Drucksache - VI-0997  

 
 
Betreff: Perspektive für das Kulturareal am Ernst-Thälmann-Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung mitberatender Ausschuss
19.05.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung vertagt   
16.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
29.04.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
20.05.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
17.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 31.03.10
Antrag Linksfraktion, 32. BVV am 31.3.2010 - 2. Ausfertigung

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow bekennt sich zur Zukunft des Kulturareals am Thälmann-Park als kommunale Kultureinric

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow bekennt sich zur Zukunft des Kulturareals am Thälmann-Park als kommunale Kultureinrichtung und erwartet die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten bei der Sanierung und Entwicklung dieser bedeutsamen Einrichtung der Kunst- und Kulturförderung als Genre übergreifendem Produktions- und Präsentationsort für das vielfältige Kultur- und Kunstschaffen im Bezirk Pankow.

Die BVV Pankow bekräftigt ihre Position hinsichtlich der bezirklichen Prioritätensetzung für diesen Kulturstandort im Rahmen der Programmplanung für den Stadtumbau Ost. 

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

1.       sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachdrücklich um die Finanzierung der schrittweisen Sanierung des Kulturareals aus Fördermitteln des Programms Stadtumbau Ost einzusetzen und die hierfür notwendigen planerischen Voraussetzungen zu schaffen,

2.       bis zum Mai 2010 den Entwurf eines fortgeschriebenen Standortrahmenkonzeptes als Basis einer Bauvorplanung vorzulegen,

3.       bis zum September 2010 auf der Basis des abgestimmten Rahmenkonzeptes einen Gesamtplan für eine Verzahnung von Standortkonzeption, Sanierungsplanung und -durchführung sowie für den kontinuierlichen Produktions- und Veranstaltungsbetrieb zu entwickeln,

4.       als ersten Bauabschnitt die Sanierung des Hauses 105 mit einer zu schaffenden, weiteren Spielstätte für die darstellende Kunst zu planen, wobei der schalltechnischen Abgrenzung zur WABE besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist,

5.       die Suche nach anderen Ersatzstandorten für die Kinder- und Jugendkulturprojekte aus dem Eliashof fortzusetzen und dabei auch Übergangslösungen zu eruieren,

6.       zu prüfen und darzustellen, ob und wie kulturelle Angebote von derzeit im Eliashof ansässigen Projekten in das Standortrahmenkonzept integriert werden können,

7.       zu prüfen, welche Auswirkungen die Auslagerung der Verwaltung aus dem Kulturareal am Thälmann-Park für die Kosten-Leistungsrechnung hätte und ob eine Verlagerung der LuV-Leitung und die Nutzung der dadurch für mehr kulturelle Angebote zur Verfügung stehenden Räume nicht nur eine wünschenswerte Intensivierung der Nutzung, sondern auch eine Verbesserung des KLR-Ergebnisses zur Folge hätte. Die Ergebnisse der Prüfung sind als Varianten innerhalb des Standortrahmenkonzeptes darzustellen.

 

Die Anstrengungen, Analysen und Planungskonkretisierungen für die Einrichtung des gemeinsamen Grundschul- und Musikschulstando

 

Die Anstrengungen, Analysen und Planungskonkretisierungen für die Einrichtung des gemeinsamen Grundschul- und Musikschulstandortes am Eliashof sowie die bauliche Erneuerung und konzeptionelle Fortentwicklung des Kulturareals am Thälmann-Park in den letzten Monaten haben deutlich gemacht, dass die baulichen, funktionalen und konzeptionellen Probleme bei beiden Projekten so komplex und groß dimensioniert sind, dass deren Lösung weit mehr Aufwand und Zeit in Anspruch nehmen würde, als für den Verbleib der Kinder- und Jugendkulturprojekte am Eliashof zur Verfügung steht.

Zudem lassen die beiden zur Entwicklung des Kulturareals am Thälmann-Park vorliegenden Gutachten bereits vor einer endgültigen Auswertung und einer darauf aufbauenden, fortzuschreibenden Standortrahmenplanung deutlich erkennen, dass eine Verlagerung aller Projekte aus dem Eliashof in den Thälmann-Park auf Grund von rein quantitativen Kapazitätsgrenzen nicht möglich sein wird.

Bedauerlicherweise steht bislang eine grundsätzliche Zusage zur Finanzierung der baulichen Erneuerung des Kulturareals am Thälmannpark aus Fördermitteln des Stadtumbaus seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht nur aus, sondern es wurden seitens dieser Senatsverwaltung auch grundsätzliche Vorbehalte gegen eine Aufnahme des Projekts in die Förderung im Rahmen des Stadtumbauprogramms deutlich artikuliert.

Aus all diesen Gründen ist es geboten, einerseits die Bemühungen des Bezirks Pankow um die bauliche Erneuerung und die Fortentwicklung des Nutzungskonzeptes für das bezirkliche Kulturareal am Thälmann-Park zu verstärken und andererseits zugleich die Bemühungen um Ersatzstandorte für die freien Projekte im Eliashof davon entkoppelt weiter voranzubringen. Dabei wird die Idee einer Stärkung des Areals am Thälmann-Park auch durch die Integration von einzelnen Projekten aus dem Eliashof noch nicht abschließend fallen gelassen, aber die zeitliche Disparität, die unübersehbaren konzeptionellen und baulich-funktionalen Unsicherheiten gebieten im Interesse der infrastrukturellen Sicherung der freien Träger aus dem Eliashof eine aktuelle Entkoppelung der Problembearbeitung.

 

 

 
 

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