Drucksache - VI-0922  

 
 
Betreff: Hinweise auf Kultur- und Bildungseinrichtungen an ÖPNV-Haltestellen und Bahnhöfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
07.01.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfration, 29. BVV, 09.12.09
Beschlussempfelung Ausschuss Finanzen..., 30. BVV am 27.01.2010
Änderungsantrag FDP-Fraktion, 30. BVV am 27.01.2010
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13, Zwischenbericht Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010
VzK 13 Schlussbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Laut der "Studie zur Bekanntheit und Nutzung der Bildungs- und Kultureinrichtungen des Bezirks Pankow" ist ein wichtiger Grund

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

in Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0922

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Hinweise auf Kultur- und Bildungseinrichtungen an ÖPNV-Haltestellen

und Bahnhöfen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 30.Tagung der BVV am 27.01.2010 angenommenen Ersu­chens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VI-0922

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Unternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass an den entsprechenden Bahnhöfen und Haltestellen im Bezirk Pankow Hinweise auf die in der Nähe befindlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen angebracht werden.“

  

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.

 

Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und werden hiermit zur Kenntnis gege­ben.

 

BVG

„Anfragen über das Anbringen von Hinweisschildern über bezirkliche Einrichtungen erreichen die BVG häufig.

Entgegen der Annahme in der Beschlussempfehlung werden für zusätzliche Schilder im Bahnhofsbereich der BVG entsprechende Kosten erhoben, welche dem Bezirk dann in Rechnung gestellt werden würden. Auch findet immer eine vorherige Abwä­gung statt, in welcher Informationen Berücksichtigung finden, denn nicht alle Anfra­gen können von uns realisiert werden.

An Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist der Platz so begrenzt, dass weitere Infor­mationen überhaupt keinen Platz finden.

Grundsätzlich hat die Information über unser Angebot für unsere Fahrgäste Priorität.

 

Zusätzliche Hinweise können nur in einem begrenzten Umfang angebracht werden, damit sich unsere Fahrgäste weiterhin gut orientieren können und die notwendige Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.

Auch muss davon ausgegangen werden, dass eine generelle Aufnahme aller Bil­dungs- und Kultureinrichtungen der Berliner Bezirke in unser Informationssystem eine Flut von Anträgen nach sich ziehen würde, deren Bearbeitung kaum zu bewälti­gen wäre.

Wie jedes andere Unternehmen sind auch wir dazu angehalten, wirtschaftlich zu ar­beiten. So wird die zur Verfügung stehende Fläche natürlich auch dafür genutzt, zu­sätzliche Einnahmen zu generieren.

Wir bitten Sie dafür um Verständnis, dass eine generelle Aufnahme von Hinweisen auf Kultur- und Bildungseinrichtungen an ÖPNV-Haltestellen nicht möglich ist.“

 

Deutsche Bahn S-Bahn Berlin GmbH

„Eigentümer der Bahnhöfe ist die DB Station & Service AG, die auch Inhalt und Lay­out des Wegeleit- und Informationssystems einheitlich für alle Verkehrsstationen vor­gibt.

Sollen zusätzliche Angaben auf Kultur- und Bildungseinrichtungen in bestehende Wegeleitsysteme aufgenommen werden, empfehlen wir, dies je Bahnhof gesondert bei folgender Stelle zu beantragen:

 

DB Station & Service AG

Bahnhofsmanagement Berlin

Koppenstraße 3

10243 Berlin

 

Die S-Bahn Berlin GmbH als Verkehrsunternehmen führt im Auftrag des Eigentümers die Instandhaltung der Wegeleiteinrichtungen aus. Dies würde auch ergänzende An­gaben zu Kultur- und Bildungseinrichtungen betreffen. Voraussetzung ist immer die Genehmigung für jeden Einzelfall. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.“

 

Damit liegen die Grundlagen für die bezirklichen Kultur- und Bildungseinrichtungen vor, in eigener Verantwortung tätig zu werden.

 

Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

                                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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