Drucksache - VI-1085  

 
 
Betreff: Fußgängerfreundliche Gestaltung in der Stargarder Straße vor der Gethsemanekirche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
30.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen, 34. BVV am 09.06.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz, 39. BVV am 19.01.2011
2. Ausfertigung, Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz, 39. BVV am 19.01.2011

Das Bezirksamt wir ersucht,

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz hat die Drucksache in seiner Sitzung am 30.11.2010 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss

für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz

 

JA 3  /  NEIN 6  /  ENTHALTUNGEN 5

 

 

 

Das Bezirksamt wir ersucht,

 

1.      für den Bereich der Stargarder Straße vor der Gethsemanekirche zwischen den beiden Querungsstellen vor und nach der Einmündung der Greifenhagener Straße einen Entwurf mit unterschiedlichen Varianten zu erarbeiten, um den Bereich der Kreuzung fußgängerfreundlicher zu gestalten.

2.      Der Entwurf soll skizzenhaft darstellen, wie einerseits die Querungssituation für die Fußgänger verbessert und andererseits der Kreuzungsbereich gestalterisch als Platzsituation ausgebildet und erlebbar gemacht werden kann.

3.      Die bereits baulich angelegten Gehwegvorstreckungen sind in diese Konzeption einzubeziehen und zu erhalten.

4.      Es soll dargestellt werden, wie durch bauliche Maßnahmen (z.B. Belagswechsel, Verlängerung der Gehbahnen im Bereich der derzeitigen Fahrbahn) sowie durch verkehrsrechtliche Anordnungen die Voraussetzungen für eine fußgängerfreundlichere Gestaltung geschaffen werden können.

5.      In mindestens einer Variante soll die Anlage eines Fußgängerüberwegs und die Integration in die Gestaltung einer Platzsituation geprüft werden.

6.      Der Entwurf soll dem Verkehrsausschuss vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln eine fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bereichs in der Stargarder Straße finanziert werden kann.

 

Berlin, den 1

Begründung Fachausschuss:

 

Angesichts der Tatsache, daß die Stargader Straße, wie seit langem gefordert, nun endlich aus dem Hauptstraßennetz ausgegliedert worden ist, konnte die Ausschußmehrheit die Notwendigkeit für die hier vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erkennen.

 

Mit 3 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen fand der Antrag keine Mehrheit und der Ausschuß empfiehlt der BVV daher die Ablehnung der Drucksache. 

 

Text Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

 

Das Bezirksamt wir ersucht,

 

1.      für den Bereich der Stargarder Straße vor der Gethsemanekirche zwischen den beiden Querungsstellen vor und nach der Einmündung der Greifenhagener Straße einen Entwurf mit unterschiedlichen Varianten zu erarbeiten, um den Bereich der Kreuzung fußgängerfreundlicher zu gestalten.

2.      Der Entwurf soll skizzenhaft darstellen, wie einerseits die Querungssituation für die Fußgänger verbessert und andererseits der Kreuzungsbereich gestalterisch als Platzsituation ausgebildet und erlebbar gemacht werden kann.

3.      Die bereits baulich angelegten Gehwegvorstreckungen sind in diese Konzeption einzubeziehen und zu erhalten.

4.      Es soll dargestellt werden, wie durch bauliche Maßnahmen (z.B. Belagswechsel, Verlängerung der Gehbahnen im Bereich der derzeitigen Fahrbahn) sowie durch verkehrsrechtliche Anordnungen die Voraussetzungen für eine fußgängerfreundlichere Gestaltung geschaffen werden können.

5.      In mindestens einer Variante soll die Anlage eines Fußgängerüberwegs und die Integration in die Gestaltung einer Platzsituation geprüft werden.

6.      Der Entwurf soll dem Verkehrsausschuss vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln eine fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bereichs in der Stargarder Straße finanziert werden kann.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Die Zuständigkeit für die Stargarder Straße wird in der Verantwortung des Bezirks liegen. Der Kreuzungsbereich vor dem Haupteingang der Gethsemanekirche ist eine wichtige Querungsstelle für den Fußverkehr. Die Greifenhagener Straße stellt nicht nur eine viel genutzte Fußverkehrsverbindung zwischen den Quartieren nördlich und südlich des S-Bahnrings dar, sondern sie dient auch als wichtiger Zugang zum S-Bhf. Schönhauser Allee und den Schönhauser Arcaden. Die Verlängerung des Sanierungsgebiets Helmholtzplatz bietet zudem die Chance, eine fußgängerfreundlichere Gestaltung des Kreuzungsbereichs zu erreichen.

 

Die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde bereits geprüft. Dies geschah jedoch zu einem Zeitpunkt, als das FGÜ-Programm des Senats neu aufgelegt worden war. Mittlerweile haben sich die FGÜ im Straßenbild etabliert und werden akzeptiert. Die damaligen Kriterien – wie z.B. die maximale Stärke des Kfz-Verkehrs – wurden aufgrund der positiven Erfahrungen angepasst, so dass nach Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Kreuzungsbereich der Stargarder Straße die Anlage eines FGÜ möglich wäre.

 

Der Platz vor der Gethsemanekirche ist für Berlin ein bedeutender historischer Ort. Am 7. Oktober 2009 wurde deshalb auf der südöstlichen Seite die erste von insgesamt 18 Informations- und Erinnerungsstelen, die an die friedliche Revolution von 1989 erinnern, eingeweiht. Die historische Bedeutung des Ortes, die städtebauliche Situation vor dem Westportal, der Schaufassade der Gethsemanekirche, sowie das gesamte, denkmalgeschützte Ensemble, u. a. mit der Wohnanlage von Alfred Messel, sprechen zusätzlich dafür, durch eine behutsame Umgestaltung des Kreuzungsbereichs eine attraktive Platzsituation zu schaffen und den Straßenraum fußgängerfreundlicher zu gestalten.

 

 
 

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