Drucksache - VI-1269  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit in der Dolomitenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Senioren-UnionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2011 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Fragen und Themen überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
07.06.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2011 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.10.2011 
45. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Senioren-Union, Senioren BVV, 31.03.11
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd
VzK§13 BA, SB

Kreisvereinigung Pankow von Berlin Senioren

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Wenn, was sehr häufig geschieht

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .2011

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-1269

 

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Verkehrssicherheit in der Dolomitenstraße

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43.Tagung der BVV am 29.06.2011 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1269:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu veranlassen, dass in der Dolomitenstraße, auf der rechten Fahrbahnseite von der Mühlenstraße aus, zwischen Mühlenstraße und Ausfahrt der Aral-Tankstelle in der Dolomitenstraße „Halteverbot“ festgelegt wird“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Verkehrssituation wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde geprüft. Die Fahrbahn der Dolomitenstraße weist eine Breite von 7,5 Metern auf. Der Fahrbahnrand wird an beiden Rändern längsseitig beparkt. Durch die Frequenz der Tankstelle und der gegenüberliegenden Auto-Waschanlage, deren Zufahrt, wie die der Tankstelle, ebenfalls auf die Dolomitenstraße führt, kommt es zu Behinderungen im Verkehrsablauf, da aufgrund der schmalen Fahrgasse der Gegenverkehr jeweils abgewartet werden muss. Dem Antrag der BVV soll deshalb entsprochen werden.

 

Das für die Aufstellung der Verkehrszeichen „Haltverbot“ (Zeichen 283 der Straßen-verkehrs-Ordnung -StVO-) erforderliche Anhörungsverfahren gegenüber der Polizei und dem Tiefbauamt wurde durch die untere Straßenverkehrsbehörde bereits eingeleitet.

 

Wir bitten, hiermit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                            Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 
 

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