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Drucksache - VI-0241
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die Einrichtung einer durchgehenden Tempo 30-Zone durch das Wohngebiet Französisch Buchholz auf den nachfolgend aufgelisteten Straßenabschnitten einzusetzen, eine durchgängige Verkehrsberuhigung auf diesen zu erreichen und somit die Straßen vor allem für Kinder sicherer zu machen: ·
Schönerlinder
Straße, zwischen der Einmündung
Straße „Am Schafstall“ und der Bucher Straße/Triftstraße sowie im
weiteren Verlauf die ·
Hauptstraße zwischen Bucher Straße/Triftstraße und der Kreuzung
Blankenfelder Straße/Berliner Straße. ·
Triftstraße, zwischen Schönerlinder Straße und Navarraplatz sowie
im weiteren Verlauf den Rosenthaler Weg, zwischen Navarraplatz und
Dietzgenstraße/Blankenfelder Chaussee. ·
Blankenfelder
Straße zwischen Rosenthaler Weg und
Hauptstraße. Das Wohngebiet Französisch Buchholz hat einen besonders hohen Anteil
von Familien mit kleinen Kindern. Hier gibt es zwei Schulen, zahlreiche
Kindertagesstätten sowie Spielplätze und Kinder-, Jugend-, Sport- und
Behinderteneinrichtungen. Durch die beiden Autobahn Auf- bzw. Abfahrten Schönerlinder Straße und Bucher Straße sowie die dahinter liegenden Ausfallstraßen gibt es einen regen Durchgangsverkehr. So ist in der Triftstraße z. B. der einzige große Supermarkt, der Discounter PLUS (inkl. Bäcker), nur durch das Überqueren der Triftstraße zu erreichen. An genau dieser Stelle, wo es weder Ampel noch Zebrastreifen gibt, werden die 30er Zonen kurzzeitig aufgehoben, wodurch die Autofahrer auf dem Weg von oder zur Autobahn beschleunigen. Dort stehen selbst Erwachsene oft minutenlang, um über die Straße zu kommen. Die vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind jedoch nicht
ausreichend bzw. irritierend und z. T. widersprüchlich. Die vorhandenen
Begrenzungen auf 30 km/h werden an entscheidenden Stellen wieder aufgehoben.
30er und 50er Zonen wechseln, z. T. auch noch nach Tageszeiten. Fährt man z. B. von der Autobahnabfahrt Schönerlinder Straße, so wechselt die Vorschrift von 50 km/h vor der Behinderteneinrichtung NBW von 7.00 bis 15.00 Uhr auf 30 km/h, kurz danach ganztägig auf 30 km/h, ab der Einmündung Jean-Calas-Weg wieder auf 50 km/h (während in der Gegenrichtung ganzzeitig 30 km/h gilt). Kurz hinter der Straßenbahn- und Bushaltestelle Navarraplatz muss man zeitlich unbefristet wieder auf 30 km/h und 200 Meter weiter nur noch von 7.00 bis 18.00 Uhr auf 30 km/h. Dies wird im weiteren Verlauf (nach einem Überweg) wieder auf 50 km/h erhöht (während es in der Gegenrichtung bei 30 km/h bleibt), um dann kurz vor der Straßenbahnüberfahrt wieder auf 30 km/h abgesenkt zu werden, bis zur Dietzgenstraße. In Richtung Hauptstraße gilt für ca. 500 Meter Tempo 30, wird jedoch genau an der Kreuzung Buchholz Kirche, die alle Schulkinder auf dem Weg zur Schule oder zur Straßenbahn passieren, wieder auf 50 km/h erhöht. Die Verkehrsberuhigung in den genannten Straßen ist keine
Verkehrsbehinderung, sondern logisch und konsequent – sowohl mit Blick
auf die Sicherheit der Anwohner (vor allem der Kinder), als auch aus
Umweltgründen. Das ständige Beschleunigen und Abbremsen ist aus Lärm- und
Verbrauchsgründen unsinnig und belastend. Eine durchgehende Tempo 30-Zone, wie sie in allen Nebenstraßen des
Wohngebietes Französisch Buchholz gilt, würde Klarheit für alle
Verkehrsteilnehmer schaffen. |
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