Drucksache - VI-1307  

 
 
Betreff: Beschränkung des Parkverbots vor der Kita in der Busonistraße 145
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (CDU-Fraktion) für Jens-Uwe SchulzBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
12.04.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.09.2011 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag BV Kraft (CDU) für Herr Jens-Uwe Schulz
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung
VzK§13 BA, SB

Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Kita in der Busonistraße 145 im Pankower Ortsteil Karow ein Parkverbot anzuordnen, das je

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die vorhandene Parkverbotszone erlaubt lediglich 3 Minuten zum Be- und Entladen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                    16.08.2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1307

 

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Beschränkung des Parkverbots vor der Kita Busonistraße 145

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 42.Tagung der BVV am 11.05.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1307:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, vor der Kita in der Busonistraße 145 im Pankower Ortsteil Karow ein Parkverbot anzuordnen, das jedoch ein Parken mit Parkscheibe für eine Dauer von 15 Minuten (Zeichen 1040-32) zulässt. Diese Regelung (Zeichen 1040-32) kann auf die Zeiten werktags zwischen 7.00 bis 9.30 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr beschränkt werden (Zeichen 1042-32)“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Busonistraße ist Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solche in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone integriert. Die Kindertagesstätte befindet sich am nördlichen Ende der Busonistraße, im Bereich des dortigen ‚Wendehammers’ der Sackgasse. Dieser Wendebereich ist durch Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung –StVO-) beschildert. Diese Verkehrsbeschilderung ermöglicht den Fahrzeugen der Ver- und Entsorgung ein verkehrssicheres Wenden am Ende der Busonistraße, gewährleistet die Passierbarkeit von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen und ermöglicht Ein- und Aussteigevorgänge von Eltern, welche ihre Kinder zur dortigen Kita bringen bzw. von dort abholen. Da der Platz innerhalb des ausgewiesenen eingeschränkten Haltverbotsbereiches begrenzt ist, besteht ein Interesse daran, dass Hol- und Bringedienste der Eltern möglichst in einem kurzen Zeitfenster erfolgen, damit auch nachfolgenden Eltern die Möglichkeit gegeben ist, ihre Kinder verkehrssicher am Fahrbahnrand ein- und aussteigen lassen zu können. Das Begleiten der Kinder, zumindest bis auf das Gelände der Kita, ist im Übrigen durch die geltende Rechtsprechung zum Verkehrszeichen 286 gedeckt.

 

Weiterhin bleibt anzumerken, dass im näheren Umfeld der Kita in ausreichendem Maß freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Sollte der Aufenthalt in den Räumen der Kita länger dauern, kann das Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt werden. Geringe Fußwege sind unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen von den Eltern in Kauf zu nehmen.

 

Auf die präjudizierende Wirkung einer Positiventscheidung auf den BVV-Antrag sei abschließend verwiesen. Unter erheblichem Kostenaufwand könnten auch vor anderen Kindertagessstätten, Horteinrichtungen und Schulen Kurzzeit-Parkzonen gefordert werden. Die Verkehrsbeschilderung müsste dann neu aufgestellt bzw. gegen Kurzzeit-Parkzonen ausgetauscht werden.

Die bisher praktizierte Regelung zur Nutzung von eingeschränkten Haltverbotszonen in Bereichen mit erhöhtem Parkdruck hat sich bewährt und wird allgemein akzeptiert.

 

Wir bitten, damit das Ersuchen als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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