Drucksache - VI-0351  

 
 
Betreff: Aufhebung eines BA-Beschlusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD und LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.12.2007 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD/Linke, 13. Tagung, 06.02.2008
Ausf. nach Beschlussf. Antrag SPD und Linke, 13. Tagung, 06.02.2008
VzK 13, SB, 14. Tagung, 12.03.2008

Die BVV möge beschließen:

 

Siehe Anlage

 

Der Beschluss widerspricht dem BA-Beschluss VI-0120/07, »Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                  . 2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0351

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Tagung der BVV am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VI-0351:

 

„Der Bezirksamtsbeschluss VI-0245/07 vom 09.10.07, Schlussbericht zur BVV – Drucksache VI-0121, „Erst prüfen, dann entscheiden“, wird aufgehoben.

 

Der BVV ist bis zu ihrer 14. Tagung ein neuer Schlussbericht vorzulegen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Maßnahme „Einrichtung einer Fußgängerzone in der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße“ ist seit sehr langer Zeit geplant und schließlich im Programmjahr 2004 ins Förderprogramm Stadtumbau Ost aufgenommen worden. Mit S.T.E.R.N. wurde der Überlassungsvertrag zur Realisierung der Maßnahme am 4.11.2005 abgeschlossen. Die kassenmäßige Umsetzung wurde für das Kassenjahr 2007 festgelegt, sodass die bauliche Realisierung und finanzielle Abrechnung in 2007 zu gewährleisten war. Die konkrete Ausführungsplanung wurde folgerichtig am 29.01.2007 beauftragt und in Verbindung damit auch kurzfristig eine Bürgerversammlung vorbereitet und am 28.02.2007 durchgeführt.

 

Die zeitgleich zu diesem bauvorbereitenden Prozess laufende Abstimmung zu den Sanierungszielen „Öffentlicher Raum und Verkehr“ wurde am 30.03.2007 im Sanierungsbeirat und abschließend dann in der BVV am 05.06.2007 mit den entsprechenden Zielen für alle 5 Sanierungsgebiete beschlossen. Für das Sanierungsgebiet  Kollwitzplatz wurde dabei als weiterer Handlungsbedarf u.a. folgender konkreter Schritt genannt: „ Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten zusätzlicher verkehrsberuhigender Maßnahmen: Schließung des Straßenabschnitts Wörther Straße zwischen Kollwitzstraße und Husemannstraße zur Erweiterung des Freiflächenangebots zwischen „Schöner Ecke“ und Kollwitzplatz.“

- 2 -

 

Am 23.05.2007 beschloss die BVV das Ersuchen an das Bezirksamt.

 

Seit dem 22.05.07 lief aber bereits die Ausschreibung der somit von der Ausführungsplanung her festgelegten Baumaßnahme. Um dennoch sowohl dem Prüfauftrag aus den Sanierungszielen als auch dem des BVV - Ersuchens VI –0121 „Erst prüfen, dann entscheiden“ Genüge zu tun, wurde in Übereinstimmung  mit dem Sanierungsträger S.T.E.R.N., dem Planungsbüro, der Polizei und der Unteren Straßenverkehrsbehörde entschieden, den umzugestaltenden Straßenabschnitt der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße zunächst als verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen (Anordnung der Unteren Straßenverkehrsbehörde vom 14.08.2007). Die Zufahrtsbereiche zur Husemann- und Kollwitzstraße werden aufgepflastert und als Gehwegüberfahrten ausgebildet, bleiben aber offen und also auch dieser Abschnitt der Wörther Straße befahrbar. Die dann innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches vorhandenen 12 Pkw-Stellplätze bleiben erhalten und werden entsprechend der Vorschriften für einen verkehrsberuhigten Bereich markiert.

 

Auch wenn die Maßnahme kaum  in einem sachlichen Zusammenhang mit den aus der Machbarkeitsstudie  zur Parkraumbewirtschaftung zu erwartenden Aussagen bzw. zur Ausweisung von Car – Sharing - Stellplätzen steht, widerspricht die jetzt ausgeführte Maßnahme nicht den Prüfaufträgen.

 

Vielmehr entspricht die nunmehr durchgeführte Neugestaltungsmaßnahme dem beschlossenen und somit umzusetzenden Sanierungsziel am Kollwitzplatz. Sie trägt zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger und Fahrradfahrer bei und verbessert insbesondere die Querungssicherheit von der „Schönen Ecke“ zum gesamten Kollwitzplatz.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

 

- 3 -

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch den jetzt angeordneten verkehrsberuhigten Bereich wird die Querung der Wörther Straße gerade im Abschnitt vor dem Zugang zum Spielplatz auf dem Kollwitzplatz entschieden sicherer. Es bleiben, anders als ursprünglich beabsichtigt, Kfz – Stellplätze in diesem Abschnitt erhalten.

Daher bleibt festzuhalten: mit der Umsetzung des eigentlichen geplanten Fußgängerbereiches wäre die Aufenthaltsqualität in diesem Straßenabschnitt zu Gunsten von Kindern und Familien gerade im Zusammenhang mit dem Spielplatz auf dem Kollwitzplatz und dem parkähnlichen Ensemble um die Lange Bank an der Ecke Wörther Straße / Kollwitzstraße wesentlich höher. Durch das Ersuchen der BVV wurde eine Entscheidung zu Gunsten von Kfz - Stellplätzen getroffen.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                        Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 
 

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