Drucksache - VI-1146  

 
 
Betreff: Attraktive Gestaltung der Schlossparkmauer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt und NaturBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.10.2010 
Fortsetzung der 36. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Aussschuss UnNat, 36 BVV am 15.09.2010
Änderungsantrag Fraktion der CDU, 36. BVV am 15.09.2010
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 38. BVV am 01.12.10
VzK 13 BA, Schlussbericht, 39. BVV am 19.01.11

Die BVV spricht sich dafür aus, den vom äußeren Schlosspark aus sichtbaren Teil der Schlossparkmauer umzugestalten

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

In Ergebnis der Behandlung der Drucksache VI – 0890 ist diese letztlich vom Antragsteller zurückgezogen und dafür der vorliege

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .1. 2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                                in Erledigung der Drs.:VI - 1146

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:              Attraktive Gestaltung der Schlossparkmauer

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 6.10.2010 angenommenen Ersuchens der

Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 1146

 

Die BVV spricht sich dafür aus, den vom äußeren Schlosspark aus sichtbaren Teil der Schlossparkmauer umzugestalten.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu diesem Zweck mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten [SPSG] sowie der Bundesakademie für Sicherheitspolitik [BAKS] Gespräche aufzunehmen. Es ist für folgende Gestaltung einzutreten:
 

·         Die Schlossparkmauer wird zum wirksamen Schutz vor Graffiti mit Rankpflanzen auf der Seite zum äußeren Schlosspark begrünt.
 

·         Ein Zugang von der Schlossallee zum Schloss Schönhausen ist durch eine Öffnung in der Schlossparkmauer herzustellen.
 

Diese Maßnahmen sind mit den Belangen des Denkmalschutzes in Einklang zu

bringen. Bei der Abwägung sind zu berücksichtigen das hohe öffentliche Interesse an

einer attraktiven Gestaltung der Schlossparkmauer. Dieses Interesse besteht

insbesondere unter dem Gesichtspunkt, für alle Nutzerinnen und Nutzer des Parks

(insbesondere die Pankower Wohnbevölkerung, Touristinnen und Touristen sowie

historisch Interessierte) einen optimalen Erholungs- und Erlebniswert sicherzustellen

und die Aufenthaltsqualität in der Anlage insgesamt zu erhöhen.
 

Es ist zu prüfen, ob das Bezirksamt die Kosten der Begrünung übernehmen kann.“

 


wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In seinem ersten Zwischenbericht informierte das Bezirksamt darüber, dass es einen Gesprächstermin, gemeinsam mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), anstrebt, um auszuloten, ob und ggf. wie dem Ersuchen der BVV entsprochen werden könnte.

 

Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben des Generaldirektors der SPSG, Prof. Dr. Dorgerloh, vor, in dem dieser erläutert, dass er das Anliegen der BVV grundsätzlich ablehnt.

 

Die Schlossparkmauer sei ein integraler Bestandteil des Gartendenkmals, der nicht ohne denkmalrechtliche Erlaubnis aus touristischen oder anderen Gründen mit einer Öffnung versehen oder begrünt werden könne. Eine Öffnung (Zugang) und eine Begrünung müssten aus diesem Grund von der SPSG abgelehnt werden.

 

Die Schlossparkmauer (Mauer/Gartenmauer) gehe auf einen Entwurf von Willi Wenig von 1949 zurück und sei mit der Teilung des Schlossgartens, d. h. mit Einzug des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus errichtet worden. Einher sei damit eine gartenkünstlerische Umgestaltung durch Reinhold Lingner gegangen. Er habe das Lennésche Wegenetz entfernt und ein neues geschaffen. Eine direkte Wegebeziehung zwischen den beiden Gärten habe es nicht gegeben. Der neu gestaltete Garten habe in seiner künstlerischen Ausformung einen intimen, abgeschlossenen Charakter erhalten, den es zu bewahren gelte und der auch Teil des Denkmals (Denkmalschutzgesetz Berlin) sei. Die Schlossparkmauer sei von entscheidender Bedeutung für das Gesamtverständnis des Denkmals.

Es bestünde die Gefahr, dass die positive Wahrnehmung des „schönen Gartens“ zu einer Verharmlosung der historischen Umstände führe und der DDR – Regierung noch im Nachhinein eine nostalgisch verklärende Legitimation verschaffen könnte. Dagegen helfe das Wissen um den politischen Zusammenhang.

 

Auch eine Begrünung der Schlossparkmauer zum Schutz vor Graffiti schließe sich aus den zuvor genannten Argumenten aus.

 

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten bittet in ihrem Schreiben darum, von einer Weiterverfolgung dieser Ideen, im Sinne des Ersuchens der BVV, abzusehen. Sie unterbreitete jedoch das Angebot, die Erstellung einer Mahn- und Gedenkinformation zur Schlossparkmauer (Mauer) auf der Außenseite im Bereich der ehemaligen barocken Hauptachse zu unterstützen.

Darüber hinaus erklärte sie ihre Bereitschaft, im Rahmen einer Führung durch Schloss und Garten, den Mitgliedern der BVV den Sachverhalt noch einmal vor Ort darzustellen.
 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine


 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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