Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0959
Das Bezirksamt wird ersucht, digitale Karten für die fünf
Sanierungsgebiete (einschließlich Helmholtzplatz) zu erstellen, in denen
jeweils die Eigentumsverhältnisse für die Wohngebäude durch unterschiedliche
farbliche Eintragungen dargestellt werden. Bei der Erstellung dieser Karte soll
nach den folgenden unterschiedlichen Eigentumsformen vorgegangen werden: §
Landeseigentum, §
landeseigenes
Wohnungsunternehmen, §
privatwirtschaftliches
Wohnungsunternehmen, §
Wohnungsgenossenschaften, §
Einzeleigentümer, §
Eigentümergemeinschaften
(ohne Aufteilung in Eigentumswohnungen, Baugruppen und Anlageobjekte, §
Anlageobjekte,
die in Wohnungspakete (z. B. mehrere Eigentumswohnungen zusammen) aufgeteilt
wurden, §
Eigentumswohnungen
(ohne Baugruppen) und §
Baugruppen. Mischformen sollen in geeigneter Form, z. B. durch Schraffuren oder
unterschiedliche Farben für Füllung und Rahmen dargestellt werden. Die Karten
sollten nach Möglichkeit zu einem einheitlichen Stichtag erstellt werden. Die
Karten sind durch eine Übersicht mit absoluten und relativen Werten (z. B.
in einer Excel-Datei) zu ergänzen. Abstimmungsergebnis: 6:6:1 Begründung zur 2.
Fassung: Die
Veränderung der Eigentumsverhältnisse betrifft insbesondere den Ortsteil
Prenzlauer Berg. Die angeforderten Darstellungen werden vermutlich weit
fortgeschrittene Unterteilung von großen Mietwohngebäuden aus der Gründerzeit
in wohnungsweises Einzeleigentum und Wohnungspakete oder die Umwandlung von
Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufzeigen. Auf dieser Grundlage kann die
BVV über ggf. erforderliche politische Konsequenzen und die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen debattieren und Entscheidungen treffen. Die benötigten Daten
müssten im Bezirksamt und beim Sanierungsbeauftragten vorliegen, so dass die
Erstellung vor allem eine Frage der technischen Umsetzung sein dürfte. Für eine
möglicherweise sinnvolle Ausweitung der Darstellung auf weitere Ortsteile zu
einem späteren Zeitpunkt ist daher vorab eine Vorgehensweise zu prüfen. Begründung des Ausschusses: Zur 2. Ausschussberatung wurde vom
Antragsteller eine 2. Fassung vorgelegt, in der Kritikpunkte aus der ersten
Erörterung teilweise berücksichtigt und entsprechende Änderungen eingearbeitet
wurden. So wurde die Darstellung auf die aktuellen und das ausgelaufene
Sanierungsgebiet begrenzt, um die Kosten zu minimieren, da für die Sanierungsgebiete
die Daten vorliegen und nur noch in digitale Form gebracht werden müssen.
Ebenso wurde auf einen einheitlichen Stichtag und eine regelmäßige
Fortschreibung verzichtet. Somit wäre anhand der Arbeitsergebnisse über das
weitere Vorgehen zu entscheiden. Der Leiter der Sanierungsverwaltungsstelle
signalisierte die Bereitschaft zur Bearbeitung im Rahmen des Möglichen, ggf.
unter Einsatz eines Praktikanten. In der
Ausschussdiskussion wurden einige Kritikpunkte aufgeführt, diese waren
u. a.: §
Es
handele sich um eine Momentaufnahme, insofern fehle eine Fortschreibung, um die
Dynamisierung der Momentaufnahme zu erreichen §
Die
vorgeschlagenen Eigentumsformen seien problematisch, Unterscheidung zwischen
Eigentumswohnung und Baugruppen seien kaum zu treffen oder aufwendig zu
ermitteln §
Frühere
Eigentumsverhältnisse würden nicht erfasst (z. B. 1992 oder 2000), die Defizite
der Sanierung blieben verborgen oder würden sogar verschleiert §
Pankow
und Weißensee würden nicht erfasst, hierfür würden diese Daten auch benötigt §
Darstellung
bringe keine Erkenntnisse, da bekannt wäre wem welche Häuser gehören,
Kenntnisse der Eigentumsverhältnisse würden im übrigen nicht benötigt und
brächten nichts §
Die
Kosten seien zu hoch §
Die
Reduzierung auf die Sanierungsgebiete führe zu Inseln mit Daten, es ergebe sich
nicht mehr das ursprünglich geforderte Gesamtbild §
Daten
lägen nur im Rahmen der Erhebung der Ausgleichsbeträge vor, dazu sei der
Bearbeitungsstand unterschiedlich Letztlich fanden die Antragssteller
für Ihren Vorschlag keine Mehrheit, so dass die Empfehlung des Antrages mit
6:6:1 Stimmen abgelehnt wurde. |
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