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Drucksache - VI-1270
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1270
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Samländische Straße und Masurenstraße als Einbahnstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1270:
„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Dienststellen zu veranlassen, dass die Samländische Straße und die Masurenstraße zu Einbahnstraßen erklärt werden“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Samländische Straße und die Masurenstraße sind entsprechend dem Stadtent-wicklungsplan Verkehr (StEP) Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und als solche in eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo 30-Zone integriert. Die Fahrbahn-breite beider Straßen beträgt acht Meter, die Fahrbahnränder werden gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beidseitig in Längsaufstellung beparkt.
Der Verkehrsablauf in beiden Straßen ist im Allgemeinen sicher und geordnet, was auch die aktuelle Unfallauswertung der hierfür zuständigen Polizeibehörde unterstreicht: In der Samländischen Straße kam es in den vergangenen 3 ½ Jahren zu insgesamt fünf Verkehrsunfällen ohne Personenschäden. Ursachen waren hier nicht ausreichender Sicherheitsabstand zwischen den Fahrzeugen bzw. das Einfahren von parkenden Fahrzeugen in den fließenden Verkehr. In der Masurenstraße kam es im gleichen Beobachtungszeitraum zu insgesamt 10 Verkehrsunfällen. Auch hier waren keine Personenschäden zu beklagen. Die Unfallursachen waren ebenfalls ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand bzw. ein Wenden im Bereich der Fahrbahn. Verkehrsunfälle, insbesondere unter Beteiligung von Fußgängern im Bereich der Spielplatz-Zuwegungen, sind nicht zu verzeichnen. Die Unfalllage ist unauffällig und vielmehr vergleichbar mit anderen Straßen im untergeordneten Netz.
Einbahnstraßenregelungen hingegen beschleunigen den Verkehrsablauf aufgrund des dann fehlenden Gegenverkehrs. In den vorliegenden Fällen würde die gut vier Meter breite Fahrgasse permanente Übertretungen der Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h befürchten lassen. Durch Einbahnstraßenregelungen würde außerdem zusätzlicher Verkehr verursacht werden, da die Anlieger der Samländischen Straße und der Masurenstraße Umwege durch das Hauptstraßennetz fahren müssten, um zu ihrem direkten Wohnort zu gelangen. In diesem Zusammenhang muss insbesondere eine dann höhere Verkehrsfrequenz der unsignalisierten Einmündungsbereiche an der Mühlenstraße sowie an der Berliner Straße durch den Umfahrungsverkehr befürchtet werden mit zu prognostizierenden negativen Auswirkungen auf die Unfallbilanz an diesen Einmündungen.
Weiterreichende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen in beiden Straßen sind aktuell nicht erforderlich. Die straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen haben sich vielmehr in vollem Umfang bewährt.
Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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