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Drucksache - VI-0576
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennung von
Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 beschlossen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die 42.
Schule (Grundschule), 03G42, Pankow, Gudvanger Str. 16 in 10439 Berlin den Namen „Wilhelm-von-Humboldt-Schule“ (Grundschule) Berlin-Pankow
erhält. Begründung: 1809 übertrug Freiherr von Stein im Zuge der von ihm auf den Weg gebrachten Preußischen Reformen Wilhelm von Humboldt die Leitung der „Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht“ im Ministerium des Inneren in Berlin. Für Humboldts Nominierung in dieser Umbruchsituation sprach seine nachdrücklich bekundete Wertschätzung von Bildung für ein menschenwürdiges Dasein. Humboldt reformierte Lehrpläne, Lehrerausbildung und Prüfungswesen an Elementar- und Volksschulen, Gymnasien und im universitären Bereich. Als Krönung seines Reformwerks dürfte auch er selber die Gründung der Berliner Universität 1810 betrachtet haben. Ziel der Humboldt’schen Bildung war
die Ausbildung aller Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen. Er forderte eine
strikte Trennung von allgemeiner Menschenbildung und fachlicher Berufsbildung.
Sein Ziel war es, die Kinder zu anständigen und aufgeklärten Individuen zu
erziehen. Humboldt hat bereits vor 200 Jahren eine Schule gefordert, die es im Bezirk Pankow jetzt aufzubauen gilt. Die Merkmale einer solchen Schule formulierte er folgendermaßen: „Keine Trennung nach der Grundschule, eine Schule (das Gymnasium!) für alle, keine Abhängigkeit der Bildungsinhalte vom sozialen Stand, sondern eine hohe wissenschaftliche Bildung als „vollständige Menschenbildung“ für alle. In dieser Schule findet jede Begabung ihren Platz, es ist eine Schule des individuellen Lernens, die Schülern für ihre Entwicklung Zeit gibt.“ (Publik-Forum Direkt, Dossier, Die andere Schule-jetzt! S. III) Diese Merkmale entsprechen auch den
Essentials der aufzubauenden Gemeinschaftsschule. Somit ist es mehr als
passend, dass eine Gemeinschaftsschule den Namen des Mannes tragen darf, der
vor so langer Zeit aus seiner Sicht bereits die Schwächen des deutschen
Bildungssystems erkannt hat. So entwickelte er während seiner Amtszeit ein neu
gegliedertes Bildungssystem, das allen Schichten mehr Chancen des
Bildungserwerbs sichern sollte: ein dreistufiges Schulsystem, bestehend aus
Elementarschule, Gymnasium und Universität. Die Pankower Gemeinschaftsschule möchte gern ihm zu Ehren seinen Namen tragen und seine Ideen in der heutigen Zeit verwirklichen. Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 06.08.2008. Der Name Wilhelm von Humboldt wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des Rundschreibens). Der Namensvorschlag wurde auf der ersten Elterntagung präsentiert. Auch dort fand er breite Zustimmung unter den anwesenden Eltern von ca. 90 Kindern. Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 11 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss erfolgte am 7. Oktober 2008. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
neues Schulschild 52 € Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung diverse Stempel 26 € SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401 Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen. Christine Keil Lioba Zürn-Kasztantowicz Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für |
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