Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0037
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2006
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der
Bebauungspläne XIX-31, und XIX-15 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.12.2006 Folgendes beschlossen: I:
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-31 für das Gelände zwischen
einem Teilstück der Ernst-Busch-Straße, Wolfgang-Heinz-Straße 20/36,
Friedrich-Richter-Straße 21/35, dem südwestlichen Teilstück der
Friedrich-Richter-Straße in Richtung Max-Burghardt-Straße, der
Max-Burghardt-Straße, einem Teilstück der Karower Chaussee, dem nordöstlichen
Böschungsfuß der BAB 10, der westlichen Böschungsoberkante der Panke und einer
Teilfläche des Geländes südlich der Ernst-Busch-Straße im Bezirk Pankow,
Ortsteil Buch wird eingestellt. Der Beschluss vom 06.07.1995 (ABl. S. 2405) zur Aufstellung des Bebauungsplans ist damit aufgehoben. II: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-15 für das Gelände zwischen Blankenfelder Straße, Schönhauser Straße, Straße 19 und Straße 29 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buchholz wird eingestellt. Der Beschluss vom 25.08.1992 (ABl. S. 2788, 2789) zur Aufstellung des Bebauungsplans ist damit aufgehoben. Mit der Durchführung der Beschlüsse I.-II. wurde das Amt für Planen und Genehmigen beauftragt. Begründung: Für die beiden einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist die Erforderlichkeit für Planung gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) entfallen. Mit Schreiben vom 19.07.2006 und 27.09.2006 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) die geänderte Planungsabsicht - Einstellung der Verfahren zur Aufstellung - der Bebauungspläne XIX-31 und XIX-15 im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch und Ortsteil Buchholz mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C vom 25.08.2006 und 27.09.2006 bestehen zur Absicht die Verfahren zur Aufstellung der o. a. Bebauungspläne einzustellen, bezüglich der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen gemäß § 7 AGBauGB keine Bedenken. Mit Bekanntmachung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt. Zu 1. Der Bebauungsplan XIX-31 wurde im Zusammenhang mit den
vom Senat beschlossenen Wohnungsbaustrategien 1995 zur Deckung eines dringenden
Wohnbedarfs der Bevölkerung mit dem Ziel, allgemeine Wohngebiete, ein
Mischgebiet, öffentliche Grünflächen und Verkehrsflächen planungsrechtlich zu
sichern, aufgestellt. Die Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich gehören
dem Land Berlin. Das Verfahren wurde bis zur öffentlichen Auslegung geführt. Mit dem Wegfall der öffentlichen Fördermittel für die
Errichtung von sozialem Wohnungsbau bestand bei dem damaligen
Verhandlungspartner des Landes Berlin, der Wohnungsbaugesellschaft GeSoBau,
kein Interesse zur Errichtung von Wohnungen an diesem Standort mehr. Die Grundstücke werden auf der planungsrechtlichen
Grundlage des § 35 BauGB beurteilt. Die bauliche Entwicklung des Plangebietes
wird als nachrangig eingestuft. Ein Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB
besteht derzeit nicht mehr, so dass das Planverfahren einzustellen war. Zu 2. Der Bebauungsplan XIX-15 wurde im
Zusammenhang mit den vom Senat beschlossenen Wohnungsbaustrategien 1995 und
folgenden Wohnungsbauprojekten zur Sicherung von sozialen
Infrastrukturstandorten (Schule, Kita), einer öffentlichen Parkanlage, eines
allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes und der erforderlichen
öffentlichen Erschließung aufgestellt. Das Verfahren wurde bis zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange geführt. Aufgrund neuer Prognosen zur
demographischen Entwicklung im Ortsteil Französisch Buchholz wurde auch der
Bedarf an sozialer und „grüner“ Infrastruktur entsprechend
reduziert. Im Ergebnis dessen ist das Planerfordernis zur Sicherung von
Infrastrukturstandorten und öffentlichem Grün für diesen Bebauungsplan
entfallen. Die Blankenfelder Straße wurde gem. § 125 BauGB
hergestellt. Die Grundstücke sind nach § 34 BauGB bebaubar. Ein Planerfordernis
gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht nicht mehr, so dass das Planverfahren
einzustellen war. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
nicht betroffen Matthias Köhne Almuth Nehring-Venus Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |