Drucksache - VI-0337  

 
 
Betreff: Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-43b im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.12.2007 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, BA, 12. Tagung, 19.12.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .11.2007

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

-          Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX-43b im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.11.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-43b für das Gelände zwischen Hauptstraße, Blankenfelder Straße und Gartenstraße und der nördlichen Grenze der Grundstücke Gartenstraße 25, Flurstück 210, Hauptstraße 20 und Hauptstraße 20a im Bezirk Pankow, Ortsteil Buchholz wird eingestellt. Der Beschluss vom 22.02.1996 (ABl. S. 4013) wird damit aufgehoben.

 

 

Begründung

 

Für das einzustellende Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 24.09.2007 wurde der zu­stän­digen Senatsverwaltung gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Ein­stel­lung der Verfahren zur Aufstellung des Bebau­ungsplanes XIX-43b im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz mitgeteilt.

Entsprechend dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 25.10.2007 - bestehen zur Absicht das Verfahren zur Aufstellung des o. a. Be­bauungsplanes einzustellen, aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen keine Bedenken.

Mit Bekanntmachung des Bezirksamtsbeschlusses zur Einstellung des Bebauungs­planverfah­rens im Amtsblatt für Berlin ist das betreffende Verfahren eingestellt.

Der Bebauungsplan XIX-43b wurde vom ehemaligen Bezirksamt Pankow von Berlin zur Sicherung, Neuordnung und Ergänzung der noch weitgehend vorhandenen Dorf­struktur Französisch Buchholz mittels Ausweisung eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes als Baukörperfestsetzung und Verkehrsflächen aufge-­


stellt und ist bis zur Beteili­gung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB im Verfahren geführt worden.

Die auf der Rechtsgrundlage des § 34 BauGB zwischenzeitlich vorgenommene Be­bauung hat sich weitestgehend an diesen Planungszielen orientiert, ein Pla­nungser­fordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben, daher war das Planverfahren einzustellen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

Dr. Michail Nelken

Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen