Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-1028
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .07.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-1028/10 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wirksamkeit
der Pflegestützpunkte und ihre weitere Entwicklung Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der Tagung am
09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache Nr.:VI-1028/10 1. Das
Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den Vertretern der AOK, die Pflegestützpunkte
in Pankow betreiben, dafür einzusetzen, dass die gemeinsame
Öffentlichkeitsarbeit der bestehenden Stützpunkte umgehend verbessert, die
Öffnungszeiten abgestimmt und die Beratungsangebote besser vernetzt werden. 2. Über
Entscheidungen zur Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in der zweiten Einrichtungsphase
ist die BVV rechtzeitig zu informieren. Das
Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, seine Einflussnahme bei der Auswahl
der Standorte zu verstärken und dabei der Wohnortnähe der Angebote Rechnung
zu tragen. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1. Die AOK
betreibt zwar einen der beiden Pflegestützpunkte im Bezirk Pankow, ist aber
nicht befugt, alleinige Entscheidungen über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit,
der Öffnungszeiten und des Beratungsangebots nach § 7a SGB XI zu treffen. Laut § 9
Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI
07.05.2009 war zur fachlichen Steuerung, Qualitätssicherung und
Weiterentwicklung des Angebots ein Steuerungsgremium einzurichten. Dieses
behandelt auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und der Öffnungszeiten. Neben
den wesentlichen Aufgaben regelt § 9 der Landesrahmenvereinbarung auch die
Besetzung des Steuerungsgremiums. Das Steuerungsgremium besteht aus 12
Mitgliedern, 6 Vertretern der Pflegekassen (je Kassenart eines) und 6
Vertretern des Landes Berlin (2 Vertretern der Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales und 4 Bezirksstadträten/innen). Sämtliche
Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. Weitere
konkretisierte Regelungen finden sich in dem zwischen den Trägern – den
Krankenkassen, dem Bezirksamt und dem Betreiber – am 01.09.2009
abgeschlossenen Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92 c Abs. 1 SGB XI. Innerhalb
dieser rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ergibt sich zwangsläufig eine
eher mit viel Kommunikation und teilweise schwierigen Aushandelungsprozessen
verbundene Entscheidungsfindung. Das
Steuerungsgremium hat seit seiner Konstituierung am 23.10.2009 jedoch
Entscheidungen getroffen, die der Intention der Beschlussempfehlung
entsprechen. Dies sind beispielsweise: Gemeinsames
Logo Gemeinsame
Servicenummer Mo-Fr von 9 -18 Uhr Einheitliche
Mindestöffnungszeiten Di 9 -15 Uhr, Do 12
-18 Uhr Tag
der Offenen Tür in allen Pflegestützpunkten am 30.06.2010 von 14 -18 Uhr. Die
Bewerbung des Tages der offenen Tür erfolgt mittels Flyern,
„U-Bahnfernsehen“ Berliner Fenster, Internet www.pflegestuetzpunkteberlin.de Aufbau
eines gemeinsamen Internetauftritts s.o. Weitere
stadtweite Werbephase im Herbst 2010 An der
Einführung einheitlicher Standards und Qualitätssicherung wird in entsprechenden
Arbeitsgruppen unter Einbezug von Mitarbeitern/innen der Pflegestützpunkte
gearbeitet. Aus den
dargestellten Gründen wird eine Positionierung gegenüber der AOK als nicht Ziel
führend betrachtet. Zu 2 Im Land
Berlin (Kranken- Und Pflegekassen, Senatsverwaltung, Bezirke) besteht derzeit
die übereinstimmende Auffassung, dass zunächst daran gearbeitet werden sollte,
die bestehenden Pflegestützpunkte in gleicher Qualität personell und inhaltlich
auszustatten und den Bekanntheitsgrad der Pflegestützpunkte zu steigern, bevor
weitere Pflegestützpunkte eröffnet werden. Mit einer zeitnahen Befassung wird
deshalb nicht gerechnet. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass jeder Ratsuchende sich in allen
Pflegestützpunkten beraten lassen kann und nicht an den Wohnortbezirk gebunden
ist. Das
Bezirksamt wird über neue Erkenntnisse und Planungen fortlaufend im Ausschuss
für Gesundheit, Arbeit und Soziales berichten. Es wird
gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit, Soziales,
Schule u. Sport |
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