. Im Verlauf der Diskussion wurde auch Bezug auf die Akteneinsicht vom 06.02.2012 genommen.

 

Deutlich wurde, dass sich die Überlegungen zur Errichtung eines Neubaus im Nordhof aus der veränderten baurechtlichen Situation im Bereich der Christinenstraße 18/19 ableiten lassen. Der positive Bauvorbescheid für die Errichtung eines Hotels in Blockrandschließung stieß nach Festsetzung der Erhaltungsverordnung Teutoburger Platz auf eine veränderte rechtliche Situation. Die Erhaltung der Sichtachsen stand nun der Erteilung einer zusätzlich erforderlichen erhaltungsrechtlichen Genehmigung für das Hotel entgegen. Nach ausführlichen Debatte wurde schließlich eine neues Baukonzept auf den Weg gebracht. Dieses sah – nach etlichen Abstimmungsrunden im Bezirksamt – die Errichtung der Gebäude 1a und 1b an der Christinenstraße unter Verzicht auf die Blockrandschließung vor, während die dort nicht mehr realisierbare Bruttogeschossfläche im neuen Haus 12 auf dem Nordhof vorgesehen wurde. Mit dem positiven Bauvoranfrage AZ 200902379 wurde diese Möglichkeit gemäß § 34 BauGB bestätigt. Mit einem unmittelbar dem Vorbescheid folgenden Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan mit dem Ziel öffentlich zugängliche Grünfläche hätte eine langfristige Sicherung der Sanierungsziele erfolgen können. Das wurde vom Bezirksamt zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.

 

Kernpunkt der Debatte war damit die Frage, ob – angesichts der positiv beurteilten Bauvoranfrage von 2009 – mit sanierungsrechtliche Instrumenten oder privatrechtlichen Vereinbarungen aus dem ursprünglichen Kaufvertrag der Bau eines Bürogebäudes an der Ostseite des Nordhofes verhindert werden kann und soll. Hierbei gingen die Meinungen sehr weit auseinander, ohne das genaueren Vertragsinhalte Gegenstand der Debatte waren.

 

Die Ausschussmehrheit kam aufgrund des auslaufenden Sanierungsgebietes zu der Überzeugung, dass mit dem Sanierungsrecht nur eine aufschiebende Wirkung eines generell baurechtlich genehmigungsfähigen Gebäudes erfolgen kann. Zugleich wurde dargestellt, dass die Grundfläche des neuen Gebäudes gegenüber den zuvor vorhandenen Garagen geringer sein wird. Insgesamt sei somit das Ziel der öffentlichen Grünfläche gewährleistet, lediglich der Flächenumfang falle geringer aus als zunächst geplant. Vor diesem Hintergrund stimmte eine deutlich Ausschussmehrheit gegen die vorgelegte Drucksache, somit wird der BVV die Ablehnung empfohlen.

 

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

1.     die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Realisierung der städtebaulichen Ziele für den Nordhof des Pfefferbergs, gemäß Sanierungsrahmenplan öffentlich zugängliche und nutzbare Frei-/Grünfläche, langfristig zu sichern,

 

2.     zur 4. Tagung der BVV zu berichten, welche bau- und privatrechtliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels ergriffen bzw. eingeleitet wurden.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Der Sanierungsrahmenplan für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz sieht für den Nordhof des Pfefferberggeländes eine öffentlich nutzbare Grünfläche vor. An diesem städtebaulichen Ziel hat das Bezirksamt auch im letzten Sanierungszieländerungsverfahren im Herbst 2010 ausdrücklich festgehalten (BA-Beschluss vom 16.11.2010).

 

 
 

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