Drucksache - VI-1235  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz, 40. BVV am 02.03.11
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz, 40. BVV am 02.03.11, Anlage 1
VzK 15 BA, Benennungsabsicht von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz, 40. BVV am 02.03.11, Anlage 2

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

             

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Benennungsabsicht von 42 Privatwegen in der Anlage Blankenburg in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                            folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Es ist beabsichtigt in der Anlage Blankenburg zwischen den Straßen Heinersdorfer Straße, Bahnhofstraße, Rudelburgstraße, Fafnerstraße, Am Feuchten Winkel in 13029, 13127, 13089 Berlin, in den Ortsteilen Blankenburg und Französisch Buchholz 42 Privatwege wie folgt zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar:

1

Wüstensperlingweg

15

Purpurkardinalweg

29

Kapsperlingweg

2

Buschsperlingweg

16

Schwirrammerweg

30

Andenzeisigweg

3

Steinsperlingweg

17

Papstfinkweg

31

Bartzeisigweg

4

Rohrammerweg

18

Reisfinkweg

32

Fichtenzeisigweg

5

Waldammerweg

19

Tigerfinkweg

33

Gelbbauchzeisigweg

6

Rotkardinalweg

20

Grünkardinalweg

34

Goldzeisigweg

7

Zwergammerweg

21

Rostsperlingweg

35

Kapuzenzeisigweg

8

Fuchsammerweg

22

Maronensperlingweg

36

Korsikazeisigweg

9

Schneeammerweg

23

Schneefinkweg

37

Magellanzeisigweg

10

Singammerweg

24

Zebrafinkweg

38

Maskenzeisigweg

11

Safranammerweg

25

Indigofinkweg

39

Mexikozeisigweg

12

Erlenzeisigweg

26

Rosenbauchfinkweg

40

Olivzeisigweg

13

Morgenammerweg

27

Kokosfinkweg

41

Meisengimpelweg

14

Wiesenammerweg

28

Spechtfinkweg

42

Pirolgimpelweg

 

Begründung:

 

Die Benennungen sollen auf Antrag der derzeitigen Eigentümerin bzw. Verwalterin der Privatwege in der Anlage Blankenburg, dem Bezirksamt Pankow, Abt. Jugend und Immobilien, SE Immobilien, in Abstimmung mit dem Verein der Anlage Blankenburg erfolgen.

(Lageplan siehe Anlage 1 und pdf-Datei: STRA-BENPL-ANLBLBG.pdf)

 

Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) notwendig. Erst auf der Grundlage der Wegebenennungen kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

 

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Blankenburg haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden bisher über die angrenzenden öffentlichen Straßen u. a. Heinersdorfer Straße, Bahnhofstraße + interner Wegebezeichnung in der Anlage + Parzellennummer bezeichnet (z. B. Heinersdorfer Str. 41, Rotkehlchenweg, Parzelle 62).

Dies ist keine offizielle Adresse. Sie kann aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Dadurch ist ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücken bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr nicht sichergestellt.

 

Da eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Blankenburg auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze über die angrenzenden öffentlichen Straßen nicht möglich ist, ist die Benennung von mindestens 42 Wegen in der Anlage Blankenburg erforderlich. Dabei wurden die Wege teilweise zusammengefasst, um nicht jeden kurzen Abzweig eigenständig benennen zu müssen. Für eine ausreichende Orientierung innerhalb der Anlage Blankenburg sind 42 Benennungen unumgänglich.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Grundstücke über eine „Georeferenzierte Gebäudeadresse“ im ALKIS erfasst werden. Voraussetzung für diese Gebäudeadresse ist ein vorhandener Straßenname einschließlich einer festgesetzten Grundstücksnummer (Hausnummer). Daran fehlt es bisher in der Anlage Blankenburg.

 

Sämtliche Wege in dieser Anlage werden nach Vogelarten benannt. Sie gehören zur Ordnung der Sperlingsvögel aus den Familien der Sperlinge, Ammern, Kardinäle, Finken, Prachtfinken und Tangaren. (Namenserläuterungen siehe Anlage 2 und pdf-Datei: Beschreibung Vogelnamen Anlage Blankenburg.pdf)

 

Die Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und den anderen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlagen 1 – 2

 

 

 

 

 

Christine Keil              Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

              für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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