Drucksache - VI-1385  

 
 
Betreff: Nachweis der im 1. Halbjahr 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA
VzK§ 15 BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    30.08.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Nachweis der im 1. Halbjahr 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Es wurden bis zum 30.06.2011 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben zugelassen:

 

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:                               2.275.923,20

außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:                            15.578.505,00 €

überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen                               0,00 €

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

 

Begründung

 

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden. 

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken empfohlen, bei jedem der einzurichtenden Titel zunächst eine Haushaltsüberschreitung von 100 T€ zuzulassen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für die Umsetzung entstehen Kosten in Höhe von 17.854.428,20 € zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Maßnahmen, die aus den Kapiteln / Titeln gemäß Anlage bzw. über zugesagte Basiskorrekturen finanziert werden.
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

2

 

 
 

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