Drucksache - VI-1010  

 
 
Betreff: Mehr Kultur wagen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenFraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung mitberatender Ausschuss
19.05.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vertagt   
16.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
29.04.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
20.05.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
17.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
32. BVV am 31.03.2010 Antrag Fraktion der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen

A

A. Die BVV begrüßt ausdrücklich die in der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber dargestellte zweite Spielstätte im Haus 105 (Rosengarten).  Zusammen mit der erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Angebote und deren Nutzerinnen und Nutzer durch eine umfassende bauliche Sanierung bietet diese neue Spielstätte die Chance, das Angebot am Kulturstandort Am Thälmannpark deutlich auszuweiten.

 

B. Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Basis der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und Weber für den Kulturstandort am Thälmannpark folgende Schritte zu ergreifen:

 

  1. aus den vorhandenen Investitionsmitteln zunächst vertiefende bauliche Gutachten zum Thema Schallschutz und Denkmalpflege in Auftrag zu geben, wie dies von den Gutachtern Kny und Weber empfohlen wurde
  2. diese vertiefenden Gutachten sollen auf der Basis der Machbarkeitsstudie von Kny und Weber erstellt werden. Ziel muss sein, ein Optimum an nutzbarer Fläche für kulturelle Angebote zu schaffen, vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Variante 2 für Haus 103 genauer zu untersuchen und dabei auch zu prüfen, ob in dem geplanten 1. Obergeschoss auch ein oder mehrere Räume für Theaterproben geschaffen werden können,  Es bleibt weiterhin bei der Beschlusslage der BVV, dass die derzeit im Thälmannpark ansässige Verwaltung zugunsten von Flächen für kulturelle Angebote nach Durchführung der Sanierung in andere Gebäude verlagert werden soll.
  3. Für die neue Spielstätte im Rosengarten ist durch das Bezirksamt – möglichst in Kooperation mit der Senatskanzlei – ein Konzept zu erarbeiten. Prämissen für das Konzept sind:
    1. Beibehaltung und Weiterentwicklung der Angebote und der Konzeption der bestehenden bezirklichen Einrichtungen am Standort
    2. Möglichst durchgängige ganzjährige Nutzung aller Räumlichkeiten
    3. Berücksichtigung der unmittelbaren Nachbarschaft einer zweiten Spielstätte im Rosengarten zur Wabe, z.B. durch eine besondere zeitliche Abstimmung der Angebote

Da der konstruktive Schallschutz eine wichtige Voraussetzung für die Konzeption ist, sollte die Erarbeitung des Konzeptes erst begonnen werden, wenn die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und eine darauf basierende Vorentwurfsplanung der Architekten vorliegen.

  1. Es ist ein Vorschlag für die Reihenfolge und ein Umzugskonzept der zu sanierenden Gebäude durch das Bezirksamt vorzulegen, dabei sollen auch während der Bauzeit möglichst viele kulturelle Angebote erhalten bleiben. Um die notwendigen Räume für Zwischennutzungen zu erhalten, sollte im ersten Schritt die Verwaltung ausziehen.

5.       Für die in den Gebäuden Danziger Straße 101, 103 und 105 derzeit vorhandenen und in der Machbarkeitsstudie neu vorgesehenen bzw. neu zugeschnittenen Projekträume sind die Nutzungsanforderungen weiter zu konkretisieren und zu qualifizieren, um eine bessere Nutzbarkeit und Optimierung der Flächen sowie eine höhere Flexibilität für die Projekte zu erreichen.

In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der Kosten-Leistungsrechnung darzustellen, in welchem Umfang in den durch die Auslagerung der LuV- und Fachbereichsleitung Kunst und Kultur dazugewonnenen Projekträume eine Angebotserweiterung und Nutzungsintensivierung notwendig ist, um im Rahmen der KLR ein zumindest im Vergleich eines Verbleibs der Kulturverwaltung kostenneutrales Ergebnis zu erreichen. Dies ist beispielhaft und in unterschiedlichen Szenarien zu erläutern.

 

Begründung:

Das Kulturensemble in der ehemaligen Gasfabrik im Thälmannpark ist der kommunale Kulturstandort für die darstellenden Künste im Bezirk Pankow. Für das kulturelle Leben im Bezirk sowie für die frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstler hat der Kulturstandort über die Bezirksgrenzen hinaus eine erhebliche Bedeutung. Dies gilt im besonderen Maße für die Vielzahl an Nachwuchskünstlerinnen und Künstlern, die die Spiel- und Produktionsstätten nutzen. Das Kulturensemble versteht sich deshalb als Ort der Künstlerförderung.

 

Das Bezirksamt Pankow hat deshalb auf Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Sanierung des Kulturensembles für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit erster Priorität beantragt.

 

Nach Vorlage der Gutachten sind deshalb in einem weiteren Schritt die wesentlichen offenen Fragen aus der Machbarkeitsstudie zu klären, um die notwendigen, planerischen Voraussetzungen für die konzeptionelle Fortentwicklung herzustellen. Wichtige Ziele sind dabei die Schaffung zweier vollwertiger Spielstätten jeweils im Haus 103 sowie im Rosengarten, die parallele Nutzbarkeit der Wabe und der neu zu schaffenden Spielstätte im Rosengarten, die Qualifizierung und Erweiterung an Projekt- und Produktionsflächen sowie die Lösung der unterschiedlichen Probleme mit dem Schallschutz. Die Machbarkeitstudie zeigt hier entsprechende Möglichkeiten auf, welche im Folgenden aufgegriffen und qualifiziert werden sollen. Eine weitere wichtige Herausforderung ergibt sich aus den Anforderungen an den Denkmalschutz, auf dieser Grundlage muss die Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für eine konzeptionelle Fortentwicklung (z.B. die Schaffung einer zusätzlichen Etage in Haus 103 mit Projektflächen) geklärt werden.

 

Die Machbarkeitsstudie hat noch mal deutlich gemacht, dass neben funktionellen Schwächen, neben Defiziten beim baulichen sowie energetischen Zustand des Kulturensembles darüber hinaus auch schwerwiegende Mängel hinsichtlich der bauordnungs- bzw. brandschutzrechtlichen Anforderungen bestehen. Für die Sicherung des Kulturstandortes ist deshalb eine grundhafte Sanierung dringend erforderlich.

 
 

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