Drucksache - VI-0935  

 
 
Betreff: Umzug Musikschulstandort Pappelallee 41B in den Eliashof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.02.2010 
Fortsetzung der 30. ordentlichen Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, Bezirksamt, 30. BVV am 27.01.2010

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .12.2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.: VI-0935

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Umzug Musikschulstandort Pappelallee 41B in den Eliashof

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.12.2009 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.                                 Der ursprünglich für den 31.12.2009 vorgesehene Umzug des Musikschulan-  gebotes aus dem Standort Pappelallee 41B in den Eliashof wird aufgrund dort   notwendiger Bauarbeiten verschoben und das Objekt spätestens bis zum    30.06.2010 frei gezogen. 

 

II.                               Die zur Finanzierung der Nutzung des Objektes Pappelallee 41B im Haus-      haltsjahr 2010 erforderlichen Haushaltsmittel werden durch Sperrvermerke in        den Haushaltskapiteln des LuVs Kultur und Bildung abgesichert.

 

III.             Für die Finanzierung der im Eliashof für den kompletten Musikschulumzug aus der Pappelallee 41B erforderlichen Umbaumaßnahmen wird bis zum 26.01.2010 ein Finanzierungs- und Zeitplan vorgelegt.

 

IV.           Das Amt für Kultur und Bildung wird kurzfristig weitere Möglichkeiten untersuchen, wie z.B. die temporäre Verlagerung in andere Standorte (Schulen, andere Musikschulstandorte, Mitnutzung von VHS-Räumen usw.) mit dem Ziel einer schnellen Aufgabe des Objektes Pappelallee 41 B. Dem Bezirksamt wird über das Ergebnis der Prüfung bis zur Bezirksamtssitzung am 26.01.2010 berichtet.

 

 

Begründung

 

Mit BVV-Beschluss VI-0599/2009 vom 01.04.2009 war das Bezirksamt beauftragt, ab dem Schuljahr 2010/11 im Eliashof eine zweizügige Grundschule aufzunehmen und zu einem integrierten Schul- und Musikschulstandort zu entwickeln, der ebenfalls das Unterrichtsangebot des Musikschulstandortes Pappelallee 41B beherbergen soll. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2010/11 wurde daher die Aufgabe der Pappel-allee 41B mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen.

 

Im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Ämter Schule und Sport sowie Kultur und Bildung im September/Oktober und November 2009 kristallisierte sich heraus, dass das LuV Schule und Sport bereits ab Anfang Januar 2010 Baufreiheit im linken Seitenflügel des Eliashofes beansprucht. Der linke Seitenflügel wiederum war vom LuV 6 als Zwischenquartier für die Musikschule während der für Anfang des Jahres geplanten Umbautätigkeit zur Schaffung von musikschulgerechten Räumen im Vorderhaus vorgesehen. Durch Raumteilungen und Deckenschließung in der ehemaligen Bibliothek müssen vor Einzug der Musikschule zusätzliche Räume geschaffen werden, um zu Beginn des Grundschulbetriebes im September 2010 die parallele Nutzung zu ermöglichen. Da bis auf 17 verfügbare Räume (13 im Quergebäude und 4 im Vorderhaus) alle Räume am Standort derzeit belegt sind, fehlen zur Aufnahme des kompletten Musikschulangebotes aus der Pappelallee 7 Räume.

 

Davon ausgehend, dass eine vorübergehende Reduzierung des Musikschulangebots durch die Kündigung von laufenden Unterrichtsverträgen nicht in Betracht gezogen wird, wurden zur Lösung des Raumdefizits verschiedene Varianten betrachtet:

 

  1. Teilumzug. Dabei würden bei Wahrung der erforderlichen Baufreiheit im Vorderhaus und im linken Seitenflügel alle dann noch freien Räume im Eliashof mit Musikschulnutzung belegt. Bei dieser Variante sind jedoch weiterhin 7 Räume in der Pappelallee vorzuhalten, so dass das Objekt nicht frei gezogen werden kann und weiterhin Kosten verursacht. Alternativ müssten zusätzliche Räume in anderen Objekten angemietet werden, wodurch weitere Teilumzüge mit Zusatzkosten entstünden und das Unterrichtsgeschehen der Musikschule auseinandergerissen wäre. Angesichts des erheblichen Aufwandes und der erheblichen Kosten (Klaviertransporte) sind Doppelumzüge möglichst zu vermeiden.
  2. Nutzung von Räumen einer JFE in der Schönfließer Str. 7. Für eine Zwischennutzung zum Ausgleich des Raumdefizits im Eliashof in der Bauphase 2010 stehen diese Räume nicht zur Verfügung, da die Verlagerung der JFE erst zum 30.06.2010 erfolgen wird.
    Dennoch wird die Musikschulnutzung dort geprüft, um ggf. für das Raumdefizit zu Lasten der Musikschule nach dem Aufwuchs der Grundschule Alternativen zu entwickeln.
  3. Verschiebung des gesamten Umzuges. Nach Kündigung und Auszug der freien Träger zum 30.06.2010 (bzw. 31.12.2010) sowie Umbau des Vorderhauses im ersten Halbjahr 2010 zieht die Musikschule aus der Pappelallee zum 01.07.2010 komplett in den Eliashof um.

 

(Spätestens zur 2. Ausbauphase der Grundschule sind alle Raumnutzungen Dritter im Vorderhaus und im Quergebäude zu beenden.)

 

 

Die Variante 3 ist die realistischste und kostengünstigste:

 

  • es besteht umfassende Baufreiheit im Eliashof in der ersten Jahreshälfte 2010
  • der Unterricht in der Pappelallee kann zunächst ungestört weiter laufen
  • es sind keine doppelten Umzüge innerhalb des Eliashofes bzw. in andere Ausweichquartiere erforderlich, die erhöhte Kosten verursachen (Klaviertransporte!)

 

Die Finanzierung und Realisierung des Umbaus bis zum 30.06.2010 ist bislang nicht gesichert. Als Finanzierungsquellen kommen in erster Linie Bauunterhaltungsmittel in Betracht. Die Bereitstellung von Fördermitteln der Städtebauförderung (Stadterneuerung) ist anzustreben. Der Umzug der Musikschule in den Eliashof ist ein Sanierungsziel.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die im Haushaltsplan 2010 durch Aufgabe der Pappelallee eingestellte Einsparung zugunsten des LuVs 6 in Höhe von € 43.000 reduziert sich. Dieser Betrag wird aus Mitteln der Kapitel des LuVs 6 finanziert. Dazu wird beim Titel 42701 im Kapitel 3712 eine Sperre in Höhe von € 43.000 angebracht.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Ein Umzug der Pappelallee zum 01.07.2010 ermöglicht den Erhalt und einen geordneten Übergang der bestehenden Unterrichtsangebote zum neuen Standort.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                        Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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