Drucksache - VI-1130  

 
 
Betreff: Wohnungslosigkeit - Prävention stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
24.08.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 35. BVV, 07.07.10
BSE Ausschuss GesSoz, 36. BVV, 15.09.10
VzK 13 BA, Schlussbericht, 40. BVV am 02.03.2011

Das Bezirksamt wird ersucht, Kooperationsvereinbarungen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .01.2011

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-1130

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

Wohnungslosigkeit Prävention stärken

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 36. ordentlichen Tagung der BVV Pankow von Berlin am 15.09.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1130

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage einer Erhebung über bestehende Kooperationen, weitere Kooperationen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und geeigneten Trägern anzuregen, mit dem Ziel, Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden frühzeitig Hilfe anbieten zu können und dadurch Räumungsklagen zu vermeiden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Dezember 2004 wurde zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Gesundheit und Soziales, der GESOBAU AG und der GEBEWO gGmbH erst einmal für eine einjährige Laufzeit eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung war es gemeinsam Maßnahmen durchzuführen, um drohenden Wohnungsverlust, Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit als Folge von Mietvertragsverletzungen im Bezirk Pankow weitgehend zu vermeiden. Auf Grund der erfolgreichen Zusammenarbeit und Umsetzung dieser Vereinbarung hatten die Kooperationspartner zum Ende der vereinbarten einjährigen Laufzeit eine neue Kooperationsvereinbarung für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Diese Vereinbarung endete am 31.12.2010. Da auch zukünftig zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit die präventive Arbeit intensiv fortgeführt werden soll, soll noch im Januar 2011 durch Abschluss einer weiteren Kooperationsvereinbarung die gute Zusammenarbeit auch für die kommenden Jahre gesichert werden.

 

Ziel des Bezirksamtes Pankow war und ist es dieses erfolgreiche Projekt auch weiteren im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsunternehmen vorzustellen und hierdurch bei diesen für einen Ausbau der präventiven Arbeit zu werben.

 

Mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) wurde deshalb vereinbart, die bestehende Kooperationsvereinbarung dessen Arbeitskreis „Soziales Management“ vorzustellen. Dies erfolgte in der Sitzung dieses Arbeitskreises am 26.11.2010. Das Konzept der Kooperationsvereinbarung wurde dort als ein Modell vorgestellt, welches grundsätzlich auch für andere Wohnungsunternehmen geeignet wäre, sofern diese noch keine umfangreichen präventiven Angebote für ihre Mieter/innen vorhalten sollten.

 

Der gegenseitige Informations- und Meinungsaustausch am 26.11.2010 hat ergeben, dass alle anwesenden Mitglieder des BBU Verfahren zur präventiven Unterstützung ihrer Mieterschaft und zur Vermeidung von Kündigung von Mietverträgen installiert hatten.

 

Ein Teil der Wohnungsunternehmen verfügt über einen eigenen Servicebereich, der schon bei Vorliegen eines einmonatigen Mietrückstandes und damit vor einer Kündigung des Mietverhältnisses präventiv tätig wird. Mitarbeiter/innen des Servicebereiches, die über eine soziapädagogische Ausbildung verfügen, bieten bei aufgetretenen Mietrückständen den betroffenen Mieterinnen und Mietern ihre Unterstützung an. Bei Bedarf wird auch aufsuchende Sozialarbeit angeboten und durchgeführt.

 

Andere Wohnungsunternehmen bieten daneben ein Servicecenter an, das ihre Mieter/innen bereits dann von sich aus aufsuchen können, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen, auch wenn diese noch nicht zu Mietschulden geführt haben sollten. In diesen Servicecentern sind auch Vertreter/innen von freien Trägern (wie z.B.
GEBEWO gGmbH, Beratung und Leben e.V. und Albatros e.V.) als Ansprechpartner vor Ort angebunden. Mit diesen können die Mieter/innen bei größeren sozialen Schwierigkeiten im Einzelfall auch geeignete weiterführende Hilfen erörtern.

 

Die GSW arbeitet bereits wie die GESOBAU AG seit geraumer Zeit mit der GEBEWO gGmbH  zusammen. Die GSW, die über einen großen Wohnungsbestand im Bezirk Pankow verfügt, hat zwischenzeitlich ihr Interesse daran geäußert, die bestehende Kooperation mit der GEBEWO gGmbH  durch Einbeziehung des Bezirksamtes Pankow zu erweitern. In gemeinsamen Gesprächen wird derzeit geprüft, in welchen Punkten die bereits bestehende Zusammenarbeit verstärkt werden kann.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Von drohender Wohnungslosigkeit und dem Verlust der Wohnung sind Familien und deren Kinder in besonderem Umfang betroffen. Für Kinder bedeutet der Wohnraumverlust in der Regel auch, dass sich ihr Lebensumfeld verändert und sie durch Umzug und Besuch einer anderen Kindertagesstätte oder Schule viele ihrer sozialen Kontakte verlieren. Ein Aufenthalt in Obdachloseneinrichtungen steht einer kindgerechten Entwicklung entgegen.

 

Erfolgreiche präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dienen somit insbesondere der ungestörten Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen.

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für Gesundheit,

                                                                                    Soziales, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

 
 

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