Drucksache - VI-1270  

 
 
Betreff: Samländische Straße und Masurenstraße als Einbahnstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Senioren-UnionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2011 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Fragen und Themen überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
07.06.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Senionren-Union, Senioren BVV 31.03.11
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd
VzK§13 BA, SB

Kreisvereinigung Pankow von Berlin Senioren

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Beide Straßen verlaufen parallel zwischen Berliner Straße und Mühlenstraße

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                   .2011

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1270

 

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Samländische Straße und Masurenstraße als Einbahnstraße

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1270:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Dienststellen zu veranlassen, dass die Samländische Straße und die Masurenstraße zu Einbahnstraßen erklärt werden“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Die Samländische Straße und die Masurenstraße sind entsprechend dem Stadtent-wicklungsplan Verkehr (StEP) Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solche in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zone integriert. Die Fahrbahn-breite beider Straßen beträgt acht Meter, die Fahrbahnränder werden gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beidseitig in Längsaufstellung beparkt.

 

Der Verkehrsablauf in beiden Straßen ist im Allgemeinen sicher und geordnet, was auch die aktuelle Unfallauswertung der hierfür zuständigen Polizeibehörde unterstreicht: In der Samländischen Straße kam es in den vergangenen 3 ½ Jahren zu insgesamt fünf Verkehrsunfällen ohne Personenschäden. Ursachen waren hier nicht ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen bzw. das Einfahren von parkenden Fahrzeugen in den fließenden Verkehr. In der Masurenstraße kam es im gleichen Beobachtungszeitraum zu insgesamt 10 Verkehrsunfällen. Auch hier waren keine Personenschäden zu beklagen. Die Unfallursachen waren ebenfalls ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand bzw. ein Wenden im Bereich der Fahrbahn. Verkehrsunfälle, insbesondere unter Beteiligung von Fußgängern im Bereich der Spielplatz-Zuwegungen, sind nicht zu verzeichnen. Die Unfalllage ist unauffällig und vielmehr vergleichbar mit anderen Straßen im untergeordneten Netz.

 

Einbahnstraßenregelungen hingegen beschleunigen den Verkehrsablauf aufgrund des dann fehlenden Gegenverkehrs. In den vorliegenden Fällen würde die gut vier Meter breite Fahrgasse permanente Übertretungen der Geschwindigkeitsreduzierung von     30 km/h befürchten lassen. Durch Einbahnstraßenregelungen würde außerdem zusätzlicher Verkehr verursacht werden, da die Anlieger der Samländischen Straße und der Masurenstraße Umwege durch das Hauptstraßennetz fahren müssten, um zu ihrem direkten Wohnort zu gelangen. In diesem Zusammenhang muss insbesondere eine dann höhere Verkehrsfrequenz der unsignalisierten Einmündungsbereiche an der Mühlenstraße sowie an der Berliner Straße durch den Umfahrungsverkehr befürchtet werden mit zu prognostizierenden negativen Auswirkungen auf die Unfallbilanz an diesen Einmündungen.

 

Weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in beiden Straßen sind aktuell nicht erforderlich. Die straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen haben sich vielmehr in vollem Umfang bewährt.

 

Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 
 

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