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Drucksache - VI-1191
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1191
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bedarfe von ehrenamtlichen Übungsleitern im Sport prüfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. ordentlichen Tagung am 01.12.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1191:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, die individuellen Bedarfe an Parkflächen jener Sportvereine zu erfassen die in den Zonen der Parkraumbewirtschaftung ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen einsetzen. Dabei sind Sportart, Platz- bzw. Hallennutzungszeiten sowie die Notwendigkeit des Sportgerätetransportes einzubeziehen. Anhand der Bedarfserfassung soll das Bezirksamt weiterhin prüfen, ob landeseigene oder bezirkseigene Flächen an bzw. auf diesen gedeckten und ungedeckten Sportflächen für das Abstellen von Fahrzeugen im Maße des ermittelten Bedarfs vorhanden sind bzw. geschaffen werden könnten.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
1. In Abstimmung mit dem Bezirkssportbund Berlin-Pankow (BSB) erfolgte eine Bedarfsabfrage gegenüber den in Zonen der Parkraumbewirtschaftung tätigen Sportvereinen. Die Sportvereine wurden gebeten, im individuellen Bedarfsfall entsprechende Anträge für ihre Übungsleiter zu stellen und zu begründen. Die Vereine hatten bis zum 10. Januar 2011 Gelegenheit, ihre Anträge beim Bezirksamt Pankow, Amt für Schule und Sport, einzureichen. Innerhalb dieser Frist stellten 6 Sportvereine für insgesamt 19 Personen Anträge. Eine Ausnahme bildete der BSB, der lediglich pauschal für seine Spiel- und Sportaktivitäten in Einrichtungen des Bezirks Parkflächen beantragte. Der BSB wurde vom Fachbereich Sport jederzeit über den aktuellen Anmeldestand informiert und hatte so Gelegenheit, einzelne Vereine zu formal korrekt begründeten Anträgen zu bewegen.
2. Von den vorliegenden Anträgen gelangen 13 als formal richtig begründet in die weitere Überprüfung. 6 Anträge enthielten keine Begründung oder eine unzureichende Begründung, aus der sich die Notwendigkeit für das Parken an einer Sporteinrichtung nicht ableiten ließ. Ebenso bestand keine Möglichkeit, den Antrag des BSB zu prüfen, da dieser keine konkreten Einsatzstandorte und -zeiten für seine Aktivitäten benannte.
3. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der unter Ziffer 2 genannten 13 Anträge wurden Ämter und Abteilungen angeschrieben, die unter Umständen über Stellflächen verfügen bzw. auf solche hinweisen könnten. Dazu gehörten das AUN, das Tiefbauamt, die Abt. Jugend und Immobilien sowie das Amt für Schule und Sport. Bis auf den Fachbereich Sport erklärten alle angeschriebenen Abteilungen und Ämter, dass sie nicht über Möglichkeiten verfügten, im Sinne des BVV-Beschlusses geeignete Parkflächen zur Verfügung zu stellen oder zu schaffen. Dem Fachbereich Sport gehört für den Antrag bezüglich der der sich in der Parkraumbewirtschaftungszone befindlichen Sportfläche Kollwitzstraße 8 die benötigte Fläche für 2 Stellplätze, die zukünftig bereitgestellt werden kann.
4. Sämtliche Antragsteller werden vom Fachbereich Sport angeschrieben. Ihnen wird das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt.
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport
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