Drucksache - VI-0338  

 
 
Betreff: Änderungsbeschluss zur Drucksache V-1281 vom 28.06.2006 "Erwerb des Grundstückes und aufstehenden Gebäudes Bizetstraße 27, 13088 Berlin, durch das Land Berlin und Ausbau zu einem abteilungsübergreifenden Bildungsstandort unter Einsatz von Fördermitteln der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.12.2007 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl des BA zur Beschlussf., 12. Tagung, 19.12.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                 04.12.2007  2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Änderungsbeschluss zur Drucksache V-1281 vom 28.06.2006

„Erwerb des Grundstückes und aufstehenden Gebäudes Bizetstraße 27,

13088 Berlin, durch das Land Berlin und Ausbau zu einem abteilungs-

übergreifenden Bildungsstandort unter Einsatz von Fördermitteln der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung“

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Beschlusspunkt 3. der Drucksache V-1281 vom 28.06.2006 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

Spätestens mit Inbetriebnahme der Bizetstraße 27, 13088 Berlin, als Bildungszentrum wird die bezirkliche Einrichtung in der Falkenberger Str. 183, 13088 Berlin, aufgegeben und das Grundstück an den Liegenschaftsfonds übertragen.

Das Kulturhaus Peter Edel, Berliner Allee 123/125, 13088 Berlin,soll durch gesonderte Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an einen freien Träger übertragen werden. 

 

 

3.  Begründung

 

Mit dem BVV-Beschluss V-1281 vom 28.06.2006, der den Erwerb und die Sanierung des Gebäudes Bizetstr. 27 und dessen Nutzung als abteilungsübergreifendes Bildungszentrum vorsieht, wurde das Bezirksamt ersucht, die Wirtschaftlichkeits-berechnung zu vervollständigen und zu aktualisieren. Durch eine veränderte Rahmensetzung, die eine Intensivierung der Nutzung des Objektes durch Einrichtungen des Amtes für Kultur und Bildung unter Aufgabe zusätzlicher Standorte zur Schaffung von fachlich-organisatorischen Synergien und zur Senkung der Infrastrukturkosten und damit eine Verbesserung des KLR-Ergebnisses anstrebt, war eine rein zahlenmäßige Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis des Jahresergebnisses 2006 nicht mehr sinnvoll. Es musste zunächst, unter Beibehaltung der Gesamtziele, ein modifiziertes Nutzungskonzept entwickelt werden, das nun vorliegt und der folgenden Kostenbetrachtung unterzogen wurde.

 

Gegenüber dem damaligen BVV-Beschluss V-1281 tritt folgende Veränderung ein:

 

3.1.           Nutzungsmodell

 

·        Die Volkshochschule zieht mit dem Angebot aus dem Kulturhaus Peter Edel, der Danziger Str. 101 sowie aus den Schulen Görschstr. 42/44 (Carl-von-Ossietzky-Gymnasium) und Neue Schönholzer Str. 10 (Jugendkunstschule) in die Bizetstr. 27

·        Die Musikschulstandorte Falkenberger Str. 183, Caligari-Platz 1 (Brotfabrik) und Bernkasteler Str. (Raoul-Wallenberg-Schule) werden in die Bizetstr. 27 verlagert

·        Die Verlagerung von Frauenprojekten freier Träger in die Bizetstr. 27 erfolgt nicht

 

Die im BVV-Beschluss V-1281 genannte Einrichtung (Frauenprojekt) ist am Standort Breite Straße 2, 13187 Berlin, zwischenzeitlich aufgegeben worden.

Das Projekt in der Langhansstraße 141, 13089 Berlin kann aufgrund des neuen Nutzungskonzeptes nicht mehr in die Bizetstraße 27 verlagert werden.

 

Weitere Ausführungen zum modifizierten Nutzungskonzept sowie zur Wirtschaftlich-keitsberechnung sind der gesonderten Vorlage zur Kenntnisnahme zu entnehmen.

 

Durch die Aufgabe mehrerer Standorte und die Konzentration des Angebotes am Standort Bizetstraße 27 verringern sich die Infrastrukturkosten und der personelle Betreuungs- und Koordinationsaufwand (Hausmeister, Kursbetreuung; SE Imm) für das LuV 6 erheblich.

Des Weiteren erfolgt durch Raumverdichtung eine Reduzierung der vom LuV 6 ge-nutzten Fläche um knapp 2.417 qm, mit entsprechenden Folgen für Betriebskosten und Umlagen.

 

Bei Aufgabe der Altgebäude und Übernahme der Bizetstr. 27

-                     verringert sich die Fläche (von 4.604 auf 2.187) um 2.417 qm

-                     sinken die Betriebskosten (von 135.108 auf 68.999) um €  66.109

-                     sinken die buw Kosten (von 225.607 auf 104.700) um € 120.907.

-                     werden rd. € 42.000 Mehreinnahmen erwartet (alles jeweils p.a.).

 

 

3.2.           Aufzugebende bzw. an einen freien Träger zu übertragende Objekte

 

·        Musikschulstandort Falkenberger Str. 183, 13088 Berlin 

·        Kulturhaus Peter Edel, Berliner Allee 123/125, 13088 Berlin

 

Durch die Aufgabe des Objektes Falkenberger Str. 183 entfällt der dortige Sanierungsbedarf in Höhe von mindestens € 80.000 (plus erhebliche Kosten für Brandschutzauflagen und Zweiten Rettungsweg, die nicht quantifiziert sind).

Durch die Komplettsanierung der Bizetstr. 27 fällt dort in den nächsten Jahren keine bis wenig bauliche Unterhaltung an. Da im neuen Gebäude die Musikschulräume funktionsgerecht geplant werden können, verbessert sich die Raumsituation - unter fachlicher Nutzung zweier bisher nicht vorhandener Veranstaltungsräume - gravierend.   

Die Aufgabe (Übertragung) des Kulturhauses Peter Edel ist darin begründet, dass weder Personalmittel noch Sachmittel vorhanden sind, um den Veranstaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Des Weiteren ist auch die notwendige Sanierung des Gebäudes aus bezirklichen Mitteln nicht finanzierbar.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird das Kulturhaus Peter Edel im Wege eines Erbbaurechtsvertrages an einen freien Träger zur kulturellen Nutzung übergeben.

 

Das Umweltbüro wird in eine bezirkliche Einrichtung verlegt.

 

 

3.3.           Weiternutzung aufgegebener Räume

 

·        Danziger Str. 101 - Fachvermögen Kultur: hier ist eine Intensivierung der

Nutzung durch den Kooperationspartner Kunsthaus e.V. geplant

·        Görschstr. 42/44 (Carl-von-Ossietzky-Gymnasium) -  Fachvermögen Schule: Weiternutzung durch Schule

·        Neue Schönholzer Str. 10 (Jugendkunstschule) - Fachvermögen Schule: Weiternutzung durch Schule

·        Caligari-Platz 1 (Brotfabrik) - Fachvermögen Kultur: über Nachnutzung wird im Zuge der weiteren Verhandlungen mit dem Kooperationspartner Glashaus e.V. entschieden  

·        Bernkasteler Str. 78 (Raoul-Wallenberg-Schule) - ist z.Z. noch im Fachvermögen Schule (ab 01.01.08 Finanzvermögen) und soll auf einen freien Träger übertragen werden.

 

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 2 Ziff. 10 BezVG  

       

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Infrastrukturkosten für die Produkte der FBe Volkshochschule, Musikschule und Kunst und Kultur werden um € 66.109 (Betriebskosten) und € 120.907 (buw) gesenkt. Durch die verringerten Teilkosten würde sich bei gleichbleibender Menge eine Verringerung der Stückkosten bei den Produkten ergeben.

Durch die Verbesserung des Angebots kann mit einer Erhöhung der Einnahmen der VHS um € 30.000, durch höhere Raumvermietungen um € 12.000 gerechnet werden, die in ihrer Korrelation zu den Mengen die Stückkosten bei den Produkten der VHS weiter absenken würden.

 

Für den Gesamthaushalt des Bezirks ergibt sich  eine Entlastung bei den Betriebs-kosten (BK) in Höhe von € 5.402, sowie buw eine Minderbelastung in Höhe von € 61.807, da die Infrastrukturkosten für die nicht aufzugebenden Objekte lediglich auf andere Kostenträger umgelegt werden.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Parallel zur Zunahme der Zielgruppe im Sanierungsgebiet Komponistenviertel wird ein konzentriertes Bildungs- und Kulturangebot für Kinder, Jugendliche und Familien in guter Erreichbarkeit (Anton-Platz) im Einzugsgebiet der OTe Weißensee und Prenzlauer Berg geschaffen. 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

Keine Auswirkungen

Positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

Quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

x

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. 

 

 
 

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