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Drucksache - VI-1089
Siehe Anlage
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Bezirksamt Pankow von Berlin 2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1089
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Abstandsflächen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1089 –
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bauordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Anliegen der BVV – Vergrößerung der Abstandsflächen – ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgelegt worden.
Die zuständige Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 folgende negative Stellungnahme abgegeben:
„… gegebene Vorschlag der BVV Pankow, dass im Rahmen Änderung der Berliner Bauordnung (BauO Bln) die Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5 BauO Bln) von 0,4 auf 0,8 H erhöht werden soll, kann fachlich von mir nicht mit getragen werden. Die aktuelle Abstandsflächenregelung
a) ist mustertreu und setzt sich bundesweit durch (12 von 16 Bundesländern haben die Abstandstiefe auf 0,4 H reduziert); b) ist insbesondere für eine Großstadt wie Berlin angemessen, in dessen baulicher Strukturdichte größere Abstandsflächentiefen regelmäßig Abweichungsentscheidungen nach sich ziehen; c) hat komplizierter rechtssprechungsintensive Regelungen, wie das Schmalseitenprivileg, entbehrlich gemacht und d) hat den Abkauf von Nachbarrechten weitestgehend zurückgedrängt.
Soweit aus Sicht des Bezirkes im Einzelfall die beabsichtige städtebauliche Entwicklung größere Abstände zwischen Gebäuden erforderlich macht, steht mit dem Bebauungsplan das geeignete Instrumentarium zur Verfügung.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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