Drucksache - VI-0974  

 
 
Betreff: Situation von Kindern in temporären Bedarfsgemeinschaften verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. Stefan Schneider (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)BV Dr. Stefan Schneider (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
09.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
01.06.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Dr. Schneider (Bü90) für ...Vätertreff Pankow

1
  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung des JobCenter Pankow dafür einzusetzen, dass Fallmanager/ -innen für Bedarfgemeinschaften mit Trennungskindern eingerichtet werden. Die Stellen der Fallmanager sollen geschlechtergerecht und paritätisch besetzt werden.

Die Fallmanager sollen tägig werden, wenn ein erwachsener Hilfebedürftiger mindestens ein minderjähriges Kind regelmäßig in seinem Haushalt versorgt und / oder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist und / oder ein Antrag auf Mehrbedarf wegen Alleinerziehung nach § 21, Abs.3 gestellt wird.

 

Die Fallmanager sollen die Anträge solcher zeitweisen Bedarfsgemeinschaftens vorrangig bearbeiten.

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung des JobCenter Pankow dafür einzusetzen, dass in angemessenem Umfang und regelmässig Fortbildungen für die Mitarbeiter / innen des JobCenters zu der Problematik von getrennten Familien im SGB-Bezug (insbes. Überschneidung von Sozialrecht zu Familienrecht) stattfinden.

  2. Das Bezirksamt wird ersucht, sich innerhalb der Trägervertretung des JobCenter Pankow dafür einzusetzen, dass eine Weisung erarbeitet und erlassen wird, die die vorrangige Bearbeitung von Anträgen zeitweiser Bedarfsgemeinschaften sicherstellt. Gegenstand der Weisung soll sein, dass

a)        Trennungskinder unverzüglich (spätestens jedoch binnen einer Woche ) die notwendigen Regelleistungen dort erhalten, wo sie (zeitweise) ihren tatsächlichen Aufenthalt haben,

b)        bei Mittellosigkeit die erste Auszahlung mittels Kassenkarte erfolgt,

c)        der Nachweis der Hilfebedürftigkeit (insb.  Einkommen und Betreuungsquote) unter erleichterten Bedingungen erfolgt,

d)        in Zweifelsfällen über die Betreuungsquote einstweilen die Regelleistungen für die Kinder vorläufig jeweils hälftig an die beiden Eltern auszuzahlen und die beiden Eltern unter Verweis auf ihre Mitwirkungspflicht zur Stellungnahme bezüglich der Betreuungsanteile anzuhalten sind,

e)        bei der Eingliederung in Arbeit (aktive Leistungen) auf die besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen Rücksicht genommen wird,

f)         jedem Trennungskind in Pankow entsprechender kindgerechter Wohnraum nebst im Bedarfsfall die notwendige Erstausstattung bei jedem seiner beiden Eltern zur Verfügung steht und die dafür erforderliche Beantragung unter erleichterten Bedingung erfolgt

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Erhebungen durchzuführen, bzw. rückwirkend ab 2005 vorhandene Datenbestände auszuwerten

a)      bezüglich der Zahl von Bedarfsgemeinschaften und zeitweisen Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Sozialleistungen  in denen Trennungskinder in Pankow leben,

b)      bezüglich der Zahl der zeitweisen Bedarfsgemeinschaften, für welche zwar vorbenannte Leistungen beantragt worden, jedoch versagt geblieben sind unter Benennung der Versagungsgründe.

 

Trennungskinder bedürfen in besonderem Maße der Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft

Trennungskinder bedürfen in besonderem Maße der Unterstützung durch die staatliche Gemeinschaft. Es muss gewährleistet sein, dass sie im Falle der Bedürftigkeit die entsprechenden Sozialleistungen zügig und sachgerecht erhalten, so dass keine Versorgungslücken entstehen.

 

Sozialleistungen sollen entsprechend der tatsächlichen Lebensumstände bewilligt werden. Das Jobcenter hat die entsprechenden Möglichkeiten diese Lebenssachverhalte festzustellen, bzw. die beteiligten Eltern zur Mitwirkung bei der Ermittlung anzuhalten. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm höhere Sozialleistungen zufließen, als ihm nach dem Gesetz zustehen. Manchmal sind Eltern im Zuge von Trennungsstreitigkeiten vorübergehend nicht vollständig in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder im Blick zu behalten.

 

Hier sollte eine Behörde so handeln, dass daraus kein weiterer Schaden für die Kinder entsteht. Insbesondere dürfen sozialrechtliche Behördenentscheidungen nicht dazu führen, dass weiterer Streit zwischen den Eltern entsteht, dass evtl. familienrechtliche Entscheidungen vorweggenommen werden oder dass zusätzliche Gerichtsprozesse notwendig werden, die den Kindern ebenfalls schaden könnten

 

Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen sollten daher so ausgelegt werden, dass für Trennungskinder jederzeit dort wo sie sich aufhalten eine ausreichende Versorgung mit Mitteln zur Gewährleistung ihres Existenzminimums vorhanden ist. Dies ist bei der derzeitigen Anwendung der sozialrechtlichen Bestimmungen teilweise nicht der Fall. Eine Verwaltungsvereinfachung darf jedoch nicht mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung erkauft werden.

 

Der Bürgerantrag enthält Lösungsvorschläge, um diese Problemstellungen zu beheben, das Existenzminimum von Trennungskindern in Pankow sicherzustellen und die Belastungen für Kinder zu reduzieren, die sich aus Armut und Arbeitslosigkeit ihrer Eltern ergeben. Letztlich ergibt sich auch eine Kostenreduzierung für die öffentlichen Haushalte, weil unsinniger Verwaltungsmehraufwand und unnötige Gerichtsverfahren vermieden werden.

 

 
 

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