Drucksache - VI-0037  

 
 
Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-31 und XIX-15
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 3. Tagung, 13.12.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2006

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-31, und XIX-15

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.12.2006 Folgendes beschlossen:

 

 

I:        Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-31 für das Gelände zwi­schen einem Teilstück der Ernst-Busch-Straße, Wolfgang-Heinz-Straße 20/36, Friedrich-Richter-Straße 21/35, dem südwestlichen Teilstück der Friedrich-Richter-Straße in Richtung Max-Burghardt-Straße, der Max-Burghardt-Straße, einem Teil­stück der Karower Chaussee, dem nordöstlichen Böschungsfuß der BAB 10, der westlichen Böschungsoberkante der Panke und einer Teilfläche des Geländes südlich der Ernst-Busch-Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wird eingestellt.

Der Beschluss vom 06.07.1995 (ABl. S. 2405) zur Aufstellung des Bebauungsplans ist damit aufgehoben.

 

II:       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-15 für das Gelände zwi­schen Blankenfelder Straße, Schönhauser Straße, Straße 19 und Straße 29 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buchholz wird eingestellt.

Der Beschluss vom 25.08.1992 (ABl. S. 2788, 2789) zur Aufstellung des Bebau­ungsplans ist damit aufgehoben.

 

Mit der Durchführung der Beschlüsse I.-II. wurde das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt.

 

 

Begründung:

 

Für die beiden einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) entfallen. Mit Schreiben vom 19.07.2006 und 27.09.2006 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) die geänderte Planungsabsicht - Einstellung der Verfahren zur

 

 

Aufstellung - der Bebauungspläne XIX-31 und XIX-15 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch und Ortsteil Buchholz mitgeteilt.

Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C vom 25.08.2006 und 27.09.2006 bestehen zur Absicht die Verfahren zur Aufstellung der o. a. Be­bauungspläne einzustellen, bezüglich der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebau­ungsplänen gemäß § 7 AGBauGB keine Bedenken.

Mit Bekanntmachung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfah­ren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt.

 

Zu 1.

Der Bebauungsplan XIX-31 wurde im Zusammenhang mit den vom Senat beschlossenen Wohnungsbaustrategien 1995 zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung mit dem Ziel, allgemeine Wohngebiete, ein Mischgebiet, öffentliche Grünflächen und Ver­kehrsflächen planungsrechtlich zu sichern, aufgestellt. Die Grundstücke im räumlichen Gel­tungsbereich gehören dem Land Berlin. Das Verfahren wurde bis zur öffentlichen Auslegung geführt.

Mit dem Wegfall der öffentlichen Fördermittel für die Errichtung von sozialem Wohnungsbau bestand bei dem damaligen Verhandlungspartner des Landes Berlin, der Wohnungsbauge­sellschaft GeSoBau, kein Interesse zur Errichtung von Wohnungen an diesem Standort mehr.

Die Grundstücke werden auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 35 BauGB beurteilt. Die bauliche Entwicklung des Plangebietes wird als nachrangig eingestuft. Ein Planerforder­nis gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht derzeit nicht mehr, so dass das Planverfahren einzu­stellen war.

 

Zu 2.

Der Bebauungsplan XIX-15 wurde im Zusammenhang mit den vom Senat beschlossenen Wohnungsbaustrategien 1995 und folgenden Wohnungsbauprojekten zur Sicherung von sozialen Infrastrukturstandorten (Schule, Kita), einer öffentlichen Parkanlage, eines allge­meinen Wohngebietes und eines Mischgebietes und der erforderlichen öffentlichen Erschlie­ßung aufgestellt. Das Verfahren wurde bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geführt.

Aufgrund neuer Prognosen zur demographischen Entwicklung im Ortsteil Französisch Buch­holz wurde auch der Bedarf an sozialer und „grüner“ Infrastruktur entsprechend reduziert. Im Ergebnis dessen ist das Planerfordernis zur Sicherung von Infrastrukturstandorten und öffentlichem Grün für diesen Bebauungsplan entfallen.

Die Blankenfelder Straße wurde gem. § 125 BauGB hergestellt. Die Grundstücke sind nach § 34 BauGB bebaubar. Ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht nicht mehr, so dass das Planverfahren einzustellen war.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadträtin für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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