Drucksache - VI-1089  

 
 
Betreff: Abstandsflächen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
17.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2011 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.04.2011 
öffentliche/nichtöffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 34 BVV 09.06.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWi, 35 BVV am 07.07.2010
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010
VzK 13 Schlussbericht, BA, 41. BVV am 30.03.2011

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rah

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

2

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               2011

 

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI-1089

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Abstandsflächen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 35. Sitzung am 07.07.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1089 –

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Änderung der Berliner Bau­ordnung der § 6, Abs. 5 wie folgt geändert wird:

 

„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,8 H, zu öffentlichen Verkehrsflächen und in Kerngebieten 0,5 H sowie in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1 gestattet werden, wenn die Nutzung des Son­dergebietes dies rechtfertigt. Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt mindestens 3m.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Anliegen der BVV – Vergrößerung der Abstandsflächen – ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  vorgelegt worden.

 

Die zuständige Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 folgende negative Stellungnahme abgegeben:

 

„… gegebene Vorschlag der BVV Pankow, dass im Rahmen Änderung der Berliner Bauordnung (BauO Bln) die Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5 BauO Bln) von 0,4 auf 0,8 H erhöht werden soll, kann fachlich von mir nicht mit getragen werden. Die aktuelle Abstandsflächenregelung

 

a)     ist mustertreu und setzt sich bundesweit durch (12 von 16 Bundesländern haben die Abstandstiefe auf 0,4 H reduziert);
 

b)     ist insbesondere für eine Großstadt wie Berlin angemessen, in dessen baulicher Strukturdichte größere Abstandsflächentiefen regelmäßig Abweichungsentscheidungen nach sich ziehen;
 

c)     hat komplizierter rechtssprechungsintensive Regelungen, wie das Schmalseitenprivileg, entbehrlich gemacht und
 

d)     hat den Abkauf von Nachbarrechten weitestgehend zurückgedrängt.

 

Soweit aus Sicht des Bezirkes im Einzelfall die beabsichtige städtebauliche Entwicklung größere Abstände zwischen Gebäuden erforderlich macht, steht mit dem Bebauungsplan das geeignete Instrumentarium zur Verfügung.“

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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