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Drucksache - VI-0280
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2007 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Änderung
der Sanierungsziele für das Grundstück Mühlenstraße 11, alte Mälzerei, im
Sanierungsgebiet Pankow - Wollankstraße Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.10.2007 folgenden Beschluss gefasst: Die Ziele und Zwecke der
Sanierung werden für das Grundstück Mühlenstraße 11, Flurstücke 386, 387, 389
und 390 (siehe Anlage 1) wie folgt geändert: 1.) Die im Rahmenplan 2000 (siehe Anlage 2) dargestellte
Nutzung „Mischnutzung IV, Geschäftshaus mit 100%
Handel/Dienstleistungen“ mit dem Lagesymbol „kulturelle Einrichtung“
wird aufgegeben. 2.) Das Gebäude der ehemaligen Mälzerei wird der Nutzung
„Wohnen“ zugeführt. Die an der Ostkante des Flurstücks 386
befindlichen und auf die angrenzenden Flurstücke ragenden Nebengebäude können
bei Bedarf erhalten bleiben und einer wohnverträglichen Nutzung zugeführt
werden. Der Rahmenplan wird entsprechend geändert (siehe Anlage 2). 3.) Der Bebauungsplanentwurf XIX-26 ist entsprechend
anzupassen. Begründung Die Änderung der Ziele und Zwecke der Sanierung
bezieht sich im Wesentlichen auf das Flurstück 386 (siehe Anlage 1). Dieses
Flurstück ist von einem Investor erworben worden, der das unter Denkmalschutz
stehende Gebäude der ehemaligen Mälzerei instand setzen, modernisieren,
teilweise baulich ergänzen (Tiefgarage) und teilweise an ihm auch
Abbruchmaßnahmen (Lichthöfe) durchführen sowie einer neuen Nutzung zuführen
will. Nach diesen Plänen sollen maximal ca. 150 Wohnungen (je nach Größe der
Wohnungen ggf. weniger an Anzahl) mit maximal 75 Stellplätzen in einer
Tiefgarage sowie ca. 15 oberirdischen Stellplätzen entstehen. Die o. g. Nebengebäude,
teilweise unter Denkmalschutz stehend, sollen nunmehr zum Teil erhalten bleiben
und einer Nebennutzung zum Wohnen (Fahrradräume, etc.) zugeführt werden. Der
Investor beabsichtigt, auch die Flurstücke 387, 389 und 390 zu erwerben und die
zwischen dem Alteigentümer und Berlin im städtebaulichen Vertrag vom 19.7.2000
vereinbarte Bodenordnung durchzuführen. Nach der alten Planung (siehe
auch Bebauungsplanentwurf XIX-26) sollte das Mälzereigebäude vollständig
gewerblich kerngebietstypisch genutzt werden. Unter dem Gebäude war eine
Tiefgarage mit insgesamt ca. 95 Stellplätzen vorgesehen. Hinzu kamen ca. 10
Stellplätze zu ebener Erde. Weitere Stellplätze sollten für die Neubebauung
errichtet werden, so dass insgesamt 177 Stellplätze auf dem gesamten Areal in
Tiefgaragen und ebenerdig entstehen sollten. Bis auf die 10
Behindertenstellplätze sollten alle von der Mühlenstraße erschlossen werden.
Der gesamte Lieferverkehr für das Mälzereigebäude sollte ebenfalls unterirdisch
erfolgen. Nach den neuen Planungen soll
die Tiefgarage für die künftigen Bewohner über die Neue Schönholzer Straße
erschlossen werden. Nach Abwägung wird dies befürwortet, da die Neue
Schönholzer Straße noch in diesem Jahr erneuert wird und eine Asphaltdecke zur
Lärmminderung erhält. Insgesamt wird im gesamten Block durch die neue Planung
eine Reduzierung des Zielverkehrs erreicht. Der Fahrzeugverkehr reduziert sich
auf die künftig dort wohnende Bevölkerung. Die ursprünglich verfolgte Planung,
auf dem Areal eine kerngebietstypische Nutzung (Sport, Kino, Kultur)
vorzusehen, hätte durch den Park/Suchverkehr eine weit höhere Belastung für die
angrenzenden Bewohner zur Folge gehabt. Die Änderung der Ziele und Zwecke der
Sanierung fließen in das Bebauungsplanverfahren für den Entwurf XIX-26 ein.
Hier ist eine entsprechende Anpassung an die Sanierungsziele vorzunehmen. Die
Betroffenenvertretung hat die neue Planung zur Mälzerei auf der
Ausschusssitzung am 5.7.2007 sowie in der Sanierungsbeiratssitzung am 10.7.2007
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung von SenStadt erfolgte
schriftlich am 1.8.2007. Darüber hinaus erfolgte eine
Vorstellung des Vorhabens durch den Investor/Architekten vor der
Bezirksamtssitzung am 4.9.2007. Hinweis: Die Neuordnung auf
den berlineigenen Flächen des Schulstandorts Neue Schönholzer Straße 32 sowie
des Kinderspielplatzes Mühlenstraße 8 (siehe Anlage 2, unteres Bild) wurde am
7.12.2004 (Drs. V-876/2004) vom Bezirksamt beschlossen. Auswirkungen
auf die Infrastrukturbedarfe Schulen Kindertagesstätten Jugendeinrichtungen
„Im
Sanierungsgebiet Wollankstraße befinden sich folgende
Jugendfreizeiteinrichtungen: JFE Schabracke Pestalozzistr. 8a, JUP, Florastr.
84 und zukünftig JFE Mühlenstr. 24. Im unmittelbaren Einzugsbereich gibt es die
JFE Tivolotte, Berliner Str. 27/26, den KBH Am Bürgerpark 15-18, die JFE
Grabbeallee 33 und die JFE Majakowskiring 58. Das
Jugendamt geht davon aus, dass der durch den Ausbau der Alten Mälzerei
entstehende Bedarf an Plätzen in JFE´s in den vorhanden Einrichtungen abgedeckt
werden kann.“ Spielplätze Das
geplante Bauvorhaben bringt einen Einwohnerzuwachs von ca. 250 Personen mit
sich. Demnach würden für ca. 2.460 EW 2.239 m² bespielbare Flächen zur
Verfügung stehen. Aus Sicht der Spielplatzplanung ist das hinzunehmen, wenn für
das Bauvorhaben selbst, die privaten Spielflächen quantitativ und qualitativ
auf dem Baugrundstück errichtet werden. Ein Verweis auf das landeseigene
Grundstück Mühlenstraße 8, welches als öffentlicher Spielplatz hergerichtet
werden soll, ist zu versagen.“ Auswirkungen
auf das Zentrenkonzept Der Bereich der „Alten Mälzerei“ ist
Bestandteil des am 6.12.2005 (BA-Vorlage V-1193/2005) beschlossenen
Zentrenkonzepts des Bezirks Pankow. Gemäß den bisherigen Sanierungszielen sollte
hier eine kerngebietstypische Nutzung u.a. mit Kino, Sport- und
Kultureinrichtungen entstehen. In diesem Ergänzungsbereich sollte die Vielfalt
der Angebote im Hauptzentrum Pankow durch die Ansiedlung von Freizeitfunktionen
unterstützt werden und so der Zentrumsentwicklung dienen. Mit der Änderung des Sanierungsziels in Wohnnutzung wird
an diesem Standort keine das Hauptzentrum fördernde Funktion ermöglicht. Durch die planerische Entscheidung über die Sanierungszieländerung
wird das Hauptzentrum nicht in Frage gestellt, allerdings sollte bei der
kommenden Aktualisierung des Zentrenkonzepts mit der Herausnahme der „Alten
Mälzerei“ aus dem Hauptzentrum die Gebietskulisse, insbesondere südlich
der Schulstraße, Florastraße bis zur Bahn, geprüft werden. Mit dieser Entscheidung bekommen die wenigen im
Hauptzentrum vorhandenen Potenziale eine höhere Bedeutung für die
Zentrumsentwicklung. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.8.2007
das Vorhaben mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage 3 Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch
die Schaffung von Wohnraum ist eine positive Kinder- und
Familienverträglichkeit zu erwarten. _____________
___________________ Christine
Keil
Dr. Michail Nelken stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Kultur,
Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage
3 zum BA-Beschluss vom....................................
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