Drucksache - V-0256  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2001 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.11.2002 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Vorberatung
05.12.2002 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2002 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 10. Tagung 13.11.02
BE Ausschuss Fin/Imm/Pers, 11. Tagung 11.12.02

Siehe Anlage

Es werden folgende im Haushaltsjahr 2001 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:

 

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:   89.006.770,83 DM

außerplanmäige Ausgaben in Höhe von:   36.942.428,72 DM

Verpflichtungsermächtigungen:                               keine, da Fehlmeldung

 

 

 

Abstimmung im Ausschuss: 14/0/2

 

Der Ausschuss hat sich mit der überwiesenen Drucksache beschäftigt, Nachfragen des Ausschusses wurden vom Bezirksamt beantwort

Der Ausschuss hat sich mit der überwiesenen Drucksache beschäftigt, Nachfragen des Ausschusses wurden vom Bezirksamt beantwortet.

Nach Diskussion ist der Ausschuss zu der vorstehenden Beschlussempfehlung an die Bezirksverord­netenversammlung gekommen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Zustimmung zur Drucksache.

 

Der Ausschuss berücksichtigt mit seiner Empfehlung die geltenden rechtlichen Regelungen, so den § 12 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes (Die BVV „entscheidet über ... die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben...“) und die §§ 37 („...über- und außerplanmäßige Ausgaben sind auch der Bezirksverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen...“) und 38 der Landes­haushaltsordnung.

 

 

 
 

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