Drucksache - VI-0343  

 
 
Betreff: Ergebnis des Vergabeverfahrens zur weiteren kulturellen Nutzung des Kulturhauses "Peter Edel" Berliner Alle 123-125, 13088 Berlin und Auf-nahme von Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Erbbau-rechtsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.12.2007 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl.BA zur Beschlussf., 12. Tagung, 19.12.2007

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Ergebnis des Vergabeverfahrens zur weiteren kulturellen Nutzung des Kulturhauses „Peter Edel“, Berliner Allee 123-125, 13088 Berlin und Aufnahme von Vertrags-verhandlungen über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.       Aufgrund des beschränkten Vergabeverfahrens im September/Oktober 2007 für das "Kulturhaus Peter Edel" sollen mit den in Gemeinschaft angetretenen Bewerbern Theater(t)raum e.V./berliner schule für schauspiel/Stiftung SPI/Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zur weiteren kulturellen Nutzung des Standortes Berliner Allee 123-125, 13088 Berlin, aufgenommen werden.

2.       In den Vertragsverhandlungen ist darauf hinzuweisen, dass die Übertragung der Einrichtung von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen ist.

 

 

3.  Begründung

 

Nach dem Scheitern des Interessenbekundungsverfahrens zum Kulturhaus „Peter Edel“ Ende 2006 / Anfang 2007, das eine Sicherung der kulturellen Nutzung in freier Trägerschaft sondierte, wurde im September 2007 ein Vergabeverfahren auf der Grundlage eingeschränkter Angebotseinholung eingeleitet. Ziel der Angebotsabfrage war die Ermittlung möglicher zukünftiger Betreiber des Kulturhauses, die in der Lage sind, die Immobilie im Wege eines Erbaurechtsvertrages zu übernehmen und zu sanieren, sowie eine dauerhafte kulturelle Nutzung sicherzustellen.

Erwartet wurde ein Vorschlag für ein Nutzungskonzept, das

 

-         den Standort für eine kulturell orientierte Nutzung in Pankow/OT Weißensee erhält und profiliert,

-         eine Nutzung des großen Veranstaltungssaales für  öffentliche kulturelle Angebote auch zukünftig ermöglicht,

-         ein Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept beinhaltet.

 

Zu den Anforderungen an das Nutzungskonzept gehörten:

-         detailliertes Nutzungskonzept für alle Gebäudeteile,

-         Finanzierungskonzept,

-         Lärmschutzkonzept,

-         Umsetzungszeitplan,

-         Bonitätsnachweis,

-         Aussagen zur angestrebten Rechtsform, ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit und ggf. Referenzen.

 

Für die eingeschränkte Angebotseinholung wurden 6 potenzielle Interessenten ange-schrieben, die nach dem Scheitern des IBV ihr Interesse an einer kulturellen Nutzung des Kulturhauses gegenüber dem Bezirksamt zum Ausdruck gebracht hatten. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, an einem Rückfragekolloquium teilzunehmen. Zwei Bewerber machten hiervon Gebrauch. Drei  Interessenten reichten danach fristge-recht bis zum 22. Oktober 07 ein Angebot ein. Der Bitte um Terminverlängerung eines weiteren Interessenten wurde nicht stattgegeben. Von den drei eingereichten Angeboten war eines auf Grund mangelnder Detaillierung nicht bewertbar und wurde deshalb im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

 

In die Bewertungsphase des Vergabeverfahrens fanden somit  zwei Angebote Eingang, die fristgerecht und beurteilungsfähig vorlagen.

Es handelte sich dabei um die Bewerbergemeinschaften:

 

1. Theater(t)raum e.V./ berliner schauspielschule und die Gesellschaft für StadtEntwicklung gGmbH (GSE) der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin,

 (SPI) und

2. Pette Immobilienentwicklung GmbH und Förderverein Kulturhaus Weißensee e.V.

 

Bewertet  und auf einer festgelegten Skala gewichtet wurden inhaltliche Kompetenz, betriebswirtschaftliche Kompetenz und Plausibilität des Umsetzungsplanes. In die endgültige Bewertung einbezogen wurden ebenfalls die fachliche Stellungnahme des Immobilienservices und das Meinungsbild des BVV-Ausschusses für Kultur und Bildung nach Anhörung beider Bewerber am 28.11.07.

 

In diesem Entscheidungsprozess hat sich in der Gesamtbewertung die Bewerbung von Theater(t)raum e.V./ berliner schauspielschule gemeinsam mit der GSE ein-deutig als die überzeugendere und in allen wesentlichen Kriterien belastbare er-wiesen. Das Konzept und die Vorstellungen zur Umsetzung sowie vorliegende Erfahrungen und Know-how des Bewerbers zeichnen sich durch Kompetenz und Plausibilität aus. Die Chance, das Kulturhaus Peter Edel auf diesem Wege nicht nur zu erhalten, sondern als Kulturstandort qualitativ und quantitativ zu profilieren, kulturelle Angebote im Ortsteil Weißensee mit überörtlicher Ausstrahlung vorzu-halten, ist hier realistisch gegeben. Als international agierendes Schauspielhaus, als künstlerische und kulturelle Begegnungsstätte, als Kombination von Ausbildungs-betrieb und öffentlichen Veranstaltungen, inkl. Festivals, Film und anderen Ver-anstaltungssegmenten verspricht die Realisierung des Gesamtvorhabens eine große Bereicherung im Sinne der Aufwertung des Stadtteils, für eine lebendige Infra-struktur im Bezirk und für eine vielfache Ausstrahlungskraft darüber hinaus. Zugleich ist der Bewerber offen für Kooperationen und den Erhalt bestimmter traditioneller Angebote, die das Haus in der Vergangenheit prägten (wie z.B. der Jazz oder die Zusammenarbeit mit „No limit“).

Die Darlegungen zu dem nutzungsbedingten Umbau und zum Sanierungskonzept sind baulich und kostenseitig realistisch. Die Finanzierungskonzeption erscheint plausibel und wird den Anforderungen des Bezirksamtes bei der Angebotsauf-forderung weitgehend gerecht. Die angestrebte Förderung des überwiegenden Teils der Baukosten aus öffentlichen Mitteln (EFRE, Lotto u.ä.) wird plausibel entwickelt und begründet und erscheint chancenreich. Dabei bietet das Konzept hinreichend Spielräume um im Falle eine geringeren als der angestrebten Förderung Umbau und Sanierung dennoch abzusichern.

 

Konzeption und Umsetzungsvorstellungen des zweiten, in die engere Auswahl einbezogenen Bewerbers waren einerseits nicht vollständig und andererseits nicht ausreichend und plausibel. Insbesondere konnten die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Kostenkalkulation für Sanierung und Betrieb nicht überzeugen. Im Nutzungs-konzept blieben, auch nach der Anhörung des Bewerbers, die Verteilung von Ver-antwortung und Kompetenzen im Bewerberkonsortium unklar. Das Nutzungskonzept wie das wirtschaftliche Betriebskonzept wiesen Widersprüche und Zielkonflikte auf, die die Bewerber nicht plausibel aufzulösen vermochten.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Dauerhafte Entlastung von Infrastrukturkosten in Höhe von € 53.440 bw und

€ 119.917 buw p.a. (Ergebnis 2006).

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                  Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und 

                                                                    Stadtentwicklung


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

Keine Auswirkungen

Positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

X

X

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. 

 

 
 

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