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Drucksache - VI-0038
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin, den An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung §§ 12, 16 BezVG 1. Gegenstand
der Vorlage Wahl der Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss der BVV für die VI. Wahlperiode.
2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Aus der als Anlage beigelegten Übersicht zu den Bewerbern werden sechs stimmberechtigte Bürgerdeputiert und sechs Stellvertreter gewählt. 3. Begründung Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) fixiert in seinem § 70 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung. Zur Vorbereitung auf die ausstehende Wahl wurden die im Jugendamt bekannten und im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gemäß § 71, Abs. 2 SGB VIII, angeschrieben. Eine entsprechende Pressemitteilung ist erschienen. Die Vorschläge der Träger sind bis zum 10.11.2006 eingegangen und in der Anlage ersichtlich. Berücksichtigung finden nach § 22 BezVG ausschließlich Bewerber, deren Hauptwohnsitz im Land Berlin ist. Damit können 4 eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen zur Wahl der sechs stimmberechtigten Bürgerdeputierten und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschusses durch die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin sind gegeben. Das Berliner Ausführungsgesetz zum SGB VIII (AG KJHG) normiert die Anzahl der stimmberechtigten Personen aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit mit mindestens drei (§ 35 Abs. 5) und geht davon aus, dass die Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände angemessen berücksichtigt werden (§ 35 Abs. 6). Des Weiteren regelt der § 35 Abs. 7 AG KJHG das Benennungsrecht und die Berufung von bis zu 9 beratenden Mitgliedern für den Ausschuss. Eingedenk der besonderen Situation, dass der neue Ausschuss selbst beratende Mitglieder benennen kann, wird die Berufung der beratenden Mitglieder auf die Zeit nach der Konstituierung des neuen Jugendhilfeausschusses in das 1. Quartal 2007 vertagt. Die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit Stimmberechtigung ist davon nicht berührt. 4.
Rechtsgrundlage 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen 6.
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilie AnlageÜbersicht: Bewerbungen als Bürgerdeputierte für die VI. Wahlperiode KJHA
Bei den grau unterlegten Trägern befindet sich der Hauptwohnsitz des Bewerbers außerhalb Berlins |
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