Drucksache - VI-0430  

 
 
Betreff: Kochgelegenheiten in Jugendfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
10.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 30.04.08
BE Aussch. Öff. Ordnung, 17. Tagung, 09.07.2008
VzK 13, ZB, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, SB, 23. Tagung, 01.04.2009

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen und genehmigenden Fachdiensten und Senatsbehörden dafür einzusetze

 

Siehe Anlage

 

Es ist inzwischen allgemein bekannt und als Tatsache anerkannt, dass ein großer Teil von Kindern und Jugendlichen u

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .03.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:
                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0430

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kochgelegenheiten in Jugendfreizeiteinrichtungen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 17. Sitzung am 09.07.2008 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0430

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber den zuständigen und genehmigenden Fachdiensten und Senatsbehörden dafür einzusetzen, dass abweichend von sonstigen für Kantinen und Gaststätten geltenden Voraussetzungen die Einrichtung von Küchen in Jugendfreizeiteinrichtungen soweit erleichtert wird, dass mehr Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen(KJFE) in die Lage versetzt werden können, mit den in den KJFE verkehrenden Kindern und Jugendlichen gemeinsam Mahlzeiten vorzubereiten und einzunehmen.

 

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend des Bezirksamtes soll ein bezirklicher Standard für die Durchführung von pädagogischen Mittagstischen in KJFE entwickelt werden.

 

Über das Ergebnis des Ersuchens ist der BVV zu berichten.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich auf folgende Typen pädagogischer Mittagstische im Sinne des BVV-Auftrages verständigt.

 

Das Personal und die Kinder und Jugendlichen kochen gemeinsam

Jedes Kind oder jeder Jugendliche zahlt einen errechneten Beitrag für den Einkauf der Zutaten bzw. es werden Spendenmittel verwendet. Die Anzahl der Kinder oder Jugendlichen, die an der Speisenzubereitung teilnehmen, richtet sich nach der Größe der Küche. Die maximale Teilnehmerzahl von 10 Personen wird nicht überschritten.

 

 

Das Personal kocht für Kinder und Jugendliche

Die Mitarbeiter der Einrichtungen erhalten über die Berliner Tafel, Zutaten für Speisen und/oder kaufen Zutaten. Die Mitarbeiter bereiten ohne Hilfe von Dritten die Gerichte zu. Anschließend wird die Mahlzeit mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam gegessen.

 

 

Jugendliche kochen selbständig

Die Jugendlichen sammeln selbständig Geld untereinander ein und kaufen Zutaten für Speisen. Anschließend bereiten sie ohne das Personal, Gerichte in der Küche zu. Diese Gerichte werden ebenfalls nicht an Dritte abgegeben oder verkauft.

 

Die Begehung ausgewählter Jugendfreizeiteinrichtungen hat aus Sicht des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (VetLeb) ergeben, dass die folgenden Mindestanforderungen in KJFE erfüllt sein müssen, um Angebote im o.g. Sinne in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

 

Prinzipiell dürfen die von der Gruppe zusammen gekochten Speisen, nur innerhalb dieser Gruppe verzehrt werden.

 

Personelle Voraussetzungen für das verantwortliche Personal in den KJFE

-          Schulung in Hygienefragen (LMHV, § 4) durch das bezirkliche VetLeb,

-          Voraussetzungen/Schulungen gemäß Infektionsschutzgesetz.

 

Materiell-technische Voraussetzungen

-          es muss ein separater Raum, der als Küche eingerichtet werden kann, vorhanden sein,

-          die Oberflächen von Wänden und Fußböden müssen leicht reinigungsfähig und desinfektionsmittelresistent sein (mind. Fliesenspiegel in den Arbeitsbereichen – besser komplett gefliest, da dauerhafter),

-          die Oberflächen der Einrichtungsgegenstände müssen leicht reinigungsfähig und desinfektionsmittelresistent sein (am besten Edelstahl, auch billige, gebrauchte Geräte möglich oder „gute“ Küchenmöbel z.B. mit Resopaloberfläche o.ä.) – andere Einrichtungsgegenstände sollten nicht angeschafft werden, das diese zwar in der Anschaffung billig sind, aber auch höchstens ein halbes Jahr halten,

-          in Abhängigkeit von den Arbeitsabläufen muss ausreichend Lagerkapazität vorgehalten werden (Kühlschränke, Hängeschränke für Nudeln, Gewürze usw.),

-          ausreichend große Arbeitsflächen müssen zur Verfügung stehen,

-          Doppelspüle für Geschirr oder Geschirrspüler,

-          Handwaschbecken,

-          Lebensmittelspüle,

-          natürliche Be- und Entlüftung ist evt. ausreichend (abhängig von der Menge und den Gerichten); bei bestimmten Arbeitsabläufen (z.B. offene Friteuse) müsste Mechanik eingebaut werden,

-          evt. weitere Ausrüstung für spezielle Arbeitsabläufe (ist von den Produkten abhängig, die hergestellt werden sollen).

 

Dazu gehören auch die jährlichen Schulungen der Mitarbeiter der JFE zum Infektionsschutzgesetz sowie in Hygienefragen durch die zuständigen Fachdienste.

 

In Bezug auf die materiell-technischen Voraussetzungen gibt es in den Einrichtungen erhebliche Unterschiede, sodass im Ergebnis der Auswertung zwischen dem

Jugendamt und dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt von 2 Varianten auszugehen ist:

 

  1. Einrichtungen sind für Kochangebote im Sinne der Typen pädagogische Mittagstische grundsätzlich geeignet
  2. Einrichtungen sind für Kochangebote ungeeignet (weitere Nutzung als Teeküche)

 

Für die unter Punkt 2 genannten Einrichtungen ist zu prüfen, ob durch einen angemessenen finanziellen Aufwand die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung der Mindestanforderungen erreicht werden können.

Einrichtungen, die eine tägliche Mittagsversorgung anbieten, müssen die gesetzlichen Standards analog zu anderen gastronomischen Betrieben einhalten.

Das Jugendamt wird im Rahmen einer Abfrage ermitteln, welche KJFE pädagogische Mittagstische zukünftig anbieten wollen, diese werden dann entsprechend der Mindestanforderungen durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt geprüft.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

in Abhängigkeit vom Maß der Umsetzbarkeit

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Zielsetzung pädagogischer Mittagstische ist die exemplarische Einbindung von Mahlzeiten in soziale Interaktion. Mit der Definition von Rahmenbedingungen für pädagogische Mittagstische sollen junge Menschen und Familien im Rahmen der Möglichkeiten der Jugendhilfe in Hinblick auf gesunde und ausreichende Ernährung als Teil und Voraussetzung gelingender sozialer Interaktion unterstützt werden.  

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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