Drucksache - VI-1309  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in "Edith-Stein-Straße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15, Bezirksamt
VzK§15, Bezirksamt, Anlage 1
VzK§15, Bezirksamt, Anlage 2

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in

Edith-Stein-Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

Es ist beabsichtigt, im Ortsteil Prenzlauer Berg eine Privatstraße auf dem Gebiet des Alten Schlachthofs, zwischen der Erich-Nehlhans-Straße und Zur Marktflagge, in „Edith-Stein-Straße“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

 

Begründung:

 

Die Benennung der Privatstraße, zwischen der Erich-Nehlhans-Straße und Zur Martkflagge auf dem Gebiet des Alten Schlachthofs, soll auf Antrag der Eigentümerin des Baufelds, der AVILA Management & Consulting AG, erfolgen.

 

Die AVILA Management & Consulting AG plant auf dem Baufeld die Wohnanlage Avila Carre. Die Grundstücke sollen durch die Privatstraße erschlossen werden (siehe Lageplan – Anlage 1).

 

Die Benennung der Privatstraße ist zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage dieser Benennung kann eine Grundstücksnummer für die entstehenden Grundstücke festgesetzt werden.

 

Nach den Ausführungen der AVILA AG ist für die AVILA Gruppe eine christliche Werteordnung prägend, die unter anderem durch die Verbundenheit zu den Karmelitern zum Ausdruck kommt. Daher hat sich die Antragstellerin selbst nach der Heiligen Teresa von Avila benannt.

Die Jüdin Edith Stein konvertierte zur römisch-katholischen Kirche und lebte fortan ihr Leben als Karmeliterin. Mit einer Benennung der Straße soll das Andenken der von den Nationalsozialisten ermordeten Edith Stein bewahrt und gewürdigt werden.

 

Grundsätzlich wird vom Bezirksamt die Benennung einer Straße nach Edith Stein befürwortet. Es wurden umfangreiche Recherchen angestellt (siehe Anlage 2).

 

- 2 -

 

In den Recherchen wird jedoch abschließend darauf hingewiesen, dass sich der Name Edith Stein nicht in das bisher verfolgte Benennungskonzept für das Gebiet „Alter Schlachthof“ einfügt. Bisher wurden hier die Straßen nach zumeist historischen Bezügen zur Geschichte des Geländes bzw. nach Persönlichkeiten benannt, die mit dem heutigen Ortsteil Prenzlauer Berg verbunden waren.

 

Dies trifft auf Edith Stein nicht zu. Sie hatte keine Verbindung zum Bezirk Pankow und auch nicht zu diesem Gebiet. Andererseits würde mit dieser Benennung den Anforderungen nach verstärkter Berücksichtigung von Frauenpersönlichkeiten und den Wünschen des Antragstellers nachgekommen werden. Nach Nr. 1 Abs. 3 Buchstabe c der AV Benennung sollen nahe Angehörige angehört werden, was in diesem Falle jedoch entfällt, da es keine nahen Angehörige mehr geben kann.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern von Berlin hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Das Benennungsverfahren würde entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Mit der Privatstraßenbenennung würde den Anforderungen nach verstärkter Berücksichtigung von Frauenpersönlichkeiten im Stadtbild des Bezirks Pankow nachgekommen werden.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 – Stellungnahme der Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung,
                  Amt für Kultur und Bildung, FB Museum/Bezirkliche Geschichtsarbeit vom 10.02.11

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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