Drucksache - VI-1209  

 
 
Betreff: Durch Rücktritt von Frau Katrin Bleibaum bedingte Nachberufung eines beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VI. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, Nachberufung eines beratenden Migliedes für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss, 39. BVV am 19.01.11

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .2010

Abteilung Jugend und Immobilien

Bezirksstadträtin

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr.

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG

 

 

Gegenstand der Vorlage:

 

Durch Rücktritt von Frau Katrin Bleibaum bedingte Nachberufung eines beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VI. Wahlperiode.

 

Beschlussentwurf:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die BVV beruft das durch die Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien benannte Mitglied mit beratender Stimme, Herrn Dr. Winfried Werner, in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

 

Begründung:

 

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen. Gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an, darunter eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten (BEAK). Der Vorschlag, Herrn Dr. Winfried Werner zu benennen, erfolgte durch den Bezirkselternausschuss Kita. Ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin wurde nicht benannt. Gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG wird der Vertreter des BEAK durch das für Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes jeweils für eine Amtsperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG,

§ 35 AG KJHG

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen:

 

keine


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit:

 

Die Interessen der Eltern werden direkt in die Arbeit des Kinder- und Jugendhilfeausschusses eingebracht.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 
 

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