Drucksache - VI-1134  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
03.11.2010 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
30.09.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt, 36. BVV am 15.09.10
Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt, 36. BVV am 15.09.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, 37. BVV am 03.11.10

Siehe Anlage


BVV-Pankow von Berlin

Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal

 

Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal:   4 (ja), 0 (nein), 8 (Enthaltungen)

 

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Begründung

 

Der Finanzausschuss hat die Vorlage zur Beschlussfassung auf seiner Sitzung am 30.09.2010 beraten. Zu einzelnen Positionen der Vorlage zu überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im  Haushaltsjahr 2009 gab es Nachfragen aus dem Ausschuss, die vom Bezirksamt beantwortet wurden.

 

Kritik gab es wie in den Vorjahren an dem Verfahren, das durch die Berliner Landeshaushaltsordnung in § 37, Abs. 7 vorgegeben ist. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung nach Abschluss der Bücher ( insbesondere § 37, Abs. 7, Satz 1, zweiter Teilsatz) die  überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen (insbesondere § 38, Abs. 1, Satz 2) zur Genehmigung vor. Zu diesem Zeitpunkt sind die Ausgaben bereits getätigt worden, eine Einflussnahme durch die BVV ist nicht mehr möglich. Nach Auffassung des Ausschusses wäre auch eine Ablehnung der Vorlage folgenlos. Diese Verfahrensweise ist nicht sinnvoll und ermöglicht der BVV keine wirksame Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes.

 


Bezirksamt Pankow von Berlin.07.2010

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Es werden folgende im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommene über- und

außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:

 

Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:  22.233.217,71 €

Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:  10.251.904,23 €

Verpflichtungsermächtigungen:                 entfällt

 

3.   Begründung

 

Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

nicht bezifferbar

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

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