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Drucksache - VI-1206
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow spricht dem Bezirksamt angesichts der fortgesetzten Nichtumsetzung der Drs. VI-0599 und VI-0961 ihre Missbilligung gem. § 54 GO aus. Die Ersuchen der BVV richten sich an das Bezirksamt, dem die Durchführung der Beschlüsse der BVV obliegt. Das Bezirksamt ist ein Kollegialorgan, weshalb das BA mit einem Beschluss der BVV kollegial umzugehen hat. Da dokumentiert ist, dass zur Suche nach Ersatzstandorten für die Initiativen am EliasHof auch alle anderen und eben nicht nur die Bereiche im Verantwortungsbereich des Stadtrats Dr. Michail Nelken abgefragt wurden, waren auch diese Bereiche an der Erledigung der Aufgaben der Drucksachen beteiligt. Die Erledigung der in den Drucksachen formulierten Aufträge der BVV oblag also allen Mitgliedern des Bezirksamts. Ein einzelnes Mitglied des Bezirksamts allein hätte die von der BVV in den Drs. VI-0599 und VI-0961 geforderten Maßnahmen nicht umsetzen können, es sei denn, diesem Mitglied des Bezirksamts wären alle betroffenen Geschäftsbereiche zugeordnet worden. Erfahrbar wurde das spätestens vermittels der VzK zur Drucksache VI-0599 (hier zitiert der 3. Zwischenbericht) mit den Mitteilungen über die (im Ergebnis mangelhafte) Mitwirkung der verschiedenen Geschäftsbereiche des Bezirksamts: "Die Suche nach geeigneten Immobilien für die Verlagerung des im Eliashof derzeit ansässigen freien Jugendkulturprojektes ist fortgesetzt worden, ohne dass diese bislang zu umsetzbaren Ergebnissen führte. In diese Sondierungsbemühungen sind neben den Immobilien des Fachvermögens des LuVs Kultur und Bildung und Jugend zwischenzeitlich auch die weiteren fachvermögenstragenden Ämter einbezogen worden. Abschließende Fehlanzeigen liegen bisher aus den Bereichen Soziales, Schule und Tiefbau vor. In die Prüfung wurde zudem auch der Komplex der Bürodienstgebäude Fröbelstraße 17 einbezogen." Zweifellos hätte für das bestehende Problem der Ersatzstandorte eher eine Lösung gefunden werden können, wenn – aus welchem Bereich des Bezirksamts auch immer – geeignete Räume angeboten worden wären. Ein Urteil über die Eignung hätte dabei allerdings nicht nur von Seiten des Bezirksamtes abgegeben werden können, denn es besteht natürlich Vertragsfreiheit der Initiativen am EliasHof, die sicherlich nur einen Vertrag abschließen würden, wenn diese Eignung auch aus ihrer Sicht gegeben gewesen wäre. Laut der Zwischenberichte und des Schlussberichts zu den erwähnten Drucksachen waren folgende Ämter und Akteure des Bezirksamts an der Suche nach einer Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Umwandlung des EliasHofs in eine Grundschule beteiligt: Amt für Kultur und Bildung, Amt für Schule und Sport, die SE Immobilien, die Musikschule, die Volkshochschule, das Tiefbauamt, die Untere Denkmalschutzbehörde und das Jugendamt. Außerdem fand die Einbeziehung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der BIM und von S.T.E.R.N. statt. Die an der Beschäftigung mit dem Themenkomplex beschäftigten Ausschüsse waren vor allem der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, der Ausschuss für Kultur und Bildung, der Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und der Ausschuss für Schule und Sport. Auch in der Arbeit der BVV hat sich somit frühzeitig abgebildet, dass nicht nur ein Mitglied des Bezirksamts allein die Umsetzung der genannten BVV-Beschlüsse verantwortete. Deutlich wird die Notwendigkeit der kollektiven Missbilligung auch durch und im Begründungstext des vorliegenden Ursprungsantrags. Der Rahmen ist die "Umwidmung des Eliashof", wegen der um ein "Konzept zur Verlagerung der dort ansässigen Jugendkulturangebote ... in bezirkliche Objekte" ersucht wurde. Für Jugendprojekte ist der Stadtrat Dr. Michail Nelken ebenso wenig zuständig wie für „bezirkliche Objekte“ außerhalb seiner Zuständigkeit, also das Fachvermögen fremder Abteilungen. Die Begründung des Ursprungsantrags zeigt sogar auf, dass die Missbilligung weit über das Bezirksamt hinaus anklagend fungieren soll, war doch der Erhalt von Jugendkulturangeboten, die nur im Bezirk angesiedelt, aber nicht in unmittelbar bezirklicher Förderung waren, selbst für das Bezirksamt in Gänze nicht ohne darauf gerichtetes Handeln der Jugendkulturinitiativen realisierbar. Zur Umsetzung der Drucksache VI-0599 - Finanzierung von nötigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen über das Programm Stadtumbau Ost - war zudem die Mitwirkung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nötig. Da für die Nicht-Umsetzung der oben genannten Beschlüsse der BVV also alle Mitglieder des Bezirksamts gemeinsam verantwortlich sind, machte eine Missbilligung nur für das Bezirksamt in Gänze Sinn.
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