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Drucksache - VI-1134
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal: 4 (ja), 0 (nein), 8 (Enthaltungen)
siehe Anlage Begründung
Der Finanzausschuss hat die Vorlage zur Beschlussfassung auf seiner Sitzung am 30.09.2010 beraten. Zu einzelnen Positionen der Vorlage zu überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 gab es Nachfragen aus dem Ausschuss, die vom Bezirksamt beantwortet wurden.
Kritik gab es wie in den Vorjahren an dem Verfahren, das durch die Berliner Landeshaushaltsordnung in § 37, Abs. 7 vorgegeben ist. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung nach Abschluss der Bücher ( insbesondere § 37, Abs. 7, Satz 1, zweiter Teilsatz) die überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen (insbesondere § 38, Abs. 1, Satz 2) zur Genehmigung vor. Zu diesem Zeitpunkt sind die Ausgaben bereits getätigt worden, eine Einflussnahme durch die BVV ist nicht mehr möglich. Nach Auffassung des Ausschusses wäre auch eine Ablehnung der Vorlage folgenlos. Diese Verfahrensweise ist nicht sinnvoll und ermöglicht der BVV keine wirksame Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes.
Bezirksamt Pankow von Berlin.07.2010
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es werden folgende im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 22.233.217,71 € Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von: 10.251.904,23 € Verpflichtungsermächtigungen: entfällt
3. Begründung
Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
nicht bezifferbar
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011
8. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Matthias Köhne
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