Drucksache - VI-0553  

 
 
Betreff: Fußgängerampel Dietzgenstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionAusschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
14.10.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag FDP-Fraktion, 18. BVV am 24.09.08
BE Aussch. Öff. Ordnung, 19. Tagung, 12.11.2008

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass in der Dietzgenstr

Dem Bezirksamt wird empfohlen, beim Senat prüfen zu lassen, ob in der Dietzgenstr., 13156 Berlin, in Höhe der Heinrich-Böll-Str. eine Fußgängerampel eingerichtet werden kann.

 

Die Fußgängerampel für die Überquerung der Dietzgenstraße in Höhe Heinrich-Böll-Straße ist dringend nötig, weil

Zunächst sei an dieser Stelle auf die Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Drs. VI-0370 ausdrücklich verwiesen.

 

In der Debatte des aktuellen Antrages wurde seine Umwandlung in einen Prüfauftrag vorgeschlagen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass eine “Fußgängerampel” im eigentlichen Sinne eine Anforderungs-Ampel” ist, die naturgemäß nicht in eine “Grüne Welle” eingebunden werden kann, weil dies ihre Funktion ad absurdum führt. Deswegen wurde der zweite Satz des Ursprungsantrages gestrichen.

 

Die Vorschläge wurden von den die Initiatoren des Ursprungsantrages übernommen. Bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen fand der so geänderte Antrag keine Mehrheit im Ausschuss.

 

Der Ausschuss muss daher der BVV die Ablehnung der Drucksache empfehlen.

 

 
 

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