Drucksache - VI-1191  

 
 
Betreff: Bedarfe von ehrenamtlichen ÜbungsleiterInnen im Sport prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Schule und SportBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss Schule und Sport, 38. BVV am 01.12.10
VzK 13 Schlussbericht, BA, 40. BVV am 02.03.11

Das Bezirksamt Pankow wird beauftragt, die individuellen Bedarfe an Parkflächen jener Sportvereine zu erfassen die in den Zone

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

In den Zonen der Parkraumbewirtschaftung Pankows befinden sich viele Sportstätten, die durch unterschiedlichste Sportvereine g

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .02.2011

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.:

VI-1191

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bedarfe von ehrenamtlichen Übungsleitern im Sport prüfen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 38. ordentlichen Tagung am 01.12.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1191:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, die individuellen Bedarfe an Parkflächen jener Sportvereine zu erfassen die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen einsetzen. Dabei sind Sportart, Platz- bzw. Hallennutzungszeiten sowie die Notwendigkeit des Sportgerätetransportes einzubeziehen.

Anhand der Bedarfserfassung soll das Bezirksamt weiterhin prüfen, ob landeseigene oder bezirkseigene Flächen an bzw. auf diesen gedeckten und ungedeckten Sportflächen für das Abstellen von Fahrzeugen im Maße des ermittelten Bedarfs vorhanden sind bzw. geschaffen werden könnten.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

1.             In Abstimmung mit dem Bezirkssportbund Berlin-Pankow (BSB) erfolgte eine Bedarfsabfrage gegenüber den in Zonen der Parkraumbewirtschaftung tätigen Sportvereinen. Die Sportvereine wurden gebeten, im individuellen Bedarfsfall entsprechende Anträge für ihre Übungsleiter zu stellen und zu begründen. Die Vereine hatten bis zum 10. Januar 2011 Gelegenheit, ihre Anträge beim Bezirksamt Pankow, Amt für Schule und Sport, einzureichen. Innerhalb dieser Frist stellten 6 Sportvereine für insgesamt 19 Personen Anträge. Eine Ausnahme bildete der BSB, der lediglich pauschal für seine Spiel- und Sportaktivitäten in Einrichtungen des Bezirks Parkflächen beantragte. Der BSB wurde vom Fachbereich Sport jederzeit über den aktuellen Anmeldestand informiert und hatte so Gelegenheit, einzelne Vereine zu formal korrekt begründeten Anträgen zu bewegen.

 

2.             Von den vorliegenden Anträgen gelangen 13 als formal richtig begründet in die weitere Überprüfung. 6 Anträge enthielten keine Begründung oder eine unzureichende Begründung, aus der sich die Notwendigkeit für das Parken an einer Sporteinrichtung nicht ableiten ließ. Ebenso bestand keine Möglichkeit, den Antrag des BSB zu prüfen, da dieser keine konkreten Einsatzstandorte und -zeiten für seine Aktivitäten benannte.

 

3.             Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der unter Ziffer 2 genannten 13 Anträge wurden Ämter und Abteilungen angeschrieben, die unter Umständen über Stellflächen verfügen bzw. auf solche hinweisen könnten. Dazu gehörten das AUN, das Tiefbauamt, die Abt. Jugend und Immobilien sowie das Amt für Schule und Sport. Bis auf den Fachbereich Sport erklärten alle angeschriebenen Abteilungen und Ämter, dass sie nicht über Möglichkeiten verfügten, im Sinne des BVV-Beschlusses geeignete Parkflächen zur Verfügung zu stellen oder zu schaffen. Dem Fachbereich Sport gehört für den Antrag bezüglich der der sich in der Parkraumbewirtschaftungszone befindlichen Sportfläche Kollwitzstraße 8 die benötigte Fläche für 2 Stellplätze, die zukünftig bereitgestellt werden kann.

 

4.     Sämtliche Antragsteller werden vom Fachbereich Sport angeschrieben. Ihnen wird das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für

                                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                                                und Sport

 

 
 

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