Drucksache - VI-1296  

 
 
Betreff: Stand der Umsetzung - Leistungen für Bildung und Teilhabe in Pankow (§ 28 SGB II / § 34 SGB XII)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Linke

1

 

1. Wie sichert das Bezirksamt, dass alle berechtigten Pankower Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten? Wie viele haben einen Leistungsanspruch?

 

2. Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe sind im Gesetz geregelt?

 

3. Für welche konkreten Aufgaben, in welchen Rechtskreisen ist das Bezirksamt zuständig und wie erfolgt die Abstimmung mit dem Jobcenter?

 

4. Wie verhindert das Bezirksamt einen bürokratischen Spießrutenlauf für die Eltern?

 

5. Wie erfolgt die Auswahl der Anbieter für einzelne Leistungen und welche Kriterien liegen der Auswahl zu Grunde? Wurden bereits Leistungsvereinbarungen abgeschlossen?

 

6. Was wird landeseinheitlich geregelt und worüber kann die Gemeinsame Einrichtung eigenständig entscheiden?

 

7. Wann und auf welche Weise erfolgen die Information der Öffentlichkeit und die Beratung der Antragsteller?

 

Am 25

 

Am 25.02.2011 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des SGB II beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil ist das sogenannte Bildungspaket, von dem Kinder profitieren sollen, deren Eltern SGB II-Leistungen, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Die Leistungen des Paketes sind kurzfristig umzusetzen. Die dafür notwendigen administrativen Voraussetzungen in der Verwaltung sind jedoch noch nicht vorhanden.

Der Gesetzgeber unterstellt den Eltern mangelhaften Umgang mit Geld, Defizite in der Organisation des Familienlebens, spricht ihnen Erziehungs- und Bildungskompetenz gegenüber ihren Kindern ab und schickt sie zudem noch auf einen Spießrutenlauf durch die Ämter, um jene Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Ein schlechtes Gesetz kann durch nichts verbessert werden. Wir können nur dazu beitragen, dass die Berechtigten schnell und unbürokratisch ihre Leistungen erhalten.

 

 
 

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