Drucksache - VI-0984  

 
 
Betreff: Spielstraße an der Gethsemanekirche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
16.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
20.04.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
30.11.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2011 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2011 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 03.03.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz, 39. BVV am 19.01.2011
VzK§13 BA, ZB
VzK§13 BA, SB 14. BVV am 24.04.13

Das Bezirksamt wird ersucht, die gesamte Gethsemanestraße und den Teil der Greifenhagener Straße zwischen Stargarder Straße un

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Die derzeitige Verkehrssituation rund um die Gethsemanekirche ist vor allem tagsüber durch einen wachsenden Parksuchverkehr ge

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                         2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VI-0984

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Spielstraße an der Gethsemanekirche

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 39. Tagung der BVV am 19.01.2011 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0984:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und wie die Gethsemanestraße und die Greifenhagener Straße zwischen Stargarder Straße und S-Bahnbrücke in einen verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") mit den Verkehrszeichen 325.1 nach StVO umgewandelt werden können. Voraussetzungen für die Umwandlung sind die Unterstützung durch die überwiegende Mehrheit der Anwohner sowie ein Beschluss der BVV gemäß dem vereinbarten Verfahren.

 

Für eine Beschlussfassung der BVV wird das Bezirksamt ersucht, die folgenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen zu ermitteln und darzustellen:

 

?    Ermittlung der mindestens erforderlichen baulichen Veränderungen, um den rechtlichen Vorgaben für verkehrsberuhigte Bereiche zu entsprechen

 

?    Ermittlung der für diese Umbaumaßnahmen entstehenden Kosten und Prüfung, ob und in welchem Umfang die Finanzierung aus Sanierungsmitteln erfolgen kann

 

?    Aufstellung von Varianten, die aufzeigen, wie viele PKW-Stellplätze im Straßenraum mindestens bzw. höchstens erhalten werden können

 

?    Darstellung und Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan für die Parkraumbewirtschaftung, die sich aus der geringsten bzw. höchsten Anzahl von Stellplätzen ergeben

 

 

?   Vorschlag für ein umfassendes Beteiligungsverfahren (z. B. analog zum
     Verfahren in der Oderberger Straße), mit dem die Beteiligung der Anlieger und
     Bewohner gesichert und ihre Gestaltungsvorschläge berücksichtigt werden

 

  • Vorschlag für einen Interessensausgleich zwischen den gegenläufigen Vorstellungen der Anlieger und Bewohner für die Gestaltung und ihre Auswirkungen

 

  • Vorschlag für ein Verfahren, mit dem der Umgestaltungsprozess unter größtmöglicher Beteiligung der Anwohner und der Gewerbetreibenden erfolgen kann"

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

Das Mediationsverfahren wurde eingestellt, da dazu auf politischer Ebene hinsichtlich der Rahmenbedingungen keine Einigung erzielt werden konnte.

 

Basierend auf der langjährigen Maßnahmeplanung für den Bereich um die Gethsemanekirche, welche die Umgestaltung von Knotenpunkten und die Erneuerung einzelner Gehwegabschnitte vorsieht, wurden in der Abteilung Stadtentwicklung folgende Planungsziele formuliert.

 

  • Der westliche Gehweg der Greifenhagener Straße zwischen Stargarder Straße und Fußgängerbrücke weist ein hohes Aufkommen an Fußgängern auf. Es ist zu prüfen, ob hier eine Verbreiterung des Gehweges zu Lasten des ruhenden Verkehrs erfolgen soll.
  • Es ist zu prüfen, ob der Abschnitt der Greifenhagener Straße zwischen Gethsemanestraße und Fußgängerbrücke als Fußgängerzone ausgebildet werden soll. Dabei ist der Straßenknoten Greifenhagener Straße / Gethsemanestraße mit zu untersuchen.
  • Es ist zu prüfen, ob die Gethsemanestraße im Bereich der Hausnummern 9 / 10 Gehwegvorstreckungen erhalten soll.
  • Es ist zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung in der Gethsemanestraße und der Greifenhagener Straße zwischen Gethsemanestraße und Stargarder Straße sinnvoll ist.
  • Die fehlende kirchenseitige Vorstreckung im Bereich Zugang Spielplatz soll ergänzt werden.
  • Der Straßenknoten Gethsemanestraße / Stargarder Straße soll fußgängerfreundlich umgebaut werden.

 

 

Die entsprechenden Vorplanungen sollen 2013 erarbeitet und, entsprechend den Verfahren, im Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung vorgestellt werden.

Auf Basis der Vorplanungen soll eine Anwohnerbeteiligung erfolgen.

Die Maßnahmen sollen 2014/2015 aus Ausgleichsmitteln finanziert und umgesetzt werden.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt anzusehen.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

             

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

                                                       

 

3

 

 
 

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