Drucksache - VI-1088  

 
 
Betreff: Stadtbad Oderberger Straße - Verkauf nur mit der Auflage "Schwimmbad"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.10.2010 
Fortsetzung der 36. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion, 34 BVV am 09.06.2010
Antrag CDU-Fraktion 2. Ausf., 34 BVV am 09.09.2010
VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) hält daran fest, dass eine denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                          . September 2010

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VI-1088

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Stadtbad Oderberger Straße – Verkauf nur mit der Auflage „Schwimmbad“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 34. Sitzung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1088 –

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (BVV) hält daran fest, dass eine denkmalgerechte Sanierung des Stadtbades an der Oderberger Straße auch nach einem Verkauf durch die Stiftung Denkmalsschutz zwingend mit der Auflage der Revitalisierung des öffentlich zugänglichen Badebetriebes verbunden sein muss.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Stiftung Denkmalschutz dafür einzusetzen, dass eine Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgen soll, der die öffentliche Nutzung als Schwimmbad gewährleistet.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass die vertraglich vereinbarte Auflage gegenüber der Stiftung Denkmalschutz , das Gebäude als Schwimmhalle zu nutzen, aufrecht erhalten bleibt und auch für den künftigen Erwerber gilt.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat der Stiftung Denkmalschutz Berlin und dem Liegenschaftsfonds Berlin Ende Juni diesen Jahres den Beschluss der BVV übermittelt und dabei seiner Erwartung Ausdruck gegeben, dass zu gewährleisten sei, dass eine Veräußerung des Stadtbades in der Oderberger Straße nur an einen Investor erfolgt, der die öffentliche Nutzung als Schwimmbad sicherstellt.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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