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Drucksache - VI-1287
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 15.03.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die Schule am Hohen Feld (Grundschule), 03G10 Pankow, Bedeweg 1 in 13125 Berlin den Namen
Grundschule am Hohen Feld Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Die Namensänderung soll dazu beitragen, bereits im Schulnamen den Charakter der Schulart deutlich hervorzuheben.
Die bisher am gleichen Standort befindliche 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 wurde am 02.03.2011 mit BVV-Beschluss Nr. VI-1249 (Aufhebung der 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 in 13125 Berlin, Bedeweg 1) aufgehoben. Nunmehr soll der Öffentlichkeit gegenüber dokumentiert werden, dass sich in dem Gebäude eine Grundschule (03G10) befindet.
Dem Wunsch der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft nach Namenskontinuität folgend hat die Schulkonferenz über den Namen „Grundschule am Hohen Feld“ beraten und dem Schulamt den Vorschlag unterbreitet, die Grundschule entsprechend zu benennen.
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 16.12.2010. Der Name „Grundschule am Hohen Feld“ wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des Rundschreibens).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für
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