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Drucksache - VI-1105
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .06.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand
der Vorlage Übertragung
der Jugendfreizeiteinrichtung ASP Karow an den freien Träger „Albatros
gGmbH“ (Albatros) zum 01.08.2010 Beschlussentwurf Die BVV
wolle beschließen: Die
kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „ASP Karow“, Ingwäonenweg 62,
13125 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung
(JFE) an den freien Träger „Albatros gGmbH“ (Albatros) übertragen. Begründung Der
Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung ASP Karow im
Ingwäonenweg 62 an den freien Träger
Albatros ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und
des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder-
und Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese
Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV
vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom
17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des
Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit
mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern
der Jugendhilfe sowie von Vertretern
mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das
Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch
deren effiziente Nutzung zu sichern. Das
Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber
der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die
Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der
Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der
Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote
musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen
werden. So muss ein
Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die
qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der
Perso-nalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der
Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll
nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des
Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft
und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. Der Träger
Albatros gGmbH hat ein detailliertes und den Kriterien der Erlebnispädagogik
entsprechendes Konzept für die Gestaltung der Arbeit auf dem ASP vorgelegt. In
diesem beschreibt der Träger seine Projekt- und Kursangebote für Kinder im
Alter von 6 -14 Jahren, im Rahmen der Erlebnis- und Abenteuerpädagogik. Diese
Angebote ermöglichen den Kindern im Rahmen des Bildungsauftrags der Einrichtung
u. a. Lernerfahrungen im Umgang mit den Elementen Wasser, Erde, Luft und
Pflanzen. Darüber hinaus ist der ASP ein offener, pädagogisch gestalteter und
partizipativ ausgerichteter Treffpunkt für Kinder in ihrer Freizeit. Der Träger
betreibt sowohl in Buch als auch in Karow mehrere Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur und trägt mit Hilfe seiner guten Sozialraumkenntnisse und der
guten Vernetzung des Trägers zur Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen in
Ihren sozialen und kommunikativen Interessen und Bedarfslagen sowie zur
partizipativen Entwicklung lebendiger Ortsteile bei. Der Träger verfügt über das Potential enge
Verzahnungen der Kinderarbeit mit anderen familienbezogenen Arbeitsfeldern in
der Bezirksregion herzustellen. Vielen
Familien ist der Träger bekannt, so dass mit einer nur kurzen Umstellungsphase
für die pädagogischen Angebote des ASP Karow gerechnet werden kann. In
Vorbereitung der Übertragung des ASP Karow ist ein jugendhilfespezifisches
Auswahlverfahren (Interessenbekundungsverfahren) durchgeführt worden. Der KJHA
hat mit Beschluss vom 27.04.2010 die Verwaltung des Jugendamts
beauftragt: „…mit
dem für die jeweilige Einrichtung ausgewählten Träger weitere Gespräche zu
führen und die Jugendfreizeiteinrichtungen an den Träger mit der Zweckbindung
„Jugendfreizeitstättenarbeit“ im Rahmen des eingereichten Konzepts
(ggf. mit ergänzenden Vorgaben und nach Beschlussfassung der BVV) zum
01.07.2010 zu übertragen. Die
Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt alle erforderlichen Schritte zur
Finanzierung des jeweiligen Projektes im Rahmen von Zuwendungen aus 4011/68425
einzuleiten und diese rechtzeitig vor Projektbeginn auszureichen. Die
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen erfolgt miet- und betriebs- kostenfrei.“ Für den ASP
Karow wurde der Träger Albatros ausgewählt und durch den KJHA bestätigt. Das
Jugendamt wird Personal einsparen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die
Arbeit des Trägers entsprechende Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen. Die
Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dem Träger
mietkostenfrei überlassen. Es
wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und Albatros geschlossen, der
u. a. den Zweck und die Konditionen der Nutzung regelt. Die Unterhaltung und
Verkehrssicherung der Freifläche obliegt dem Träger. Die
Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen
gegenwärtig vor. Die
Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und
Immobilien. Rechtsgrundlage § 36
Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 BezVG Abs. 2 Ziff. 10. §§ 2,
11 und 74 SGB VIII § 47
AG KJHG Haushaltsmäßige
Auswirkungen Das
Bezirksamt wird durch Stelleneinsparung bei den Personalmitteln sowie durch
Mehreinnahmen im Bereich der vom Träger zu tragenden Betriebskosten entlastet.
Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet. Es ergeben
sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in
Höhe von 32.459 € im Jahr 2010 und 77.902 € im Jahr 2011 durch
Einsparung einer Sozialarbeiterstelle (anteilig) und einer Erzieherstelle ab
01.08.2010. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die
Betriebskostenzahlungen des Trägers in Höhe von voraussichtlich 3.693 €
in 2010 und 8.862 € in 2011. Im Kapitel
4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich
36.152 € im Jahr 2010 und 86.764 € im Jahr 2011 durch die
erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der
freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte Ingwäonenweg 62 (ASP Karow). Für
das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Einsparungen
werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die
Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen,
weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend
praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des
Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu
effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei. Die Kosten für die Immobilie werden ab
dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und
Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten
Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
anteilig auf das Produkt gebucht. Die Folgen
der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht
eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame
Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit
sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch
ergebnisoffen verhandelt werden. Das
Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den
Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten
Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie
Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der
Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder-
und Familienverträglichkeit Durch die
bessere Abstimmung unterschiedlicher Angebotsbereiche in Karow und Buch auf
einander wird die generationenübergreifende Arbeit gestärkt. Matthias
Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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