Drucksache - VI-0582  

 
 
Betreff: Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, 19. Tagung, 12.11.2008
Ausf. nach Beschlussfassung, Antrag Linke, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, ZB, 21. Tagung, 28.01.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber d

 

Siehe Anlage

Die BürgerInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten auf dem RFID-Chip des Elektronischen Reisepasses gespeichert

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  .01.2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.VI-0582

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betreff: Darstellung der biometrischen Daten bei Aushändigung des

   Elektronischen Reisepasses (ePass) in den Pankower Bürgerämtern

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 12.11.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0582

 

Betreff: Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID – Chip gespeicherten Informationen selbsttätig – und nicht erst auf Nachfrage – anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Bundesdruckerei hat allen Passbehörden in der Bundesrepublik (in Berlin die Bürgerämter) jeweils 1 Passlesegerät zur Auslesung der biometrischen Daten auf dem RFID – Chip des Elektronischen Reisepasses (ePass) zur Verfügung gestellt. Dieses Passlesegerät ist dringend notwendig, um alle gelieferten ePässe der Bundesdruckerei auf Fehler zu kontrollieren und eventuelle Regressansprüche innerhalb von 5 Arbeitstagen dort anzumelden. Jeder ePass wird auf Druckfehler überprüft und die gedruckten Daten mit den gespeicherten Daten auf dem RFID – Chip verglichen, inwieweit diese Angaben auch identisch sind. Erst nach dieser Prüfung können wir als Passbehörde die ePässe auch an die Passantragsteller/in übergeben.

 

Bei der Ausgabe der Pässe wird der Passantragsteller/in dann noch einmal aufgefordert, die Richtigkeit der eingedruckten Daten zu kontrollieren.

Eine generelle Darstellung der Daten auf dem RFID – Chip erfolgte bisher nicht, da der überwiegende Teil der Passantragsteller/innen bisher darauf verzichtet haben.  Bei der Ausgabe der ePässe wurde deshalb nur auf Anfrage  der RFID - Chip ausgelesen und den Antragstellern die Daten angezeigt.

 

Seit Dezember 2008 werden in allen Pankower Bürgerämtern die Passantragsteller/in nunmehr auf die Möglichkeit hingewiesen, die gespeicherten Daten auf dem RFID – Chip einsehen zu können. 

 

In den Dokumentausgaben der 4 Pankower Bürgerämter wurde darüber hinaus noch ein Aushang für die Bürgerinnen und Bürger angebracht, der darauf hinweist, dass bei der Aushändigung des neuen elektronischen Reisepasses (ePass) jederzeit die Möglichkeit besteht, die auf ihren RFID – Chip gespeicherten Daten an speziellen Anzeigegeräten, den ePasslesern, hier einzusehen. Auf dem RFID – Chip werden folgende Daten gespeichert: 

 

personenbezogenen Daten:

Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Dokumenteninhabers,

 

dokumentenbezogene Daten:

Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum,

 

biometrische Daten:

ein digitalisiertes Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke.

 

Durch die Einführung dieses generellen Verfahrens erhöht sich die Ausgabezeit pro Dokument an den 4 Dokumentenausgaben um ca. 1,5 – 2,5 Minuten. Bei ca. 20.000 ePässen im Jahr entspricht dies einem zusätzlichen Aufwand von mindestens 30.000 Jahresarbeitsminuten (JAM) oder umgerechnet ca. 0,35 Stellen/Stellenanteilen.

 

Darüber hinaus wird diese Maßnahme dann auch zu geringfügig längeren Wartezeiten an den Dokumentenausgaben führen.

 

Um die generelle Einsichtnahme und Darstellung der gespeicherten RFID – Chipdaten in allen Berliner Bürgerämtern zu erreichen, wurde mit Schreiben vom 18.12.2008 der Direktor des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelgenheiten Herr Wisotzky gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeit entsprechend darauf hinzuwirken. Weiterhin wurden alle zuständigen Bezirksstadträte in den Bezirken über das Pankower Verfahren informiert.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme werden jährlich 0.35 Stellen/Stellenanteile in den Dokumentenausgaben gebunden.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________                                                ___________________

Matthias Köhne                                                           Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für

Bürgerdienste und Wohnen                                                            


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

      X

         X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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