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Drucksache - VI-0275
Dem Bezirksamt wird empfohlen,
Der
Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung der Drs. VI-0275. Abstimmungsergebnis: 2 (ja), 10
(nein), 4 (Enthaltungen) Seit
Anfang der Neunziger Jahre ist in den meisten Bundesländern der Trend zu
beobachten, im Bereich „öffentlicher Gesundheitsdienst“ die
finanziellen Mittel nachhaltig zu kürzen. Dies trifft seit 1993 auch auf Berlin
zu. Diese Entwicklung wurde mit dem Gesetz zur Reform des öffentlichen
Gesundheitsdienstes (GDG), das seit Juli 2006 in Kraft getreten ist, erneut
bestätigt. Was aus finanzpolitischer Sicht zunächst als Erfolg gewertet werden
könnte, erweist sich mittelfristig als Trugschluss, denn wer im Bereich
Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene dauerhaft Mittel kürzt, dem fallen Jahre später die Folgekosten
für Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit gleich mehrfach wieder zur
Last. Insbesondere
auch die in der Öffentlichkeit vehement diskutierte starke Zunahme der
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Kindesmisshandlungen
erfordern Konsequenzen Begründung zur Beschlussempfehlung Maßgeblich für die Entscheidung der
Mehrheit des Ausschusses, der BVV eine Ablehnung der Drs. VI-0275 (Öffentlicher
Gesundheitsdienst und Kinder- und Jugendschutz im Bezirk dürfen nicht
ausbluten!) zu empfehlen, war die Beschlussfassung der BVV zum
Doppelhaushaltsplan, Drs. VI-0217. Unter Punkt 5. (Gesundheit und
Soziales) wurde das Bezirksamt ersucht, sich in den Bereichen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes, des sozialpsychiatrischen Dienstes sowie des
jugendpsychiatrischen Dienstes für die Sicherstellung der Finanzierung des
Angebotes zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und der Eröffnung eines
Einstellungskorridores einzusetzen. Die Auswirkungen auf die Wahrnehmung von
Pflichtaufgaben, z.B. auf die Schuleingangsuntersuchungen, wurden dargestellt.
Für die Titel 42201 sowie Titel 42501 wurde in der Beschlussfassung der
notwendige Bedarf im Stellenplan dargestellt. Da in dieser Sache am 19.09.07 eine
Beschlussfassung erfolgte, die über die Drs. VI-0275 hinausgeht, wird der BVV
eine Ablehnung empfohlen. |
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