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Drucksache - V-0256
Es werden folgende im
Haushaltsjahr 2001 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt: überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von: 89.006.770,83 DM außerplanmäige Ausgaben in
Höhe von: 36.942.428,72 DM Verpflichtungsermächtigungen: keine, da
Fehlmeldung Abstimmung im Ausschuss: 14/0/2 Der Ausschuss hat sich mit
der überwiesenen Drucksache beschäftigt, Nachfragen des Ausschusses wurden vom
Bezirksamt beantwortet. Nach Diskussion ist der
Ausschuss zu der vorstehenden Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung
gekommen. Der Ausschuss empfiehlt der
BVV die Zustimmung zur Drucksache. Der Ausschuss berücksichtigt
mit seiner Empfehlung die geltenden rechtlichen Regelungen, so den § 12 des
Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes (Die BVV „entscheidet über ... die
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben...“) und die §§ 37
(„...über- und außerplanmäßige Ausgaben sind auch der
Bezirksverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen...“) und 38 der Landeshaushaltsordnung. |
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