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Drucksache - VI-1146
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .1. 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 1146
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betr.: Attraktive Gestaltung der Schlossparkmauer
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 6.10.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 1146
„Die BVV spricht sich dafür aus, den vom äußeren Schlosspark aus sichtbaren Teil der Schlossparkmauer umzugestalten.
Das Bezirksamt wird ersucht, zu diesem Zweck mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten [SPSG] sowie der Bundesakademie für Sicherheitspolitik [BAKS] Gespräche aufzunehmen. Es ist für folgende Gestaltung einzutreten: · Die Schlossparkmauer wird zum wirksamen Schutz vor Graffiti mit Rankpflanzen auf der Seite zum äußeren Schlosspark begrünt. · Ein Zugang von der Schlossallee zum Schloss Schönhausen ist durch eine Öffnung in der Schlossparkmauer herzustellen. Diese Maßnahmen sind mit den Belangen des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Bei der Abwägung sind zu berücksichtigen das hohe öffentliche Interesse an einer attraktiven Gestaltung der Schlossparkmauer. Dieses Interesse besteht insbesondere unter dem Gesichtspunkt, für alle Nutzerinnen und Nutzer des Parks (insbesondere die Pankower Wohnbevölkerung, Touristinnen und Touristen sowie historisch Interessierte) einen optimalen Erholungs- und Erlebniswert sicherzustellen und die Aufenthaltsqualität in der Anlage insgesamt zu erhöhen. Es ist zu prüfen, ob das Bezirksamt die Kosten der Begrünung übernehmen kann.“
Zwischenzeitlich liegt ein Schreiben des Generaldirektors der SPSG, Prof. Dr. Dorgerloh, vor, in dem dieser erläutert, dass er das Anliegen der BVV grundsätzlich ablehnt.
Die Schlossparkmauer sei ein integraler Bestandteil des Gartendenkmals, der nicht ohne denkmalrechtliche Erlaubnis aus touristischen oder anderen Gründen mit einer Öffnung versehen oder begrünt werden könne. Eine Öffnung (Zugang) und eine Begrünung müssten aus diesem Grund von der SPSG abgelehnt werden.
Die Schlossparkmauer (Mauer/Gartenmauer) gehe auf einen Entwurf von Willi Wenig von 1949 zurück und sei mit der Teilung des Schlossgartens, d. h. mit Einzug des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, aus einem Sicherheitsbedürfnis heraus errichtet worden. Einher sei damit eine gartenkünstlerische Umgestaltung durch Reinhold Lingner gegangen. Er habe das Lennésche Wegenetz entfernt und ein neues geschaffen. Eine direkte Wegebeziehung zwischen den beiden Gärten habe es nicht gegeben. Der neu gestaltete Garten habe in seiner künstlerischen Ausformung einen intimen, abgeschlossenen Charakter erhalten, den es zu bewahren gelte und der auch Teil des Denkmals (Denkmalschutzgesetz Berlin) sei. Die Schlossparkmauer sei von entscheidender Bedeutung für das Gesamtverständnis des Denkmals.
Auch eine Begrünung der Schlossparkmauer zum Schutz vor Graffiti schließe sich aus den zuvor genannten Argumenten aus.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten bittet in ihrem Schreiben darum, von einer Weiterverfolgung dieser Ideen, im Sinne des Ersuchens der BVV, abzusehen. Sie unterbreitete jedoch das Angebot, die Erstellung einer Mahn- und Gedenkinformation zur Schlossparkmauer (Mauer) auf der Außenseite im Bereich der ehemaligen barocken Hauptachse zu unterstützen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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