Drucksache - VI-1287  

 
 
Betreff: Benennung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, 41. BVV am 30.01.11

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                15.03.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung von Schulen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 15.03.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die Schule am Hohen Feld (Grundschule), 03G10  Pankow, Bedeweg 1 in 13125 Berlin den Namen

 

Grundschule am Hohen Feld

Berlin-Pankow

 

erhält.

 

Begründung:

 

Die Namensänderung soll dazu beitragen, bereits im Schulnamen den Charakter der Schulart deutlich hervorzuheben.

 

Die bisher am gleichen Standort befindliche 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 wurde am 02.03.2011 mit BVV-Beschluss Nr. VI-1249 (Aufhebung der 2. Schule mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" - 03S02 in 13125 Berlin, Bedeweg 1) aufgehoben. Nunmehr soll der Öffentlichkeit gegenüber dokumentiert werden, dass sich in dem Gebäude eine Grundschule (03G10) befindet.

 

Dem Wunsch der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft nach Namenskontinuität folgend hat die Schulkonferenz über den Namen „Grundschule am Hohen Feld“ beraten und dem Schulamt den Vorschlag unterbreitet, die Grundschule entsprechend zu benennen.

 

Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 16.12.2010. Der Name Grundschule am Hohen Feld wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des Rundschreibens).

 

Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

neues Schulschild                            52 €              Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung

diverse Stempel                            26 €              SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für
                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 
 

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