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Drucksache - VI-0922
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0922
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Hinweise auf Kultur- und Bildungseinrichtungen an ÖPNV-Haltestellenund Bahnhöfen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30.Tagung der BVV am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VI-0922
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Unternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass an den entsprechenden Bahnhöfen und Haltestellen im Bezirk Pankow Hinweise auf die in der Nähe befindlichen Kultur- und Bildungseinrichtungen angebracht werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die BVG und die S-Bahn Berlin GmbH mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.
Die Stellungnahmen liegen inzwischen vor und werden hiermit zur Kenntnis gegeben.
BVG „Anfragen über das Anbringen von Hinweisschildern über bezirkliche Einrichtungen erreichen die BVG häufig. Entgegen der Annahme in der Beschlussempfehlung werden für zusätzliche Schilder im Bahnhofsbereich der BVG entsprechende Kosten erhoben, welche dem Bezirk dann in Rechnung gestellt werden würden. Auch findet immer eine vorherige Abwägung statt, in welcher Informationen Berücksichtigung finden, denn nicht alle Anfragen können von uns realisiert werden. An Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist der Platz so begrenzt, dass weitere Informationen überhaupt keinen Platz finden. Grundsätzlich hat die Information über unser Angebot für unsere Fahrgäste Priorität.
Zusätzliche Hinweise können nur in einem begrenzten Umfang angebracht werden, damit sich unsere Fahrgäste weiterhin gut orientieren können und die notwendige Übersichtlichkeit gewahrt bleibt. Auch muss davon ausgegangen werden, dass eine generelle Aufnahme aller Bildungs- und Kultureinrichtungen der Berliner Bezirke in unser Informationssystem eine Flut von Anträgen nach sich ziehen würde, deren Bearbeitung kaum zu bewältigen wäre. Wie jedes andere Unternehmen sind auch wir dazu angehalten, wirtschaftlich zu arbeiten. So wird die zur Verfügung stehende Fläche natürlich auch dafür genutzt, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Wir bitten Sie dafür um Verständnis, dass eine generelle Aufnahme von Hinweisen auf Kultur- und Bildungseinrichtungen an ÖPNV-Haltestellen nicht möglich ist.“
Deutsche Bahn S-Bahn Berlin GmbH „Eigentümer der Bahnhöfe ist die DB Station & Service AG, die auch Inhalt und Layout des Wegeleit- und Informationssystems einheitlich für alle Verkehrsstationen vorgibt. Sollen zusätzliche Angaben auf Kultur- und Bildungseinrichtungen in bestehende Wegeleitsysteme aufgenommen werden, empfehlen wir, dies je Bahnhof gesondert bei folgender Stelle zu beantragen:
DB Station & Service AG Bahnhofsmanagement Berlin Koppenstraße 3 10243 Berlin
Die S-Bahn Berlin GmbH als Verkehrsunternehmen führt im Auftrag des Eigentümers die Instandhaltung der Wegeleiteinrichtungen aus. Dies würde auch ergänzende Angaben zu Kultur- und Bildungseinrichtungen betreffen. Voraussetzung ist immer die Genehmigung für jeden Einzelfall. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.“
Damit liegen die Grundlagen für die bezirklichen Kultur- und Bildungseinrichtungen vor, in eigener Verantwortung tätig zu werden.
Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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