Drucksache - VI-0902  

 
 
Betreff: Bebauungsplan IV-28 für das Grundstück Senefelderstraße 21 im Bezirk Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, Bezirksamt, 29. BVV, 09.12.09

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                     Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

 

Betr.:     Bebauungsplan IV-28 für das Grundstück Senefelderstraße 21 im Bezirk Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ................... folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.          Der Titel des Bebauungsplans wird wie folgt geändert:

Bebauungsplan 3-28 für das Grundstück Senefelderstraße 21 im Bezirk Pan­kow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

II.          Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan 3-28 wird, als Bebauungs­plan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Um­weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB weitergeführt.

 

III.         Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 

Begründung

 

Am 22.08.1994 hat das damalige Bezirksamt Prenzlauer Berg zur Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes auf dem Grundstück Senefelderstraße 21 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans IV-28 gefasst. Die Amtsblattveröffentlichung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 09.09.1994 (ABl. S. 2888). Die frühzeitige Bür­gerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.12.1994 bis 13.01.1995. Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde vom Bezirksamt Prenzlauer Berg am 19.11.1996 (BA Nr. 238/96) beschlossen und der Bezirksverord­netenversammlung mit der Drucksache Nr. 285/1996 zur Kenntnis gegeben.

In der Zeit vom 28.10.1996 bis 09.12.1996 wurden die Träger und Stellen öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf IV-28 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Ab­wägung zu diesem Verfahrensschritt wurde damals nicht abgeschlossen.

Aufgrund der weit fortgeschrittenen Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet „Helm­holtzplatz“ (9. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten in Berlin, veröffentlicht im GVBl. v. 08.10.1993, S. 403) und des im Zusammenhang mit der aktuellen Bevölkerungsentwicklung drängenden Handlungsbedarfs soll das Bebauungsplanver­fahren nunmehr mit hoher Priorität weitergeführt werden. Das Neuordnungskonzept (Rahmenplan)

 

zuletzt aktualisiert mit Bek. v.13.08.2007 (ABl. S. 2323) sieht für das Plangrundstück als Sanierungsziel einen öffentlichen Spielplatz vor.

Der Planungsstandort ist auch in der vom Bezirksamt beschlossenen Spielplatzpla­nung in der Versorgungseinheit 4D mit der Dringlichkeitsstufe „3“ (Versorgungsdefi­zit 60-70%) enthalten.

Der freihändige Erwerb des Grundstückes durch den Sanierungsträger ist bislang nicht erfolgt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-28 für das Grundstück Senefel-derstraße 21 soll mit hoher Priorität weiter bearbeitet werden, damit das Sanie­rungsziel bei Aufhebung des Sanierungsgebietes (voraussichtlich Ende 2010) umgesetzt bzw. auch über den Sanierungszeitraum hinaus gesichert wird.

Mit Schreiben vom 10.11.2008 wurde vom zuständigen Fachamt - Amt für Umwelt und Natur - die Erforderlichkeit für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit einem immer noch bestehenden Spielplatzdefizit von 67% in der Versorgungseinheit 4D begründet. Bei den melderechtlich registrierten Kindern ist besonders die Alters­gruppe der unter 6-jährigen mit 58% am stärksten vertreten. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass zusätzlich zur „richtwertbegründeten Ausweisung von öffentlichen Spielplätzen“ gegenwärtig ein hoher Bedarf an bespielbaren Freiflächen besteht, da die Elterninitiativ-Kitas nicht über eigene Freiflächen zum Spielen verfügen.

Mit der Herstellung des öffentlichen Spielplatzes wird die Versorgungseinheit 4D eine Besserung bzgl. seiner Kinder- und Familienverträglichkeit erfahren.

 

Zu I.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Verwaltungs-Gebietsreform in Berlin ergibt sich das Erfordernis, den Titel des Bebauungsplans IV-28 zu ändern, in diesem Zu­sammenhang erhält er auch die dementsprechende neue Nummer 3-28.

 

Zu II.

Mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung von Pla­nungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BGBl. I S. 3316) ist das Bauge­setzbuch geändert worden. In den allgemeinen Überleitungsvorschriften des § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist geregelt, dass Bebauungsplanverfahren, die vor einer Gesetzesän­derung förmlich eingeleitet wurden, nach den bisher geltenden Vorschriften abge­schlossen werden.

Das hieße, für den Bebauungsplan 3-28 wäre die mit Inkrafttreten des EAG-Bau 2004 für Planverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB regelmäßig erforderliche Umweltprüfung durchzuführen, da die Frist, die für „Altverfahren“ von der Durchführung einer Umwelt­prüfung befreite, mit dem 20.07.2006 abgelaufen ist.

 

In § 233 Abs.1 Satz 2 BauGB wird aber die Möglichkeit eingeräumt, für Bebauungs­planverfahren, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung förmlich eingeleitet wur­den, auch das neue Recht anzuwenden, soweit mit einzelnen gesetzlich vorgeschrie­benen Verfahrensschritten noch nicht begonnen wurde.

 

Durch den neu eingeführten § 13a des Baugesetzbuchs wird für Bebauungspläne der Innenentwicklung, die Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und – beschleunigung eröffnet.

 

Da der Bebauungsplan 3-28 der Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes innerhalb eines innerstädtischen Wohngebiets dient und eine Maßnahme der Innenentwicklung ist, soll von dem beschleunigten Verfahren Gebrauch gemacht werden. Die hierfür erforderlichen in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen sind erfüllt:

 

·         Die bei Durchführung des Bebauungsplans voraussichtlich versiegelte Grundfläche wird den Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht erreichen.

·         Bei der beabsichtigten Festsetzung einer Grünfläche kann eine kumulierende Wir­kung mit anderen Bebauungsplänen, im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aus­geschlossen werden.

·         Es wird kein Vorhaben vorbereitet, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umwelt­verträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits­prüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

·         Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogel­schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) gibt es keine Anhalts­punkte.

·         Darüber hinaus ist keine Beeinträchtigung anderer umweltrelevanter Schutzgüter zu erwarten.

 

Somit soll für das Bebauungsplanverfahren 3-28 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet werden. Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB soll gemeinsam mit der Bekanntmachung der Änderung des Titels erfolgen.

Da die Öffentlichkeit bereits frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke unterrichtet wurde, entfällt die Informationspflicht gemäß §13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB.

 

Das Mitteilungsverfahren der geänderten Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB er­gab, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. II C keine Bedenken aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gegenüber der Absicht hat, den Bebauungsplan IV-28 in den Bebauungsplan 3-28 umzubenennen und diesen, unter Beibehaltung der Planinhalte mit einem Verfahrenswechsel in das beschleunigte Verfahren, gemäß § 13a Abs. 1 BauGB weiterzuführen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung.

 

 

Zu III.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde auf einer aktuellen Plangrundlage neu erstellt und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wurde unter Mitwirkung der am Auf­stellungsverfahren beteiligten Fachämter des Bezirks aktualisiert.

Auf Grund des langen Zeitraums, der seit der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange vergangen ist und der Änderung der Rechtsgrundlagen für das Bebauungsplanverfahren, soll aus Gründen der Verfahrenssicherheit ei­ne erneute Behördenbeteiligung durchgeführt werden. Von der Wahlmöglichkeit zur Fristverkürzung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. §13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB soll kein Gebrauch gemacht werden, sondern die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Das Grundstück Senefelderstraße 21 befindet sich im Privateigentum. Die treuhände­risch für Berlin tätige DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist von der für die Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung mit Erwerbsverhandlungen für das Grundstück Senefelderstraße 21 beauftragt. Der Erwerb des Grundstücks durch den Sanierungsträger ist bislang nicht erfolgt.

Die Herstellungskosten in Höhe von 139 T€ für den Spielplatz sind Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Sanierungsgebiet Helmholtzplatz (BA Beschluss VI-681/2009 vom 17.03.2009).

Nach Fertigstellung des Spielplatzes entstehen Kosten für die Pflege und Erhaltung. Auf der Grundlage des derzeitigen Zuwendungssatzes von 0,40 € pro m² und Monat für das Pflegebudget des Amtes für Umwelt und Natur würden für die insgesamt 925 m² große Fläche jährlich ca. 4.440 € benötigt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit einer Erweiterung der zwischenzeitlich errichteten Spielplätze auf den Grundstü­cken Hiddenseestraße 5 und Stargarder Straße 27, 28 durch Spielflächen auf dem Grundstück Senefelderstraße 21 kann das vorhandene Spielplatzflächendefizit im Sanierungsgebiet „Helmholtzplatz“ weiter abgebaut werden.

 

 

 

 

................................                                        ..........................................................

Matthias Köhne                                                           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 


Bebauungsplanentwurf 3 - 28                                                                                                                                                                                Anlage

Musterblatt
zur Ermittlung der Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1.      Fläche                  
- Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

 

2.      Wasser
-  Wasserverbrauch

 

x

x

 

 

 

3.      Energie
-  Energieverbrauch
-  Anteil erneuerbarer Energien

 

x

x

 

 

 

4.      Abfall
-  Hausmüllaufkommen
-  Gewerbeabfallaufkommen

 

x

x

 

 

 

5.      Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
-  Anteil verkehrsberuhigter Zonen
-  Busspuren
-  Straßenbahnvorrangschaltungen
-  Radwege

 

x

x

 

 

 

6.      Imissionen
-  Schadstoffe
-  Lärm

 

 

x

 

 

 

7.      Einschränkung von Fauna und Flora

 

x

x

 

 

 

8.      Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

9.      Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10.  Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

11.  Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12.  Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13.  Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14.  Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15.  wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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