Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0883
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .6.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drs.:VI - 0883 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Begrenzung
des Flächenverbrauchs und Bodenschutz Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung, des in der Sitzung am 31.3.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0892 „Das Bezirksamt wird ersucht darzustellen, wie
sich in den Jahren seit 1990 in den drei ehemaligen Bezirken Prenzlauer Berg,
Weißensee und Pankow und im heutigen Bezirk Pankow der Anteil versiegelter
Flächen an der Gesamtfläche des Bezirkes entwickelt hat und wie sich der
Flächenverbrauch nach m²/Monat (ha/Tag) in Pankow in den Jahren seit 2002
entwickelt hat. Ferner
wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, welche rechtlichen Mittel im Bezirk zur
Verfügung stehen bzw. welche geschaffen werden müssten, um dem Handlungsfeld
IV/ 3.4. "Begrenzung des Flächenverbrauchs und Bodenschutz" der
Lokalen Agenda 21 für Berlin in Pankow wirksam zu entsprechen.“
wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Seit 1990
werden ökologische Planungsgrundlagen mit thematischen Schwerpunkten wie
„Boden / Grundwasser“ im Umweltatlas Berlin, als wichtiger
Bestandteil eines flächendeckenden Umweltinformationssystems für Berlin,
veröffentlicht und kontinuierlich Mittel fortgeschrieben. Die Daten
werden im Rahmen komplexer, langjähriger Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
u.a. gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, Hochschulen, zahlreichen
wissenschaftlichen Einrichtungen und externen Gutachtern erhoben und
ausgewertet. Nach 1990 wurde die Fortschreibung des Umweltatlasses um den
Ostteil Berlins erweitert. Für eine
bezirksbezogene Auswertung der Versiegelung wurde im Umweltatlas Berlin der
durchschnittliche Versiegelungsgrad des Straßenlandes errechnet. Hierfür wurde
eine Statistik zu Befestigung und Fahrbahnbelägen Berliner Straßen, Rad- und
Gehwege (SenStadt 2006)
ausgewertet. Die
Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt:
Treptow -
Köpenick ist hiernach mit 21 % der am geringsten versiegelte Bezirk, während
Kreuzberg-Friedrichshain und Mitte mit 66 bzw. 60 % die höchsten
Versiegelungsgrade aufweisen. Auch der Anteil der bebauten Fläche an der
Bezirksfläche ist in diesen Bezirken am höchsten. Pankow weist im Jahr 2006
eine Gesamtversiegelung von 29% auf. Ein
direkter Vergleich zwischen den Versiegelungswerten von 1990 bzw. 2001 und 2005
kann entsprechend den Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
aufgrund der verschiedenen Erhebungsmethoden nur bedingt durchgeführt werden.
Aus den Werten kann keine Veränderung der versiegelten Fläche über die Zeit
abgeleitet werden. Es liegt zudem nur ein Vergleich für das gesamte Stadtgebiet
Berlins vor. In der Ausgabe des Umweltatlasses von 2004 wird darauf
hingewiesen, dass für den Zeitraum nach 1989 wegen der unterschiedlich
definierten statistischen Größen für West- und Ost-Berlin keine vergleichbaren
Daten des Statistischen Landesamtes für die Siedlungsentwicklung vorliegen.
Ergebnisse von Versiegelungskartierungen in
Berlin 1990 bis 2005 (alle Angaben bezogen auf die Gesamtfläche Berlins
einschl. Straßen und Gewässer) aus den Werten kann keine Veränderung der
versiegelten Fläche über die Zeit abgeleitet werden Hinsichtlich
der Erfassung der versiegelten Straßenfläche konnten die im Jahre 1990
vorliegenden groben Schätzwerte erst im Jahre 1997 durch Werte der
Straßenbauverwaltung ersetzt werden. Diese wurden für die Auswertungen von 2001
verwendet und 2005 aktualisiert. Eine leichte Erhöhung des durch Straßen
verursachten Versiegelungsgrades durch Tiefbaumaßnahmen vor allem im Ostteil
der Stadt erscheint seitens SenStadt durchaus plausibel. (Umweltatlas Berlin
/Ausgabe 2007). Im Ergebnis
der Recherche verfügbarer Sekundärdaten, ist festzustellen, dass eine Aussage
über den Flächenverbrauch nach m²/Monat für den Bezirk Pankow sowie über die
tatsächliche Entwicklung der Flächenversiegelung durch das Bezirksamt nicht
möglich ist, da die erforderlichen Datengrundlagen nicht vorliegen und
eigenständige Erhebungen auf Grund der aufwendigen Erhebungs- und
Bewertungsmethoden nicht leistbar sind. Die Bereitstellung entsprechender
aktueller ökologischer Planungsgrundlagen obliegt der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung. Diese können unter folgender Internetadresse eingesehen
werden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_01.htm Zu der
Fragestellung, welche rechtlichen Mittel im Bezirk zur Verfügung stehen, um den
Flächenverbrauch zu begrenzen, ist in erster Linie auf die Instrumente der
verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen. Allerdings erfolgt z.B. auch bei
einem festgesetzten Landschaftsplan (hier IV-L-3 „Gründerzeitgebiete
Prenzlauer Berg“), indem zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege Mindestanforderungen hinsichtlich der Gestaltung der
Baugrundstücke über einen Biotopflächenfaktor (BFF) festgelegt wurden, eine
Genehmigung des Bauvorhabens nach dem geltenden Baurecht. Die Festlegungen des
Landschaftsplanes dürfen denen des Baurechts nicht widersprechen; d.h. soweit
eine Genehmigung des Bauvorhabens erfolgt ist, richten sich die Möglichkeiten
der Umsetzung des Ziel-BFF´s nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Die
flächendeckende Festsetzung von Bebauungsplänen wäre eine Möglichkeit einer
weiteren Versiegelung vorzubeugen. Sie kommt aufgrund der finanziellen
Auswirkungen (Entschädigungszahlungen) und des Arbeitsaufwands allerdings nicht
in Betracht.
Haushaltsmäßige
Auswirkungen Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
Kinder-
und Familienverträglichkeit Keine
Auswirkungen Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister |
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