Drucksache - VI-0943  

 
 
Betreff: Aufhebung der Robert-Havemann-Oberschule in 13125 Berlin, Achillesstraße 79 zum Schuljahr 2013/14
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 30. BVV am 27.01.2010

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    .01.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Aufhebung der Robert-Havemann-Oberschule in 13125 Berlin, Achillesstraße 79 zum Schuljahr 2013/14

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Die Robert-Havemann-Oberschule in 13125 Berlin, Achillesstraße 79, wird zum Schuljahr 2013/2014 aufgehoben.

 

 

3.  Begründung

 

Mit Beschluss-Nr. VI-0810/2009 (Betreff: Gründung eines Gymnasiums in der Achillesstraße 79 in 13125 Berlin) vom 15.07.2009 erfolgte am Standort der Robert-Havemann-Oberschule in der Achillesstraße 79 in 13125 Berlin die Gründung eines Gymnasiums ab dem Schuljahr 2010/2011. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Gründung des Gymnasiums (03Y16) mit Datum vom 27.10.2009 genehmigt.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die sich bis zur Gründung des Gymnasiums in den Jahrgangsstufen ab Klasse 8 der Oberschule befinden, war im Sinne der durch den Gesetzentwurf zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vorgesehenen Rechtsänderungen des Schulgesetzes zunächst eine Beschlussfassung des Bezirksamtes über die Umwandlung der Schule in eine Integrierte Sekundarschule erforderlich. Andernfalls wäre die Oberschule den Übergangsregelungen des § 129 Abs. 4 entsprechend bereits zum Ende des Schuljahres 2010/2011 aufzuheben.

 

Insofern hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 19.01.2010 beschlossen, die Robert-Havemann-Oberschule (03T03) im Schuljahr 2010/11 ab Klasse 8 in eine Integrierte Sekundarschule umzuwandeln.

 

Die letzten Aufnahmen in der Jahrgangsstufe Klasse 7 der Oberschule erfolgten im Schuljahr 2009/2010. Dieser Jahrgang wird zum Schuljahr 2013/2014 auslaufen. Ab dem Schuljahr 2010/2011 erfolgen keine Aufnahmen mehr zur Jahrgangsstufe 7.

 

Da keine nachwachsenden Jahrgänge existieren, handelt es sich um ein „Auslaufmodell“. Auch wenn es nicht ausdrücklich so beschlossen worden ist, bedingt die Umsetzung des Beschlusses VI-0810/2009 eine gleichzeitige Schulaufhebung, bei der lediglich der Zeitpunkt des Vollzugs noch nicht benannt worden ist. Im Sinne der Gewährleistung von Planungs- und Rechtssicherheit ist gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesamtschule in eine Integrierte Sekundarschule eine Entscheidung über die Aufhebung der Schule zu treffen. Eine im schulrechtlichen Sinne erfolgte Aufhebung bedeutet die Auflösung einer bezirklichen Einrichtung im Sinne des § 12 Absatz 2 Ziffer 10 BezVG. Insofern hat die Bezirksverordnetenversammlung darüber zu befinden.

 

Die Schulkonferenz wurde nach § 76 Absatz 3 Ziffer 3 Schulgesetz am 14.12.2009 gehört.

 

Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach  § 111 Abs. 3 Ziffer 2 Schulgesetz erfolgte am 14.12.2009.

 

Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§§ 76 Abs. 3 Ziffer 3, 109 Abs. 3,  111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG,

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

§ 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine 

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadträtin für

                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und

Sport

 

 
 

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