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Drucksache - VI-0553
Dem Bezirksamt wird
empfohlen, beim Senat prüfen zu lassen, ob in der Dietzgenstr., 13156 Berlin,
in Höhe der Heinrich-Böll-Str. eine Fußgängerampel eingerichtet werden kann. Zunächst sei an dieser Stelle auf
die Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Drs. VI-0370
ausdrücklich verwiesen. In der Debatte des aktuellen
Antrages wurde seine Umwandlung in einen Prüfauftrag vorgeschlagen. Weiter
wurde darauf hingewiesen, dass eine “Fußgängerampel” im
eigentlichen Sinne eine Anforderungs-Ampel” ist, die naturgemäß nicht in
eine “Grüne Welle” eingebunden werden kann, weil dies ihre Funktion
ad absurdum führt. Deswegen wurde der zweite Satz des Ursprungsantrages
gestrichen. Die Vorschläge wurden von den die
Initiatoren des Ursprungsantrages übernommen. Bei 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
und 4 Enthaltungen fand der so geänderte Antrag keine Mehrheit im Ausschuss. Der Ausschuss muss daher der BVV die
Ablehnung der Drucksache empfehlen. |
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