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Drucksache - VI-1156
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-1156
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Zebrastreifen und Tempo 30 am Karower Damm
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Tagung der BVV am 1.12.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VI-1156:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) im Bereich der Kreuzung Karower Damm/Treseburger Straße/Straße 26 einzusetzen. Hierbei soll der bestehende Linksabbiegerstreifen zugunsten eines Fußgängerüberweges entfernt werden.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen,
- die Tempo-30-Regelung, die in einem Teil der Sellheim-Brücke besteht, auf den gesamten Brückenbereich auszudehnen, und dabei sowohl die Kreuzung Karower Damm/Treseburger Straße/Straße 26 als auch die Kreuzung Blankenburger Chausssee/Straße 39/Straße 45 einzubeziehen. - Eine bauliche Situation im nördlichen Teil der Kreuzung Karower Damm/Tresburger Straße/Straße 26 herzustellen, die dort ein gefahrloses Queren der Kreuzung ermöglicht. “
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB B 521) führt zum Sachverhalt wie folgt aus:
„Bezüglich der beantragten Ausdehnung der Tempo-30-Regelung über die Sellheimbrücke hinaus wird auf die BVV-Drs. VI-0526 vom 10.09.2008 verwiesen. Eine Veränderung der örtlichen oder verkehrlichen Gegebenheiten seit der Beantwortung der o. a. Drucksache ist nicht bekannt und wurde auch nicht vorgetragen.
Unfälle mit Fußgängerbeteiligung sind innerhalb der letzten drei Jahre laut Unfallstatistik der Polizei ebenfalls nicht zu beklagen gewesen. Deshalb kann dem Antrag Ihrer BVV zur Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung aus den in der Beantwortung der vorgenannten Drucksache genannten Gründen auch weiterhin nicht entsprochen werden.
Betreffend der ebenfalls wiederholt beantragten Fußgängerquerungshilfe im Karower Damm in Höhe Treseburger Straße wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage (KA-0597/VI) verwiesen. Die Sachlage ist unverändert. Aus den in der Beantwortung der Kleinen Anfrage genannten Gründen wird die verkehrliche Notwendigkeit und Möglichkeit der Anlage einer Fußgängerquerungshilfe seitens der zuständigen VLB auch weiterhin nicht gesehen.“
Der Bezirk nimmt die Bewertungen der VLB zur Kenntnis.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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