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Betreff: |
Bedeutung von Titelsperrungen im Bereich Kultur |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen | Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen |
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Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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1- Wie bewertet das BA insbesondere vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit im BA und der Motivation der MitarbeiterInnen den Umstand, dass der Bereich Kultur im Gegensatz zu allen anderen Bereichen des BA keine Untersetzung des Haushaltsplanentwurfs geliefert hat?
- Wäre es vor dem Hintergrund unzureichender Finanzzuweisungen nicht auch für andere Bereiche des BA einfacher gewesen, keine Untersetzung des Haushaltsplanentwurfs vorzunehmen?
- Seit wann beschäftigt sich der Bereich Kultur mit dem vorliegenden Zahlenwerk der Kosten- und Leistungsrechnung?
- Welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt und wie spiegeln sich diese im vorliegenden Haushaltsplanentwurf wider?
- Welche Auswirkungen hätte es insbesondere auf den Kulturbereich, wenn die Sperrvermerke in den Kulturkapiteln bestehen bleiben?
- Was hieße das konkret und im Einzelnen für die Zeit ab dem 1.1.2010 und bis zum 31.12.2011:
- für die fest und frei Beschäftigten (Bezahlung und Arbeitsinhalt)
- die Künstler/Projektförderung,
- die KundInnen der Einrichtungen,
- die Sachmittel für Ausstattung und Geräte
- die Instrumenten-/Medienbeschaffung,
- die Gebäudebewirtschaftung und -instandhaltung
- für den bürokratischen Aufwand
von Musikschule, Volkshochschule, Museums- und Bibliotheksbereich, den Bereich Kunst & Kultur sowie das Kulturamt selbst – würde der Betrieb sämtlicher Einrichtungen mit den gleichen Einschränkungen wie derzeit, mit weniger, mit mehr bzw. würde er überhaupt weiter gehen? - Wie würde sich die Sperrung des Geschäftsbereiches auf den Gesamthaushalt auswirken?
- Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass der BVV kein untersetzter Haushaltsplan im Bereich Kultur für die Beratungen nach der Sommerpause vorliegt?
- Hat das Bezirksamt vor, den Eckwertebeschluss zugunsten des Kulturbereichs noch einmal zu ändern?
- Ist das BA der Auffassung, dass ein nicht vollständig vorliegender Haushaltsplanentwurf dem Ziel der Verabschiedung eines belastbaren Haushaltsplans 2010/11 zuträglich ist und wird damit die Einhaltung des von der BVV beschlossenen Zeitplans und die Beratung in der BVV erleichtert?
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