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Drucksache - VI-0964
Das
Bezirksamt wird ersucht, monatsweise Übersichten über die Bautätigkeit im
Bezirk Pankow zu erstellen. Die Liste soll Vorhaben und Vorgänge mit folgenden
Kriterien zum Inhalt haben: §
Wohnungsneubauvorhaben
nach §§ 64/65 der BauOBln ab sieben Wohneinheiten (WE) §
Neubau von
Gewerbeflächen, inkl. Handel, Büronutzung, öffentliche und private
Dienstleistungen ab 400 m² Geschossfläche sowie aller Sonderbauten nach Maßgabe
des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 5, 7, 9 bis 12, §
Umbau und
Nutzungsänderungen von Gewerbebauten ab 400 m², §
Sanierungsvorhaben
in Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen ab 100 WE, §
Vorhaben, die
einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung nach § 172 BauGB bedürfen ab einem
Umfang von 40 WE, §
Vermerke zu
sanierungs- oder erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten sowie §
die erteilten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Diese
monatlichen Übersichten sollen den bisher ausgeteilten Baulisten in Form und
Darstellungen entsprechen. Deshalb ist die erste Übersicht für den Januar 2010
zu erstellen. Die
monatlichen Übersichten werden den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses
(derzeit der des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)
sowie den Fraktionen in digitaler Form (z. B. als pdf) bis spätestens zum 10.
des Folgemonats übermittelt. Das Bezirksamt hat in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
07.01.2010 erläutert, dass aufgrund der Umstellung auf ein berlinweites
einheitliches und digitales Erfassungssystem von Bauvoranfragen, Vorbescheiden
und Baugenehmigungen, etc. die mit dem Ausschuss vereinbarten monatlichen
Baulisten in ihrem bisherigen Umfang nicht mehr automatisch erstellt werden
können. Die Zusammenstellung der abgeforderten Daten könne nur mit erheblichem
Mehraufwand oder in verminderte Form mit vertretbarem Aufwand erfolgen. Die BVV legt für sich jedoch
bisher immer noch selber fest, welche Datengrundlagen und
Datenzusammenstellungen sie für die Arbeit in der BVV für erforderlich hält.
Mit dem Beschluss wird eine derzeit nicht vorhandene formale Grundlage
geschaffen, auf deren Basis das Bezirksamt das Informationsbedürfnis der BVV im
Verwaltungshandeln organisieren und im bisherigen Umfang fortführen kann. Die
Grunddaten zu den abgefragten Informationen sind für die Bearbeitung ohnehin
zwingend erforderlich und müssen zur Bearbeitung folglich dem Sachbearbeiter
vorliegen. Die Absenkung der WE-Anzahl
bei Sanierungsvorhaben sowie die Aufnahme erhaltungsrechtlicher Genehmigungen
folgen der gestiegenen Bautätigkeit in diesem Feld und zielen auf die bessere
und schnellere Information des Ausschusses über derartige Vorhaben. Hierbei
wurden zuletzt Kommunikationsdefizite festgestellt. |
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