Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0582
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .01.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.VI-0582 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betreff: Darstellung der biometrischen Daten
bei Aushändigung des
Elektronischen Reisepasses
(ePass) in den Pankower Bürgerämtern
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 19. Sitzung am 12.11.2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0582 Betreff:
Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass) „Das
Bezirksamt wird ersucht, bei der Aushändigung des Elektronischen Reisepasses
mit biometrischen Daten (ePass) dem Inhaber die auf dem RFID – Chip
gespeicherten Informationen selbsttätig – und nicht erst auf Nachfrage
– anzuzeigen und sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen,
dass dies gängiges Verfahren im Land Berlin wird.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die
Bundesdruckerei hat allen Passbehörden in der Bundesrepublik (in Berlin die
Bürgerämter) jeweils 1 Passlesegerät zur Auslesung der biometrischen Daten auf
dem RFID – Chip des Elektronischen Reisepasses (ePass) zur Verfügung
gestellt. Dieses Passlesegerät ist dringend notwendig, um alle gelieferten
ePässe der Bundesdruckerei auf Fehler zu kontrollieren und eventuelle
Regressansprüche innerhalb von 5 Arbeitstagen dort anzumelden. Jeder ePass wird
auf Druckfehler überprüft und die gedruckten Daten mit den gespeicherten Daten
auf dem RFID – Chip verglichen, inwieweit diese Angaben auch identisch
sind. Erst nach dieser Prüfung können wir als Passbehörde die ePässe auch an
die Passantragsteller/in übergeben. Bei der
Ausgabe der Pässe wird der Passantragsteller/in dann noch einmal aufgefordert,
die Richtigkeit der eingedruckten Daten zu kontrollieren. Eine
generelle Darstellung der Daten auf dem RFID – Chip erfolgte bisher
nicht, da der überwiegende Teil der Passantragsteller/innen bisher darauf
verzichtet haben. Bei der Ausgabe der
ePässe wurde deshalb nur auf Anfrage der
RFID - Chip ausgelesen und den Antragstellern die Daten angezeigt. Seit
Dezember 2008 werden in allen Pankower Bürgerämtern die Passantragsteller/in
nunmehr auf die Möglichkeit hingewiesen, die gespeicherten Daten auf dem RFID
– Chip einsehen zu können. In den
Dokumentausgaben der 4 Pankower Bürgerämter wurde darüber hinaus noch ein
Aushang für die Bürgerinnen und Bürger angebracht, der darauf hinweist, dass
bei der Aushändigung des neuen elektronischen Reisepasses (ePass) jederzeit die
Möglichkeit besteht, die auf ihren RFID – Chip gespeicherten Daten an
speziellen Anzeigegeräten, den ePasslesern, hier einzusehen. Auf dem RFID
– Chip werden folgende Daten gespeichert:
personenbezogenen
Daten: Vor- und
Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des
Dokumenteninhabers, dokumentenbezogene
Daten: Seriennummer,
ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum, biometrische
Daten: ein
digitalisiertes Gesichtsbild, zwei Fingerabdrücke. Durch die
Einführung dieses generellen Verfahrens erhöht sich die Ausgabezeit pro
Dokument an den 4 Dokumentenausgaben um ca. 1,5 – 2,5 Minuten. Bei ca.
20.000 ePässen im Jahr entspricht dies einem zusätzlichen Aufwand von
mindestens 30.000 Jahresarbeitsminuten (JAM) oder umgerechnet ca. 0,35
Stellen/Stellenanteilen. Darüber
hinaus wird diese Maßnahme dann auch zu geringfügig längeren Wartezeiten an den
Dokumentenausgaben führen. Um die
generelle Einsichtnahme und Darstellung der gespeicherten RFID –
Chipdaten in allen Berliner Bürgerämtern zu erreichen, wurde mit Schreiben vom
18.12.2008 der Direktor des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelgenheiten
Herr Wisotzky gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeit entsprechend darauf
hinzuwirken. Weiterhin wurden alle zuständigen Bezirksstadträte in den Bezirken
über das Pankower Verfahren informiert. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Durch die
Umsetzung der Maßnahme werden jährlich 0.35 Stellen/Stellenanteile in den
Dokumentenausgaben gebunden. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt __________________ ___________________ Matthias
Köhne Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste und Wohnen Musterblatt Auswirkungen von
Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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