Drucksache - VI-0883  

 
 
Betreff: Begrenzung des Flächenverbrauchs und Bodenschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mitberatender Ausschuss
03.12.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
07.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
21.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
26.11.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
14.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
18.02.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 28. BVV, 11.11.09
Beschlussempfehlung Ausschuss UmweltNat, 32. BVV am 31.3.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 34 BVV am 09.06.2010

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

In der lokalen Agenda 21 für Berlin sind unter IV/ 3

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .6.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der Drs.:VI - 0883

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.:   Begrenzung des Flächenverbrauchs und Bodenschutz

 

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 31.3.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0892

 

„Das Bezirksamt wird ersucht darzustellen, wie sich in den Jahren seit 1990 in den drei ehemaligen Bezirken Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow und im heutigen Bezirk Pankow der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche des Bezirkes entwickelt hat und wie sich der Flächenverbrauch nach m²/Monat (ha/Tag) in Pankow in den Jahren seit 2002 entwickelt hat.

Ferner wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, welche rechtlichen Mittel im Bezirk zur Verfügung stehen bzw. welche geschaffen werden müssten, um dem Handlungsfeld IV/ 3.4. "Begrenzung des Flächenverbrauchs und Bodenschutz" der Lokalen Agenda 21 für Berlin in Pankow wirksam zu entsprechen.“



wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

Eine Darstellung der Entwicklung der Flächenversiegelung im Bezirk Pankow seit 1990 kann lediglich überschlägig auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) im Digitalen Umweltatlas Berlin veröffentlichten Daten erfolgen.

 

Seit 1990 werden ökologische Planungsgrundlagen mit thematischen Schwerpunkten wie „Boden / Grundwasser“ im Umweltatlas Berlin, als wichtiger Bestandteil eines flächendeckenden Umweltinformationssystems für Berlin, veröffentlicht und kontinuierlich Mittel fortgeschrieben.

Die Daten werden im Rahmen komplexer, langjähriger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben u.a. gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, Hochschulen, zahlreichen wissenschaftlichen Einrichtungen und externen Gutachtern erhoben und ausgewertet. Nach 1990 wurde die Fortschreibung des Umweltatlasses um den Ostteil  Berlins erweitert.

 

Für eine bezirksbezogene Auswertung der Versiegelung wurde im Umweltatlas Berlin der durchschnittliche Versiegelungsgrad des Straßenlandes errechnet. Hierfür wurde eine Statistik zu Befestigung und Fahrbahnbelägen Berliner Straßen, Rad- und Gehwege (SenStadt 2006) ausgewertet.

 

Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt:



 

Abb. 6: Versiegelungsgrad nach Bezirken (in % der Gesamtfläche ohne Gewässer)

 

 

Bezirksname

bebaut versiegelte Fläche [%]

unbebaut versiegelete Fläche [%]

versiegelte Straße [%]

Gesamt-versiegelung [%]

 

 

 

 

 

 

 

1

Mitte

21

20

19

61

 

 

 

 

 

 

 

2

Friedrichshain-
Kreuzberg

23

21

22

66

 

 

 

 

 

 

 

3

Pankow

10

11

8

29

 

 

 

 

 

 

 

4

Charlottenburg-
Wilmersdorf

13

12

14

40

 

 

 

 

 

 

 

5

Spandau

10

11

7

28

 

 

 

 

 

 

 

6

Steglitz-Zehlendorf

10

9

11

29

 

 

 

 

 

 

 

7

Tempelhof-
Schöneberg

17

19

14

50

 

 

 

 

 

 

 

8

Neukölln

16

17

13

46

 

 

 

 

 

 

 

9

Treptow-Köpenick

6

8

6

20

 

 

 

 

 

 

 

10

Marzahn-Hellersdorf

10

15

10

36

 

 

 

 

 

 

 

11

Lichtenberg

12

20

10

42

 

 

 

 

 

 

 

12

Reinickendorf

10

10

8

29

 

 

 

 

 

 

 

Summe

Berlin

11

13

10

34

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treptow - Köpenick ist hiernach mit 21 % der am geringsten versiegelte Bezirk, während Kreuzberg-Friedrichshain und Mitte mit 66 bzw. 60 % die höchsten Versiegelungsgrade aufweisen. Auch der Anteil der bebauten Fläche an der Bezirksfläche ist in diesen Bezirken am höchsten. Pankow weist im Jahr 2006 eine Gesamtversiegelung von 29% auf.

 

Ein direkter Vergleich zwischen den Versiegelungswerten von 1990 bzw. 2001 und 2005 kann entsprechend den Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgrund der verschiedenen Erhebungsmethoden nur bedingt durchgeführt werden. Aus den Werten kann keine Veränderung der versiegelten Fläche über die Zeit abgeleitet werden. Es liegt zudem nur ein Vergleich für das gesamte Stadtgebiet Berlins vor. In der Ausgabe des Umweltatlasses von 2004 wird darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum nach 1989 wegen der unterschiedlich definierten statistischen Größen für West- und Ost-Berlin keine vergleichbaren Daten des Statistischen Landesamtes für die Siedlungsentwicklung vorliegen.

 

Ergebnisse von Versiegelungskartierungen in Berlin 1990 bis 2005

 

1990

2001

2005

Gesamtversiegelung

31,0

34,7

31,8

Bebaut versiegelt

10,1

10,8

10,6

Unbebaut versiegelt

10,8

14,6

11,7

Straßen

10,1

9,3

9,6

 Ergebnisse von Versiegelungskartierungen in Berlin 1990 bis 2005 (alle Angaben bezogen auf die Gesamtfläche Berlins einschl. Straßen und Gewässer) aus den Werten kann keine Veränderung der versiegelten Fläche über die Zeit abgeleitet werden

 

Hinsichtlich der Erfassung der versiegelten Straßenfläche konnten die im Jahre 1990 vorliegenden groben Schätzwerte erst im Jahre 1997 durch Werte der Straßenbauverwaltung ersetzt werden. Diese wurden für die Auswertungen von 2001 verwendet und 2005 aktualisiert. Eine leichte Erhöhung des durch Straßen verursachten Versiegelungsgrades durch Tiefbaumaßnahmen vor allem im Ostteil der Stadt erscheint seitens SenStadt durchaus plausibel. (Umweltatlas Berlin /Ausgabe 2007).

 

Im Ergebnis der Recherche verfügbarer Sekundärdaten, ist festzustellen, dass eine Aussage über den Flächenverbrauch nach m²/Monat für den Bezirk Pankow sowie über die tatsächliche Entwicklung der Flächenversiegelung durch das Bezirksamt nicht möglich ist, da die erforderlichen Datengrundlagen nicht vorliegen und eigenständige Erhebungen auf Grund der aufwendigen Erhebungs- und Bewertungsmethoden nicht leistbar sind. Die Bereitstellung entsprechender aktueller ökologischer Planungsgrundlagen obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Diese können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

 

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_01.htm

 

 

Zu der Fragestellung, welche rechtlichen Mittel im Bezirk zur Verfügung stehen, um den Flächenverbrauch zu begrenzen, ist in erster Linie auf die Instrumente der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen. Allerdings erfolgt z.B. auch bei einem festgesetzten Landschaftsplan (hier IV-L-3 „Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg“), indem zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Mindestanforderungen hinsichtlich der Gestaltung der Baugrundstücke über einen Biotopflächenfaktor (BFF) festgelegt wurden, eine Genehmigung des Bauvorhabens nach dem geltenden Baurecht. Die Festlegungen des Landschaftsplanes dürfen denen des Baurechts nicht widersprechen; d.h. soweit eine Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt ist, richten sich die Möglichkeiten der Umsetzung des Ziel-BFF´s nach den tatsächlichen Gegebenheiten.

Die flächendeckende Festsetzung von Bebauungsplänen wäre eine Möglichkeit einer weiteren Versiegelung vorzubeugen. Sie kommt aufgrund der finanziellen Auswirkungen (Entschädigungszahlungen) und des Arbeitsaufwands allerdings nicht in Betracht.



 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung


Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen