Drucksache - VI-0313  

 
 
Betreff: Qualitative Forderungen des Berliner Bildungsplanes an Kitas in der Personalausstattung berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs 0313, Antrag Kinder- und Jugendhilfeausschuss, 11. BVV am 21.11.2007
VzK 13, ZB, 13. Tagung, 06.02.2008
VzK, SB, 15. Tagung, 30.04.2008

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die sich aus dem BBP er

 

Siehe Anlage

Die Berechnungsgrundlage für die Personalausstattung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung hat sich nach Einführung des B

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .04.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Drucksache Nr.: VI-0313

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Qualitative Forderungen des Berliner Bildungsplanes an Kitas in der Personalausstattung berücksichtigen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

In Erledigung der in der 11. Sitzung am 21.11.2007 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0313

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzuset­zen, dass die sich aus dem Berliner Bildungsplan ergebenden höheren Anforderungen an die Tagesbetreuung von Kindern in folgender Weise berücksichtigt werden:

·        Erhöhung des Leiterstellenanteils, um den vielfältigen Führungs- und  Vernetzungs­aufgaben gerecht werden zu können

·        voller Personalausgleich für die ErzieherInnen aufgrund des Mehraufwandes

  • bedarfsgerechte Kostenübernahme für die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für die Fort- und Weiterbildung“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 14.03.08 liegt der Abteilung Jugend und Immobilien nun die Antwort auf unser Schreiben vom 16.01.2008 vor. Inhaltlich ist die Antwort zu unserem Anliegen wie folgt zusammenzufassen:

 

Zur Frage einer Erhöhung des Leitungsschlüssels wird seitens des Senats versichert, dass der Leitungsschlüssel Bestandteil der Überlegungen zur Personalausstattung ist.

Dem Senat von Berlin liegt viel an der frühkindlichen Bildung und Förderung der Kinder und es wird verdeutlicht, dass für eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit in Berliner Kindertageseinrichtungen eine ausreichende Personalausstattung unentbehrlich ist. In der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) ist geregelt „die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms auch hinsichtlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes nach Ablauf von spätestens drei Jahren zu evaluieren“. Diese Evaluation wird gegenwärtig im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung der QVTAG zwischen den Vereinbarungspartnern vorbereitet.

 

In der Antwort wird aber auch darauf hingewiesen, dass das Bildungsprogramm die pädagogische Arbeit erleichtern und die Erzieherinnen in der veränderten Aufgabenwahrnehmung unterstützen soll.

„Die pädagogische Fachkraft ist nicht mehr zuständig für die permanente Beschäftigung und Animation der Kinder, sondern soll vielmehr die Eigentätigkeit des Kindes berücksichtigen, dementsprechend die Räume gestalten, beobachten und dokumentieren und auf dieser Basis gezielte Angebote machen. Es soll nicht mehr, sondern anders gearbeitet werden. Viele Erzieherinnen und Erzieher können die Veränderung ihrer Rolle noch nicht ausreichend nachvollziehen und empfinden die für sie neuen Aufgaben möglicherweise deshalb als Mehrbelastung.“

 

Hinsichtlich der Forderung nach einer bedarfsgerechten Kostenübernahme für die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte für die Fort- und Weiterbildung wird auf die Fortbildungen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFFB) verwiesen. Die dort ausgeschriebenen Seminare und Weiterbildungen tragen dem angemeldeten Bedarf an Themen und Fortbildungsinhalten Rechnung.

Darüber hinaus werden auf Anfrage von Teams auch Inhouse-Fortbildungen in bestimmtem Umfang organisiert. Allen Fachkräften steht dieses Angebot des fachübergreifenden Bereichs zur Verfügung.

 

Den bildungspolitischen Zielen des Senats zur Verbesserung der Qualität der Bildungsprozesse im Kita-Bereich entsprechend haben alle Trägerverbände, die Eigenbetriebe und das Land Berlin gemeinsam die QVTAG abgeschlossen und sich damit auf qualitätsfördernde Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsprogramms verständigt. Damit alle Träger diese Anforderungen auch verbindlich umsetzen können, hat das Land Berlin im Jahr 2006 die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen pauschal zunächst um 1,5 % und seit dem 01.01.2008 um 2 % erhöht, so dass sich der Eigenanteil der Träger von 9 % auf 7 % reduzierte. Der Einsatz der Mittel liegt in der Eigenverantwortung des Trägers.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin im Rahmen der Arbeit in verschiedenen Gremien die Fragen der Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen und der übergreifenden Fortbildungsmöglichkeiten verfolgen.

 

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Frühzeitige Bildungsprozesse sind nicht nur komplex, sondern haben entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit der kindlichen Bildungsprozesse. Gerade deshalb sollten sie in einem Bildungsprogramm gut strukturiert dargestellt, auf Ziele, wie beispielsweise Organisation der Arbeit in der Kindertagesstätte, die Regelungen der betrieblichen Abläufe und die Form der Zusammenarbeit sowohl im Team als auch mit den Eltern, bezogen und mit Aufgaben für die Erzieherinnen und Erzieher konzentriert werden.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil           

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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